467 von Millionen: Das Gutachten, das es noch nicht gibt
Versorgungsämter lehnen Impfschaden-Anträge ab, weil das PEI keinen Zusammenhang sieht. Doch vor Gericht musste das PEI einräumen: Die eigenen Sicherheitsdaten sind fünf Jahre später noch nicht vollständig ausgewertet.
Damals: Das Versprechen der aktiven Wache
Ende 2020 stellt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sein neues Frühwarnsystem vor: die App SafeVac2.0. Anders als beim üblichen Meldesystem, bei dem Ärzte und Apotheker Verdachtsfälle von sich aus melden müssen, sollten hier Geimpfte aktiv befragt werden. Das PEI kündigte an, mithilfe der App und weiterer aktiver Studien möglichst schnell umfangreiche Daten zu sammeln, um auch sehr seltene Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen (1). Rund 740.000 Menschen machten mit. Ein Frühwarnsystem, größer als in den meisten anderen Ländern.
Fünf Jahre später sollte genau dieses Versprechen zum Gegenstand eines Gerichtsverfahrens werden.
Heute: 467 von Millionen
Wer nach einer Corona-Impfung einen bleibenden Gesundheitsschaden erleidet, kann beim Versorgungsamt seines Bundeslandes eine Anerkennung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht beantragen. Die bundesweiten Zahlen dazu wurden mehrfach von Landesbehörden erhoben und unter anderem vom Deutschen Ärzteblatt sowie über eine Umfrage der Neuen Osnabrücker Zeitung veröffentlicht.
Der bislang letzte flächendeckende Stand: 11.827 gestellte Anträge, 467 anerkannte Impfschäden (2). Das sind, gemessen an rund 65 Millionen geimpften Menschen in Deutschland, etwa 0,0007 Prozent. In Brandenburg lag die Anerkennungsquote laut einer Cicero-Recherche vom Mai 2025 bei gerade einmal 2,5 Prozent der entschiedenen Fälle (3). Auf Nachfrage räumte die zuständige Landesministerin öffentlich ein, man wisse schlicht nicht, wie viele Betroffene es tatsächlich gebe.
Landessozialgerichte in Bayern und Hessen wiesen 2024 und 2025 mehrere Klagen mit nahezu wortgleicher Begründung ab: Nach den Erkenntnissen des PEI ergebe sich keine signifikante Erhöhung des jeweiligen Risikos, ein wissenschaftlich anerkannter Ursachenzusammenhang bestehe nicht (4).
Die Gutachten, auf die sich diese Ablehnungen stützen, stammen also von genau jener Behörde, die ihr eigenes Frühwarnsystem fünf Jahre lang nicht ausgewertet hat.
Das Muster: Ein Gutachten, das noch nicht existiert
Im Dezember 2025 endete vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt ein presserechtliches Verfahren, das genau an diesem Punkt ansetzte. Ein Journalist wollte vom PEI wissen, wie viele Verdachtsfälle aus der SafeVac2.0-Studie tatsächlich vorliegen. Das Gericht wies den Antrag ab – mit einer bemerkenswerten Begründung: Die verlangte Information liege dem PEI schlicht nicht vor (5). Am 5. Februar 2026 bestätigte die Bundesregierung schriftlich, dass die Auswertung der SafeVac2.0-Daten weiterhin andauere (6). Fünf Jahre nach Beginn der Studie.
Damit schließt sich ein Kreis, der sich journalistisch selten so sauber dokumentieren lässt:
- Ein Versorgungsamt lehnt einen Antrag ab, weil das PEI keinen Zusammenhang sieht.
- Ein Sozialgericht bestätigt die Ablehnung unter Verweis auf dieselbe PEI-Einschätzung.
- Das PEI selbst räumt vor Gericht ein, die zugrundeliegenden Daten noch nicht vollständig ausgewertet zu haben.
Wer Anspruch auf Anerkennung erhebt, trifft also nicht auf eine widerlegende Studie, sondern auf eine Lücke, die wie ein Gutachten behandelt wird. Das ist keine Verschwörung, das ist ein Verwaltungsvorgang – aber einer mit sehr konkreten Folgen für sehr wenige Menschen, die genau deshalb so wenige bleiben.
"Wir wissen nicht, wie viele es sind." — Aussage einer Landesgesundheitsministerin auf einer Pressekonferenz zu Impfgeschädigten, Mai 2025 (3)
Hoffnung: Der langsame, aber funktionierende Weg
Es sind nicht Telegram-Kanäle oder anonyme Excel-Tabellen, die diese Lücke sichtbar gemacht haben, sondern das, was in einem Rechtsstaat dafür vorgesehen ist: presserechtliche Verfahren, Informationsfreiheitsanfragen, Sozialgerichtsurteile mit Aktenzeichen. Jedes einzelne dieser Verfahren war zäh, jedes zog sich über Monate oder Jahre. Aber sie haben etwas erzwungen, das freiwillig nicht kam: eine schriftliche, überprüfbare Aussage der Bundesregierung zum Stand der Dinge.
Das ist der eigentlich ermutigende Teil dieser Geschichte. Das System hat einen eingebauten Fehler offengelegt – durch das System selbst. Wer wissen will, wie es weitergeht, muss nicht glauben, sondern kann nachlesen: in Gerichtsakten, in Bundestagsantworten, in Anerkennungsstatistiken der Länder. Genau diese Nachprüfbarkeit ist der Unterschied zwischen einem Verdacht und einem Befund.
Quellen
- Paul-Ehrlich-Institut, offizielle Ankündigung zur SafeVac2.0-App, Dezember 2020, zitiert in gerichtlicher Dokumentation eines presserechtlichen Verfahrens (barucker.press, Update zum Gerichtsverfahren PEI, November 2025)
- Neue Osnabrücker Zeitung, bundesweite Länderabfrage zu Impfschaden-Anträgen, veröffentlicht über presseportal.de, Januar 2024
- Cicero Online, "Ein ganz großes Verschleiern", Recherche zu Impfgeschädigten und Anerkennungsquote Brandenburg, Mai 2025
- Netzwerk Sozialrecht, Übersicht zu Urteilen der Sozial- und Landessozialgerichte zu Corona-Impfschäden, Stand November 2025
- Verwaltungsgerichtshof/Verwaltungsgericht Darmstadt, presserechtliches Eilverfahren zur Auskunftspflicht des PEI bezüglich SafeVac2.0-Meldedaten, Dezember 2025 (dokumentiert auf barucker.press)
- Schriftliche Antwort der Bundesregierung zum Stand der SafeVac2.0-Datenauswertung, 5. Februar 2026 (dokumentiert auf barucker.press)