Der Datentresor
Fast 740.000 Menschen berichteten dem Staat sechs Jahre lang von ihren Impferfahrungen. Die Auswertung: bis heute unter Verschluss. Eine Chronologie zwischen Versprechen und Verweigerung.
Der Datentresor
Fast 740.000 Menschen erzählten dem Staat sechs Jahre lang, wie es ihnen nach der Corona-Impfung ging. Die Antwort des Staates: Schweigen. Und ein Präsident, der unter Eid einräumt, dass er für seine eigenen Beruhigungen keine Datenbasis hat.
Damals: Das Versprechen
Dezember 2020, kurz bevor die ersten Spritzen in Deutschland verabreicht wurden. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), zuständig für die Sicherheit von Impfstoffen im Land, kündigt ein besonderes Instrument an: die App SafeVac 2.0. Keine Nebensache, sondern nach eigener Darstellung ein Kernstück der Überwachung – eine "aktive Überwachung der Impfstoffsicherheit", wie es das Institut selbst formulierte.1
Der damalige PEI-Präsident Klaus Cichutek erklärte den Zweck so: Man wolle "möglichst schnell umfangreiche Daten sammeln, um auch sehr seltene Nebenwirkungen – sofern es sie geben sollte – früh zu erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen."1 Wenige Wochen zuvor hatte er in einem Interview mit der taz sein Institut so beschrieben: "Wir handeln nicht nach Bauchgefühl, sondern mit dem Kopf."2
Fast 740.000 Bürger machten mit. Ein ganzes Jahr lang wurden sie per App wiederholt nach ihrem Gesundheitszustand befragt – eine Methode, die grundsätzlich weit genauere Bilder liefert als das übliche Spontanmeldesystem, bei dem Ärzte oder Patienten aus eigener Initiative Verdachtsfälle melden müssen.3 Genau das war der Sinn: ein Frühwarnsystem, das nicht auf Zufall angewiesen ist.
Im Februar 2021 äußerte sich Cichutek noch grundsätzlicher: Impfungen verursachten keine Todesfälle.4 Zu diesem Zeitpunkt lagen dem PEI bereits mehrere gemeldete Todesfall-Verdachtsfälle vor.4
Heute: Der Tresor bleibt zu
Herbst 2023, Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags. Eine leitende PEI-Mitarbeiterin, zuständig für genau jene Sicherheitsüberwachung, sagt unter Zeugeneid etwas Bemerkenswertes: Die SafeVac-Daten seien schlicht noch nicht ausgewertet. Die Begründung – man habe so viele Meldungen erhalten, dass die technische Infrastruktur der App darauf nicht vorbereitet gewesen sei.5 Fast drei Jahre nach dem Start des Frühwarnsystems: unbearbeitete Daten von hunderttausenden Teilnehmern.
Eine Juristin, die frühere Richterin Franziska Meyer-Hesselbarth, wollte es genauer wissen. Im März 2022 stellte sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, um Zugang zu den Rohdaten zu erhalten.6 Das PEI lehnte ab. Es folgte eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt, die bis heute – Stand Sommer 2026 – nicht entschieden ist.67
Bemerkenswert ist dabei weniger die Klage selbst als die Begründungen, mit denen die Behörde die Herausgabe über die Jahre verweigerte. 2022 fürchtete man eine "Verzerrung der Ergebnisse" durch vorzeitige Veröffentlichung.7 2023 berief man sich auf den Schutz geistigen Eigentums.7 2024 waren es "technisch unerwartete Herausforderungen" durch die "deutlich größere Teilnehmerzahl als erwartet".7 Ein Eilantrag der Juristin wurde im November 2024 vom Verwaltungsgericht abgelehnt – mangels ausreichend dargelegter Dringlichkeit.7
Im Juli 2025 kam über eine Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage eine Zahl ans Licht, die aufhorchen lässt: Bei rund 0,5 Prozent der SafeVac-Teilnehmer – 3.506 von 739.515 Personen – habe es einen Verdacht auf schwerwiegende Nebenwirkungen gegeben.7 Zum Vergleich: Der damalige Gesundheitsminister war 2023 öffentlich von 0,01 Prozent ausgegangen, das Robert-Koch-Institut von 0,00027 Prozent.7 Eine Differenz um mehrere Zehnerpotenzen – zwischen dem, was die aktive Befragung von Betroffenen ergab, und dem, was über das passive Meldesystem nach außen kommuniziert wurde.
Das Muster
Und dann, am 30. Juni 2026, ein Auftritt, der die ganze Geschichte in einem Satz zusammenfasst. Vor dem Corona-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags – einem offiziell durch Landtagsbeschluss eingesetzten Gremium mit gesetzlichem Auftrag zur Aufklärung8 – sagte der inzwischen ehemalige PEI-Präsident Cichutek aus, es gebe keine Untererfassung von Verdachtsfällen bei den Corona-Impfstoffen. Auf Nachfrage, welche Datenbasis diese Einschätzung stütze, konnte er keine liefern. Er schließe dies aus eigener Beobachtung.9
Hinweis zur Quellenlage: Diese konkrete Aussage vom 30.06.2026 ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels noch nicht durch ein offizielles Ausschussprotokoll oder breite Mainstream-Berichterstattung bestätigt, sondern liegt bislang nur als Wiedergabe eines Beobachters der öffentlichen Zeugenvernehmung vor. Öffentliche Zeugenvernehmungen in Untersuchungsausschüssen sind gesetzlich grundsätzlich öffentlich zugänglich.8 Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das offizielle Protokoll vorliegt.
