Der Alleingang

1994 brauchte die Neuordnung der deutschen Gesundheitsbehörden ein Gesetz. 2025 reichte eine Unterschrift. Ein Vergleich zweier Institutsgründungen.

Der Alleingang
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Zwei Institute, zwei Gründungsgeschichten, ein Jahrzehnt Unterschied in der Frage, wer mitreden durfte.

Am 9. Oktober 1993 trat der Bundesgesundheitsausschuss zu einer Sondersitzung zusammen. Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer kündigte dort die Auflösung der obersten deutschen Gesundheitsbehörde an. Am 13. Februar 2025 stand ein anderer Bundesgesundheitsminister vor der Belegschaft einer Kölner Behörde und verkündete per Unterschrift die Gründung eines neuen Instituts. Dazwischen liegen 32 Jahre — und ein Unterschied, der sich nicht in der Sache, sondern im Verfahren zeigt.

Damals: Ein Skandal, ein Gesetz, zwei neue Institute

In den frühen 1980er-Jahren war medizinisch bekannt, dass HIV über Blut und Blutprodukte übertragen werden kann. Besonders gefährdet waren Hämophile, deren Gerinnungsfaktoren aus dem gepoolten Blut von 2.000 bis 5.000 Spendern hergestellt wurden. Das Bundesgesundheitsamt (BGA) — damals oberste deutsche Gesundheitsbehörde — wusste davon spätestens ab 1982.¹

Es dauerte über ein Jahrzehnt, bis daraus Konsequenzen wurden. Erst 1993 wurde öffentlich, dass das BGA dem Bundesgesundheitsministerium mindestens 373 Verdachtsfälle HIV-infizierter Blutprodukte verschwiegen hatte.² Am Ende der Recherchen stand eine Bilanz von etwa 1.500 infizierten Hämophilen, über 1.000 von ihnen starben.³

Die Reaktion des Rechtsstaats war deutlich: ein Bundestagsuntersuchungsausschuss, öffentliche Sondersitzungen, mediale Aufarbeitung — und am Ende ein Gesetz. Zum 1. Juli 1994 wurde das BGA aufgelöst.⁴ Aus der Zerschlagung gingen vier neue Behörden hervor: das Robert Koch-Institut (RKI), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das heutige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Diese Neuordnung lief über den Bundestag. Sie war öffentlich, langwierig und unbequem für die Verantwortlichen — aber sie war ein parlamentarischer Vorgang.

Heute: Ein Erlass, zwei Wochen vor der Wahl

32 Jahre später wurde ein anderer Weg gewählt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wollte seit 2023 ein neues Institut schaffen, das Prävention und Gesundheitsaufklärung bündeln sollte. Ursprünglich sollte es per Gesetz entstehen — inklusive einer Neuordnung von Teilen des RKI. Doch das Gesetz scheiterte am Bruch der Ampelkoalition Ende 2024.⁵

Statt das Vorhaben ruhen zu lassen, entschied sich der Minister für einen anderen Weg: Am 13. Februar 2025, zehn Tage vor der Bundestagswahl, benannte er die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) per Ministererlass in „Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit" (BIÖG) um.⁶ Der Gesundheitsausschuss des Bundestages war zuvor nicht informiert worden.⁷

Die Kritik kam nicht aus dem alternativen Milieu, sondern aus der Mitte des Parlaments — von der Opposition, aber auch aus den eigenen Koalitionsreihen der scheidenden Regierung:

„Das ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten von BZgA und RKI. Minister Lauterbach will am Parlament vorbei Tatsachen schaffen." — Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher CDU/CSU-Bundestagsfraktion⁸

Auch die FDP, damals noch Teil der scheidenden Koalition, positionierte sich kritisch: Ihr gesundheitspolitischer Sprecher nannte das Vorgehen eine „fachliche Fehlplanung", die niemand in dieser Form wolle.⁹ Ein zweiter, nicht minder handfester Kritikpunkt: Zum Zeitpunkt der Gründung war die Finanzierung des neuen Instituts ungeklärt.¹⁰

Was 1994 ein Gesetz brauchte, entstand 2025 mit einer Unterschrift.

Das Muster: Kontrolle, die man sich erst holen muss

Wer nur diese beiden Ereignisse nebeneinanderlegt, könnte es für einen Einzelfall halten. Es ist keiner.

Als 2024 ein Oberverwaltungsgericht die Veröffentlichung interner RKI-Krisenstab-Protokolle erzwang, geschah das nicht, weil das RKI von sich aus Transparenz herstellte — sondern weil ein Gericht dazu verpflichtet werden musste, per Klageweg, über den Umweg von Informationsfreiheitsanfragen.¹¹ Auch das ist ein Muster: Kontrolle über eine nachgeordnete Bundesbehörde ist in Deutschland selten ein Standardvorgang. Sie muss erstritten werden — von Gerichten, von Untersuchungsausschüssen, von Abgeordneten, die eine Kleine Anfrage stellen, von Journalisten, die eine IFG-Anfrage einreichen.

