Blech & Versagen, Teil II: Die Akte, die es nicht gibt

Drei Jahre, drei Monate ohne Protokoll – ausgerechnet in der zuständigen PEI-Abteilung während der Impfkampagne. Heute musste sich der frühere Präsident erstmals einem Untersuchungsausschuss dazu erklären.

Blech & Versagen, Teil II: Die Akte, die es nicht gibt
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Eine Behörde, die sich selbst nicht protokollierte

Heute, am 30. Juni 2026, sagte der ehemalige Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts erstmals vor dem Corona-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags aus. Es ging um eine Frage, die einfacher nicht sein könnte: Welche Aufzeichnungen gibt es über die Arbeit der Abteilung, die während der größten Impfkampagne der deutschen Geschichte die Sicherheit der Impfstoffe überwachen sollte?

Die Antwort liegt seit Monaten schriftlich vor – nicht von einem Kritiker, sondern vom Paul-Ehrlich-Institut selbst.

Die Akte, die es nicht gibt

Im Sommer 2025 stellte der Journalist Bastian Barucker eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Sein Ziel: die Sitzungsprotokolle des Fachgebiets „Pharmakovigilanz der Abteilung Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika" – jener Stelle im PEI, die für die laufende Überwachung von Impfstoffnebenwirkungen zuständig ist.

Die Antwort der Behörde, wörtlich:

„Für den Zeitraum vom 20.02.2020 bis zum 19.06.2023 liegen dem Paul-Ehrlich-Institut keine schriftlichen Protokolle vor. Auf die Erstellung schriftlicher Protokolle wurde innerhalb dieses Zeitraums verzichtet, da aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung während der Pandemie die Ressourcen vorrangig auf die Erledigung der Amtsaufgaben konzentriert wurden und die fakultative Dokumentation der Sitzungen daher zurückgestellt wurde."

Drei Jahre, drei Monate. Exakt der Zeitraum, in dem in Deutschland über 190 Millionen Impfdosen verabreicht wurden. Exakt der Zeitraum, in dem fast eine Million Verdachtsmeldungen zu Nebenwirkungen einging. Für genau diesen Zeitraum: keine Protokolle der zuständigen Fachabteilung.

Mehrere Juristen, die mit dem Vorgang befasst waren, hielten dies für „höchst unwahrscheinlich" – eine Behörde, die exakt in der kritischsten Phase ihrer Geschichte auf die eigene, gesetzlich vorgesehene Dokumentation verzichtet, obwohl die „fakultative" Protokollführung in den Jahren davor und danach lückenlos vorliegt.

Damals: Eine positive Bilanz

Ende 2023 ging der langjährige PEI-Präsident in den Ruhestand. In einem Abschlussinterview auf der eigenen Behördenwebseite zog er eine zufriedene Bilanz seiner Amtszeit. Wenig später verlieh Bundespräsident Steinmeier mehreren zentralen Akteuren der Corona-Jahre das Bundesverdienstkreuz – auch ihm. Das Bundesgesundheitsministerium äußerte sich zufrieden.

Zu diesem Zeitpunkt war die Lücke in den Protokollen längst entstanden. Nur wusste davon noch niemand außerhalb der Behörde.

Heute: Die erste Aussage

Mehr als zwei Jahre nach der schriftlichen IFG-Antwort des PEI musste sich der frühere Präsident heute erstmals einem Untersuchungsausschuss persönlich dazu erklären. Die Sitzung selbst ist als nichtöffentlich geführt; ein belastbares Wortprotokoll liegt zum Zeitpunkt dieses Artikels nicht vor. Was öffentlich dokumentiert ist und bleibt, ist die schriftliche Auskunft seiner ehemaligen Behörde von 2025 – jenes Dokument, das die eigentliche Frage längst beantwortet hat, ohne dass es einer Aussage bedurft hätte.

Diese Asymmetrie ist selbst die Geschichte: Eine Behörde antwortet einem einzelnen Bürger per IFG-Anfrage präziser und schneller als einem Parlament, das per Gesetz das Recht hat, Akten einzusehen und Zeugen unter Wahrheitspflicht zu vernehmen.

Keine Einzelfallgeschichte

Es wäre bequem, dies als das Versagen einer einzelnen Person zu erzählen. Aber das Muster reicht weiter. Ergänzende Sitzungsprotokolle des PEI, die Medien vorlagen, deuten darauf hin, dass eine zentrale Entscheidung über die Impfkampagne ohne Daten aus klinischen Studien getroffen wurde – am Ende, so die Einschätzung der Berichterstatter, eine politisch motivierte Entscheidung der Behördenleitung. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Auswertung der Krankenkassendaten zu Impfnebenwirkungen blieb über Jahre unvollständig; ebenso die Rohdaten der hauseigenen SafeVac-Sicherheitsstudie.

Eine Behörde, die prüfen soll, ob ein neues Arzneimittel sicher ist, ohne über Jahre lückenlos zu dokumentieren, wie sie selbst zu ihren Entscheidungen kam – das ist kein Detail. Das ist die Frage, ob Kontrolle überhaupt stattgefunden hat.

Die Hoffnung liegt im Werkzeug

Was diesen Fall von vielen anderen unterscheidet: Er beruht nicht auf einem Leak, nicht auf einer anonymen Quelle, sondern auf einem ganz gewöhnlichen, jedem Bürger offenstehenden Instrument – einer IFG-Anfrage. Kein Insiderwissen, keine besonderen Kontakte. Nur die Bereitschaft, eine konkrete Frage zu stellen und auf einer schriftlichen Antwort zu bestehen.

Das ist die eigentliche Lehre aus diesem Fall: Aufarbeitung muss nicht warten, bis sich jemand traut zu reden. Sie kann mit einem Antragsformular beginnen. Der heutige Auftritt vor dem Thüringer Ausschuss zeigt, dass die Frage inzwischen auch die Parlamente erreicht hat – mit drei Jahren Verzögerung, aber sie ist angekommen.

Dies ist der zweite Teil der Serie „Blech & Versagen", die institutionelles Handeln und Unterlassen während der Pandemie anhand von Amtsdokumenten nachzeichnet.