Das Muster, das sich unabhängig davon aus den zweifelsfrei belegten Fakten ergibt, ist unabhängig von dieser einen Aussage bereits klar: Ein Institut kündigt 2020 ein Instrument an, das "früh erkennen" soll. Es sammelt sechs Jahre lang Daten von fast 740.000 Menschen. Und es liefert bis heute keine belastbare, veröffentlichte Auswertung – während sein damaliger Präsident öffentlich kategorische Aussagen über die Sicherheit trifft, die genau jene Daten stützen müssten, die nicht vorliegen oder nicht veröffentlicht werden.
Das ist kein Vorwurf der Fälschung. Es ist die Dokumentation einer Lücke: zwischen dem, was 2020 versprochen wurde – schnelle, umfassende Datensammlung zur frühen Erkennung – und dem, was 2026 Realität ist – eine Behörde, die sich seit Jahren vor Gericht gegen die Herausgabe der eigenen Daten wehrt, mit wechselnden Begründungen, während die parlamentarische Aufklärung noch läuft.
Dabei ist der zugrunde liegende Datensatz technisch überschaubar: strukturierte App-Antworten von rund 740.000 Menschen, über zwölf Monate erhoben, mit Chargennummer und Zeitstempel versehen. Unabhängige Datenanalysten, die im Rahmen von Bundestags-Gutachten mit ungleich komplexeren und größeren Gesundheitsdatensätzen arbeiten, würden für eine erste belastbare Auswertung eines solchen Umfangs typischerweise Wochen benötigen, nicht Jahre. Die "technisch unerwarteten Herausforderungen", die das PEI 2024 als Grund für die Verzögerung anführte, halten einem Vergleich mit der Praxis unabhängiger Datenanalyse also nur schwer stand.
Hoffnung
Dass diese Lücke überhaupt sichtbar ist, ist selbst ein Zeichen dafür, dass die Institutionen der Aufarbeitung funktionieren. Eine Juristin, die drei Jahre lang beharrlich vor Gericht zieht. Ein Landesparlament, das einen Untersuchungsausschuss einsetzt und Zeugen unter Eid befragt. Ein Informationsfreiheitsgesetz, das genau für solche Fälle geschaffen wurde. Nichts davon ist selbstverständlich – und all das findet gerade jetzt, im Sommer 2026, statt.
Die SafeVac-Daten werden früher oder später veröffentlicht werden müssen. Rechtsstaatliche Verfahren sind oft langsam, aber sie sind nicht ergebnislos. Wer heute fragt, warum eine Behörde sechs Jahre für die Auswertung von Handydaten braucht, stellt keine randständige Frage – sondern genau die Frage, die eine funktionierende Demokratie von ihren Bürgern erwartet.
Quellen:
- Aussage des PEI und des damaligen Präsidenten Klaus Cichutek zum Start der SafeVac-2.0-Studie im Dezember 2020, dokumentiert u.a. in gerichtlichen Schriftsätzen des PEI selbst (Verwaltungsgericht Darmstadt). ↩↩
- Klaus Cichutek im Interview mit der taz, 22. November 2020: "Biochemiker über Sicherheit von Corona-Impfstoffen: 'Die Daten müssen valide sein'". ↩
- Pharmazeutische Zeitung (PZ), 13. Juni 2023, Bericht über den Vortrag von Prof. Dr. Klaus Cichutek beim Fortbildungskongress Pharmacon in Meran zur Rolle des PEI in der Pandemie. ↩
- Aussage Cichuteks aus einem Interview vom Februar 2021; zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere gemeldete Todesfall-Verdachtsfälle beim PEI aktenkundig, dokumentiert u.a. in gerichtlichen Verfahrensunterlagen. ↩↩
- Aussage von Dr. Brigitte Keller-Stanislawski, damalige Leiterin der PEI-Abteilung für Impfstoffsicherheits-Überwachung, vor dem Corona-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtags, Herbst 2023. ↩
- Verwaltungsgericht Darmstadt, Verfahren Az. 6 K 716/22.DA, Klage von Rechtsanwältin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth gegen die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das PEI) auf Herausgabe der SafeVac-2.0-Rohdaten, anhängig seit 2022. ↩↩
- der Freitag, 22. September 2025, Lena Böllinger: "Corona-Aufarbeitung: Hat das Paul-Ehrlich-Institut etwas zu verbergen?" – mit Bezug auf eine Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage (Juli 2025) sowie Berichterstattung der Welt zu den 0,5-Prozent-Daten. ↩↩↩↩↩↩↩
- Thüringer Landtag, Untersuchungsausschuss 8/1 "Corona-Maßnahmen in Thüringen", eingesetzt durch Landtagsbeschluss vom 31. Januar 2025; gesetzliche gundlage: Untersuchungsausschussgesetz des Freistaats Thüringen, § 10 Abs. 2 und 3 (Öffentlichkeit der Beweisaufnahme). ↩↩
- Öffentlich wiedergegebene Aussage Klaus Cichuteks vor dem Thüringer Untersuchungsausschuss 8/1 am 30. Juni 2026, dokumentiert durch einen Beobachter der öffentlichen Sitzung; offizielles Ausschussprotokoll zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch ausstehend. ↩