Dasselbe Bild zeigt sich bei der Frage möglicher Interessenkonflikte in Beratungsgremien. Zur Zeit der Schweinegrippe-Pandemie 2009 hatten von 16 Mitgliedern der Ständigen Impfkommission (STIKO) nur drei keine dokumentierten Verbindungen zur Impfstoffindustrie — sei es über Gremienmitgliedschaften, gemeinsame Studien oder bezahlte Vorträge.¹² Diese Zahl stammt nicht aus einer kritischen Enthüllung, sondern aus einer RKI-eigenen Veröffentlichungspflicht — ein System, das offenlegt, aber nicht automatisch ausschließt.

Die wiederkehrende Frage lautet nicht: Gibt es Fehlverhalten? Sie lautet: Wie viel Kontrolle über eine nachgeordnete Bundesbehörde ist im Regelfall vorgesehen — und wie viel muss im Ausnahmefall erst erkämpft werden? Ein Institut, das per Gesetz entsteht, durchläuft öffentliche Anhörungen, Ausschusssitzungen, eine Opposition, die mitreden darf. Ein Institut, das per Erlass entsteht, durchläuft: eine Pressekonferenz.

Das ist keine Frage von Parteifarben. Kritiker des BIÖG-Erlasses saßen in der Union und der FDP — beides Parteien, die während der Pandemiejahre selbst in Regierungsverantwortung standen und Maßnahmen mitgetragen hatten, die heute Gegenstand kontroverser Debatten sind. Wer den Verfahrensweg von 2025 kritisiert, tut das unabhängig davon, wie er zur Corona-Politik von 2020 steht. Das macht den Befund robuster, nicht schwächer.

Hoffnung

Der bemerkenswerteste Satz in dieser ganzen Geschichte stammt nicht von einem Kritiker, sondern ist ein Nebensatz der Geschichte selbst: Das Oberverwaltungsgericht hat 2024 entschieden — zugunsten der Öffentlichkeit. Der Bundestagsausschuss von 1993 tagte öffentlich. Die Kleine Anfrage zum BMI-Papier bekam eine Antwort mit Autorenliste. FragDenStaat bekommt, mit Geduld, Dokumente heraus, die niemand freiwillig zeigen wollte.

Das System, das Transparenz nicht automatisch liefert, liefert sie auf Nachfrage — wenn jemand nachfragt. Genau darin liegt der nüchterne, unspektakuläre Grund für Zuversicht: Die Werkzeuge, die 1994 wie 2024 funktioniert haben — Gerichte, Untersuchungsausschüsse, Informationsfreiheitsgesetze, eine Opposition, die auch die eigenen früheren Verbündeten kritisiert — sind keine Lippenbekenntnisse. Sie sind benutzt worden, und sie haben etwas bewirkt. Die Aufgabe der nächsten Jahre ist nicht, ein neues System zu erfinden. Sie ist, das vorhandene öfter zu benutzen, bevor der nächste Erlass unterschrieben ist.

Quellen

  1. Bundesgesundheitsblatt, 12.12.1982; zusammengefasst in: Wikipedia, „Infektionen durch HIV-kontaminierte Blutprodukte" (mit Quellenapparat zu Primärdokumenten)
  2. Ärzte Zeitung, Oktober 1993: „HIV-Skandal um Blutprodukte"; Bundestagsuntersuchungsausschuss 1993/94
  3. Ärzte Zeitung, 12.07.2019: „Der Aids-Skandal und die Zerschlagung des BGA"
  4. Ärzte Zeitung, 01.07.2019, zur Institutsgeschichte von RKI und PEI als BGA-Nachfolgebehörden
  5. Deutsches Ärzteblatt, 11.02.2025: „Lauterbach will Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit per Erlass gründen"
  6. Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung, 13.02.2025: „BZgA in Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) umbenannt"
  7. Apotheke Adhoc, 12.02.2025: „Last-Minute-Lauterbach: BIÖG kommt per Ministererlass"
  8. Deutsches Ärzteblatt, 11.02.2025, Zitat Tino Sorge (CDU/CSU)
  9. Apotheke Adhoc, 12.02.2025, Zitat Andrew Ullmann (FDP)
  10. Deutsches Ärzteblatt, 11.02.2025 und 13.02.2025, zur zum Gründungszeitpunkt ungeklärten Finanzierung
  11. OVG-Urteil 2024, dokumentiert und recherchierbar über FragDenStaat.de
  12. Frankfurter Rundschau; RKI-Eigenveröffentlichung zu Interessenkonflikten der STIKO-Mitglieder (Stand: Schweinegrippe-Ära)

Tags: RKI, BIÖG, Institutionengeschichte, Transparenz, Bundestag, Lauterbach, HIV-Blutskandal