Der Intelligenztest, Teil 4
Schulschließungen und 2G-Regel: die offizielle Begründung von damals, das offizielle Eingeständnis von heute.
Der Intelligenztest, Teil 4
Zwei Behauptungen, mit Nachdruck vertreten. Zwei Rücknahmen, Jahre später, mit wenig Nachdruck. Dazwischen: die Kinder, die die Schulen verließen, und die Ungeimpften, die vor verschlossenen Türen standen.
Ein Intelligenztest fragt nicht, was jemand glaubt. Er fragt, ob jemand aus neuen Informationen die richtigen Schlüsse zieht — und ob er das öffentlich zugibt, wenn er es nicht getan hat. Teil 4 dieser Reihe dokumentiert zwei solcher Fälle: die pauschalen Schulschließungen und die 2G-Regel. Beide Male gibt es eine offizielle Begründung von damals. Beide Male gibt es ein offizielles Eingeständnis von heute. Dazwischen liegen Jahre, in denen Kinder und Ungeimpfte die Kosten trugen.
Beispiel 1: Die Schulschließungen
Damals. Am 16. März 2020 beschlossen Bund und Länder die bundesweite Schließung von Schulen und Kitas. Die Bundeskanzlerin trat gemeinsam mit dem Gesundheitsminister und dem RKI-Präsidenten vor die Presse, um die Maßnahmen als wissenschaftlich fundiert darzustellen.¹ RKI-Chef Lothar Wieler ordnete die Lage bei dieser Gelegenheit als Pandemie ein, die 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung erfassen werde — eine Einschätzung, die als Grundlage für weitreichende Eingriffe diente.² Die Schulschließungen dauerten in Teilen bis weit ins Jahr 2021 hinein an, mit Wechselunterricht, Distanzunterricht und wiederholten Schließphasen je nach Inzidenzwert.
Heute. Im Januar 2023, kurz vor seinem Ausscheiden aus dem Amt, sagte Wieler der Wochenzeitung Die Zeit: Es habe „nie nur die Alternative“ gegeben, entweder wenige Tote oder offene Schulen in Kauf zu nehmen.³ Das RKI habe „immer Empfehlungen abgegeben, mit denen man den Betrieb in Schulen und Kitas hätte laufen lassen können, wenn auch unter Anstrengung“ — der vorhandene Spielraum sei aber „nicht ausreichend mit der nötigen Sorgfalt, Ruhe und Sachlichkeit“ genutzt worden.⁴ Kurz darauf äußerte sich auch der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn in seinem Buch selbstkritisch: Im Rückblick wäre die pauschale Schulschließung in allen 16 Bundesländern „zumindest damals, im März 2020, nicht nötig gewesen“.⁵ Sein Nachfolger Karl Lauterbach ging im ZDF noch weiter und bezeichnete einzelne der von ihm selbst mitgetragenen Maßnahmen — darunter die langen Kita- und Schulschließungen — als „Exzesse“, teils als „Schwachsinn“.⁶
Die Verantwortung wird dabei wechselseitig zugeschoben: Wieler verweist auf die Politik, die seine Empfehlungen nicht umgesetzt habe. Die Politik verweist auf die Wissenschaft, die zur Schließung geraten habe. Wer am Ende die Entscheidung traf, bleibt in der öffentlichen Darstellung auffällig unklar — nur die Kinder, die die Folgen trugen, sind eindeutig benannt.
Beispiel 2: Die 2G-Regel
Damals. Im September 2021 sprach sich Karl Lauterbach öffentlich für eine „wesentlich strengere“ und flächendeckende Einführung von 2G aus — auch am Arbeitsplatz.⁷ Die Begründung folgte einer klaren Logik: Geimpfte könnten das Virus kaum noch weitergeben, ein Ausschluss Ungeimpfter aus Gastronomie, Kultur und Handel sei deshalb medizinisch gerechtfertigt. Auf dieser Annahme beruhte im November 2021 die bundesweite Einführung von 2G in weiten Teilen des öffentlichen Lebens sowie die Debatte um eine allgemeine Impfpflicht.
Intern gab es zu diesem Zeitpunkt bereits Diskussionsbedarf. Nach Angaben der Tagespost, die sich auf veröffentlichte Protokolle des Corona-Krisenstabs beruft, wurde am 10. November 2021 in der Bundespressekonferenz die Frage aufgeworfen, ob auch Geimpfte nach Kontakt mit Infizierten in Quarantäne müssten. Im Protokoll heißt es dazu: „Empfiehlt man das, fällt die Grundlage für 2G/3G weg.“⁸ Die Regel wurde dennoch beibehalten.
