Damals Verschwörungstheorie — heute Gerichtsladung
Eine niederländische Zivilklage gegen Bill Gates, Mark Rutte und weitere wurde jahrelang belächelt. Jetzt müssen die Genannten vor Gericht erscheinen.
Eine niederländische Zivilklage gegen Bill Gates, Mark Rutte und weitere Verantwortliche der Corona-Politik wurde jahrelang als Spinnerei abgetan. Jetzt müssen die Genannten vor Gericht erscheinen — trotz zweifelhafter Fürsprecher.
Im Sommer 2023 reichten zwei niederländische Anwälte, Arno van Kessel und Peter Stassen, im Auftrag von sieben Klägern eine Zivilklage ein: gegen den niederländischen Staat, gegen Bill Gates, gegen Ex-Premier Mark Rutte, gegen Pfizer-Chef Albert Bourla und ein gutes Dutzend weiterer Verantwortlicher aus der Corona-Zeit. Die zentrale Frage, die ein Gericht klären soll: War die Covid-19-mRNA-Injektion ein Medikament im Dienst der Volksgesundheit — oder eine Biowaffe (1)?
Wer das damals aufschrieb, tat es meist mit einem Unterton von Belustigung. Eine Zivilklage von zwei Regionalanwälten gegen den weltweit bekanntesten Softwaremilliardär und einen amtierenden Regierungschef — das klang nach einer jener Geschichten, die man abhakt, bevor man sie zu Ende liest.
Heute
2026 ist aus der belächelten Klage ein Verfahren geworden, das niemand mehr ignorieren kann. Die Rechtbank Leeuwarden und das Gerichtshof Amsterdam haben entschieden: Gates, Rutte, der frühere Gesundheitsminister Hugo de Jonge, Außenministerin Sigrid Kaag, Bourla und weitere Beklagte müssen persönlich vor Gericht erscheinen (2). Verhandelt wird derzeit, ob medizinische Sachverständige der Klägerseite unter Eid aussagen dürfen — ein Verfahrensschritt, der in einer Zivilklage dieser Größenordnung selten ist und zeigt, dass das Gericht die Sache prozessual ernst nimmt (2).
Das ist die eigentliche Nachricht: nicht ein Tribunal, keine Verhaftungswelle unter Eliten — sondern ein ordentliches Zivilverfahren, das seinen Weg durch die Instanzen nimmt, während viele es für tot erklärt hatten.
Ein Verfahren mit zweifelhaften Fürsprechern
Zur ganzen Geschichte gehört aber auch das Unbequeme: Die Anwälte, die diese Klage tragen, erschweren ihr eigenes Anliegen eher, als dass sie ihm nützen.
Arno van Kessel fiel schon 2021 auf, als er zusammen mit einer selbsternannten Ärztin in eine niederländische Berufsschule eindrang, um eine Impfaufklärung zu stören, und Schüler sowie Personal als "NSB'er" — niederländisches Kürzel für Nazi-Kollaborateure — beschimpfte (3). Die Anwaltskammer sperrte ihn deswegen zunächst bedingt, später unbedingt, weil er heimlich Tonaufnahmen im eigenen Disziplinarverfahren anfertigte. Im August 2025 wurde er endgültig aus dem Anwaltsregister gestrichen (3) — zu dem Zeitpunkt saß er bereits in Untersuchungshaft, allerdings wegen eines völlig anderen, deutlich schwereren Verdachts: abgehörte Gespräche über mögliche Anschlagspläne rund um einen NATO-Gipfel (4). Mit der Zivilklage hat dieser Verdacht keinen belegten Zusammenhang.
Sein verbliebener Kollege Peter Stassen führt das Verfahren seither allein weiter — und bedient sich vor Gericht einer Sprache, die ebenfalls wenig Zurückhaltung kennt. Er nannte die Corona-Impfprogramme "den größten Völkermord an der Menschheit aller Zeiten", warf Gates ein Netzwerk mit "satanischer Ideologie" vor und erklärte den Richtern, sie müssten entscheiden, wer "Kinder Gottes" und wer "Kinder des Teufels" sei (5).
Warum das trotzdem zählt
Verständlicher Zorn über ein wahrgenommenes Unrecht ist eine Sache. Eine solche Rhetorik vor Gericht ist eine andere — und sie liefert jedem, der die zugrunde liegende Rechtsfrage nicht stellen will, das bequemste aller Gegenargumente: Man muss sich mit der Frage nicht auseinandersetzen, wenn man stattdessen über den Boten spricht.
Und doch bleibt die Frage bestehen, unabhängig davon, wer sie stellt: Wie belastbar war die Informationsgrundlage, auf der einschneidende Entscheidungen getroffen wurden? Diese Frage verschwindet nicht dadurch, dass ihre lautesten Fürsprecher sich selbst diskreditieren. Sie liegt jetzt bei einem ordentlichen Gericht — nicht bei zwei Anwälten mit fragwürdigem Auftreten, sondern bei Richtern, die nach Verfahrensrecht urteilen müssen, ganz gleich, wie sich die Parteien vor ihnen aufführen.
Das ist die eigentlich ermutigende Nachricht in dieser Geschichte: Institutionen können robuster sein als die Menschen, die sie in Anspruch nehmen. Eine berechtigte Frage geht nicht automatisch unter, nur weil sie zuerst von den falschen Leuten gestellt wurde.
Quellen
- Niederländische Regionalpresse (u.a. De Andere Krant, Advocatie.nl) zu Inhalt und Verfahrensstand der 2023 eingereichten Zivilklage gegen den niederländischen Staat, Bill Gates, Mark Rutte und weitere Beklagte.
- Berichterstattung zur gerichtlichen Ladung von Gates, Rutte, Bourla, de Jonge, Kaag und weiteren Beklagten vor die Rechtbank Leeuwarden sowie zur Verhandlung über eidliche Zeugenaussagen vor dem Gerichtshof Amsterdam.
- KRO-NCRV Pointer sowie das öffentliche Register der Nederlandse Orde van Advocaten: zum disziplinarrechtlichen Vorgehen gegen Rechtsanwalt Arno van Kessel und seiner Streichung aus dem Anwaltsregister im August 2025.
- Niederländische Regionalpresse zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Arno van Kessel und weitere Verdächtige (sogenannte "Soevereinenzaak") ab Juni 2025.
- De Andere Krant: Berichterstattung zum Auftreten von Rechtsanwalt Peter Stassen vor dem Gerichtshof Amsterdam.