Das ausgehöhlte Recht

Zwei Polizisten. Dieselbe Frage. Völlig verschiedene Wege. Und ein Paragraf, der für beide hätte gelten sollen.

a police hat sitting on top of a box
Foto: R.D. Smith / Unsplash

Das ausgehöhlte Recht

Es gibt Urteile, die das Recht anwenden. Und es gibt Urteile, die das Recht aushöhlen.

Der Unterschied liegt nicht im Ergebnis — er liegt in der Begründung.

Damals: Schwurbelei

Wer ab 2021 sagte, Gerichte würden Grundrechtsprüfungen bei Corona-Maßnahmen nicht ernsthaft durchführen, sondern auf den Beurteilungsspielraum der Exekutive verweisen — galt als justizfeindlich.

Wer auf strukturelle Muster in der Begründungspraxis hinwies — galt als Laienrichter ohne Kompetenz.

Heute: Was Urteile zeigen

Verwaltungsgerichte in mehreren Bundesländern bestätigten 2020 und 2021 Corona-Maßnahmen mit weitgehend gleichlautenden Begründungen: Die Gerichte verwiesen auf den "Beurteilungsspielraum" der Gesundheitsbehörden und auf die Einschätzungsprärogative in einer Ausnahmesituation.

Das ist eine anerkannte Rechtsfigur — in engen Grenzen.

Das Bundesverfassungsgericht, 2023 ff.: In mehreren Verfahren zu Corona-Maßnahmen stellte das BVerfG fest, dass bestimmte Einschränkungen unverhältnismäßig waren — darunter Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen. Die Urteile kamen, nachdem die Maßnahmen längst aufgehoben worden waren.

Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit hatte keine praktische Folge mehr. Das Grundgesetz sah dafür keine Entschädigungsregelung vor.

Der Bundesgerichtshof: Schadensersatzklagen von Gewerbetreibenden gegen staatliche Corona-Schließungen wurden in mehreren Entscheidungen abgewiesen. Begründung: Der Staat haftet nicht für rechtmäßige Eingriffe — und die Gerichte hatten die Maßnahmen ja zunächst als rechtmäßig bewertet.

Die Struktur

Recht → Bestätigung durch Gericht → Aufhebung durch Gesetzgeber → nachträgliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch BVerfG → kein Schadensersatz.

Diese Kette ist kein Beweis für systemischen Versagen. Sie ist eine dokumentierte Abfolge, die Fragen aufwirft: Welchen Schutz bietet Grundrecht, wenn die Prüfung immer nach dem Ende der Maßnahme kommt?

Hoffnung

Recht, das zu spät kommt, ist kein verlorenes Recht. Es ist ein Auftrag an die Zukunft.

Jedes BVerfG-Urteil, das rückwirkend korrigiert, stärkt den Standard für das nächste Mal.