Heute. Am 18. Oktober 2023 beantwortete die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) eine förmliche Anfrage mehrerer Europaabgeordneter. Die Antwort, von der Nachrichtenagentur AFP im Wortlaut bestätigt: „Sie haben in der Tat recht mit dem Hinweis, dass die Covid-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen wurden. Die Zulassung bezieht sich ausschließlich auf den Schutz der geimpften Person selbst.“⁹ Die EMA verwies zusätzlich darauf, dass ihre eigenen Bewertungsberichte zur Zulassung der Impfstoffe bereits das Fehlen von Daten zur Übertragbarkeit vermerkt hatten — und zwar von Anfang an.¹⁰
Mit anderen Worten: Die regulatorische Grundlage, auf der Ausschluss und Impfpflicht-Debatte 2021 argumentativ aufbauten, war zu keinem Zeitpunkt durch eine entsprechende Zulassung gedeckt. Das ist keine nachträgliche Neubewertung aufgrund neuer Varianten — es ist eine Feststellung darüber, wofür die Impfstoffe von Beginn an zugelassen waren.
Das Muster
In beiden Fällen verläuft die Chronologie gleich: Eine weitreichende Maßnahme wird mit hoher öffentlicher Verbindlichkeit begründet. Zweifel oder Einschränkungen, die intern bereits bekannt sind, werden nicht in vergleichbarer Lautstärke kommuniziert. Erst wenn die Maßnahme politisch keine Kosten mehr verursacht — nach Amtsende, in einem Buch, in einer Antwort an unbequeme Fragesteller — folgt die Präzisierung. Diese kommt dann leise, oft im Nebensatz, ohne dass sie die gleiche mediale Reichweite erhält wie die ursprüngliche Behauptung.
Bemerkenswert ist zudem, wer in beiden Fällen am Ende die Korrektur liefert: nicht ausgegrenzte Kritiker, sondern die Institutionen selbst — das RKI in Person seines scheidenden Präsidenten, das Gesundheitsministerium in Person zweier aufeinanderfolgender Minister, die europäische Zulassungsbehörde in einem offiziellen Schreiben. Die gleiche methodische Frage — Sind pauschale Schließungen verhältnismäßig? Ist eine Impfstoffwirkung gegen Übertragung belegt? — wurde 2020 und 2021 als Verschwörungsdenken behandelt und 2023 als sachliche Selbstkorrektur der zuständigen Stellen. Der Unterschied lag nicht im Inhalt der Frage, sondern darin, wer sie stellte und wann.
Hoffnung
Dass diese Korrekturen überhaupt öffentlich dokumentiert sind — in einem Interview mit der Zeit, in einem Buch, in einem Behördenschreiben, das eine Nachrichtenagentur prüft und bestätigt — zeigt etwas Wichtiges: Das System ist nicht so geschlossen, wie es in den Jahren der Maßnahmen erschien. Institutionen widersprechen sich, Minister korrigieren sich selbst, Behörden antworten auf unbequeme Anfragen mit belastbaren Fakten statt mit Ausflüchten. Das ist die Grundlage, auf der eine echte Aufarbeitung stattfinden kann — nicht als Abrechnung, sondern als das, was Wieler selbst gefordert hat: eine „saubere Analyse“, aus der für die Zukunft gelernt wird. Diese Tür steht offen. Sie muss nur durchschritten werden.
Fußnoten
- Bundesregierung: Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel, Bundesgesundheitsminister Spahn und RKI-Chef Wieler, 11./12. März 2020 (bundesregierung.de).
- Ebd., Aussage Prof. Wieler zur Einschätzung von 60–70 % Durchseuchung.
- Der Tagesspiegel: „Scheidender RKI-Chef Wieler: Schulen hätten in Pandemie offen bleiben können", 25. Januar 2023.
- Berliner Zeitung: „RKI-Chef Wieler gibt Fehler zu: Schulschließungen waren nicht nötig", 25. Januar 2023.
- Zitiert nach reitschuster.de unter Verweis auf Jens Spahns Buch „Wir werden einander viel verzeihen müssen“; Aussage von Spahn selbst nicht dementiert.
- Junge Freiheit / ZDF-Interview: „Lauterbach bezeichnet eigene Corona-Maßnahmen als 'Schwachsinn'", 10. Februar 2023.
- RT DE / ntv.de: „'2G wird kommen' – Lauterbach zur Aussicht nach der Bundestagswahl", September 2021.
- Die Tagespost: „Nichts zu verbergen, Herr Lauterbach?", unter Bezug auf Protokoll des Corona-Krisenstabs vom 10. November 2021.
- European Medicines Agency: Antwortschreiben an Mitglieder des Europäischen Parlaments, EMA/451828/2023, 18. Oktober 2023 (ema.europa.eu); im Wortlaut geprüft und bestätigt durch AFP-Faktencheck, European Newsroom, 5. Dezember 2023.
- Ebd.
Tags: Intelligenztest, Schulschließungen, 2G-Regel, RKI, EMA, Aufarbeitung, Corona-Politik