Der Schutz, der einsam machte

Drei Länder, fünf unabhängige Institutionen, ein Befund: Die Isolation alter Menschen in Alters- und Pflegeheimen war oft rechtswidrig, unwirksam – und verletzte die Menschenwürde.

A blurry photo of a person holding a cell phone
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Der Schutz, der einsam machte

Isolation in Alters- und Pflegeheimen während Corona: Was Angehörige damals berichteten, bestätigen heute Ombudsstellen, Ethikräte und Gerichtsgutachten in drei Ländern – unabhängig voneinander.

Damals

Frühjahr 2020. In der Schweiz, in Deutschland, in Österreich schliessen fast zeitgleich die Türen der Alters- und Pflegeheime. Die Begründung ist überall dieselbe: Schutz der Vulnerabelsten. Wer das damals infrage stellte, wer von Einsamkeit, von entzogenen Telefonen, von Menschen sprach, die durch Fensterscheiben winkten, weil mehr nicht erlaubt war, bekam schnell ein Etikett: überzogen, gefühlsduselig, ein Fall für die Rubrik Verschwörungstheorie.

Heute

Heute sind es keine Angehörigen mehr, die das sagen. Es sind die Institutionen selbst.

Die Schweizer Rechercheplattform Infosperber dokumentiert aktuell, wie entwürdigend und "oft nutzlos" die Isolationsmassnahmen in Deutschland und der Schweiz waren – bis hin zu Heimen, die Bewohnerinnen und Bewohnern die Telefone wegnahmen.¹ Das ist kein Einzelfall und keine neue Erkenntnis. Es ist die jüngste Wortmeldung in einer Reihe von amtlichen und wissenschaftlichen Befunden, die sich seit Jahren aus drei Ländern unabhängig voneinander zu einem Muster fügen.


Schweiz: "Die Menschen in den Heimen sind Gefangene"

Thomas Manhart wählte seine Worte nicht zufällig. Der ehemalige Chef des Zürcher Amts für Justizvollzug schrieb nach dem ersten Lockdown einen Gastbeitrag im Tages-Anzeiger mit dem Satz: "Die Menschen in den Heimen sind Gefangene."² Ein Mann, der beruflich für den geregelten, rechtlich abgesicherten Freiheitsentzug zuständig war, verglich die Situation in Schweizer Heimen mit dem Strafvollzug – nur ohne dessen Verfahrensgarantien.

Wie sich das im Einzelfall anfühlte, zeigt das Zeugnis eines hochbetagten Bewohners eines Thurgauer Alterszentrums, der im Zweiten Weltkrieg als Panzerfahrer im Einsatz war. Die Zeit der Isolation habe er "schlimmer als meinen Einsatz als Panzerfahrer im Zweiten Weltkrieg in Russland" empfunden.³ Kein Kampfeinsatz, sondern ein leeres Zimmer und ein Telefonhörer – das war für ihn der Tiefpunkt.

Deutschland: Wenn der Schutz nicht einmal schützte

In Deutschland liefert die Berliner Charité mit dem Forschungsprojekt "Covid-Heim" harte Zahlen. Ausgewertet wurden Daten von rund 400'000 Pflegeheimbewohnern – der Hälfte aller in Deutschland stationär Gepflegten. Ergebnis: Die Isolationsmassnahmen bewahrten die Bewohner weder zuverlässig vor Ansteckung noch vor dem Tod, verursachten aber bei zwei Dritteln der Betroffenen nachweisbare gesundheitliche Schäden – vor allem psychische Probleme und nachlassende geistige Fitness.⁴ In der parallelen Befragung von Pflegepersonal gaben 91,3 Prozent an, negative Folgen der Schutzmassnahmen bei den Bewohnern beobachtet zu haben. Häufigste Folge: Einsamkeit. Mehr als jeder Dritte Bewohner erkannte zeitweise die eigenen Angehörigen nicht mehr.⁵

Parallel dazu kam der Mainzer Verfassungsrechtler Friedhelm Hufen im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) zu einem juristisch unmissverständlichen Schluss: Die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen verstiessen "in weiten Teilen" gegen das Grundgesetz. Das Sterben in Einsamkeit sei "eine niemals zu rechtfertigende Verletzung der Menschenwürde".⁶

Und dann, drei Jahre später, die vielleicht bemerkenswerteste Wortmeldung: Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrats – also jenes Gremiums, das die Politik während der Pandemie beriet – zog im Rückblick eine unerwartet klare Bilanz. Die Isolation Hochaltriger in den Pflegeheimen der frühen Lockdowns seien "teils echte Menschenrechtsverletzungen" gewesen.⁷ Es war die Vorsitzende der eigenen Beratungsinstanz, die das drei Jahre nach den Entscheidungen so benannte – nicht ein Kritiker von aussen.

Österreich: Amtlich als rechtswidrig festgestellt

In Österreich ging die für Grund- und Menschenrechte zuständige Kontrollinstanz noch einen Schritt weiter als ihre deutschen und Schweizer Pendants: Sie stellte die Rechtswidrigkeit nicht nur fest, sie tat es in Echtzeit. Bereits im April 2020 erklärte die Volksanwaltschaft die in vielen Heimen verhängten Ausgangsverbote für schlicht rechtswidrig – es gebe dafür keine gesetzliche Grundlage.⁸ Volksanwalt Bernhard Achitz wurde deutlich: "Es ist altersdiskriminierend, einfach davon auszugehen, dass man Bewohner von Pflegeheimen einfach einsperren muss, weil es keine andere Möglichkeit gibt, sie zu schützen."⁹

Im offiziellen Jahresbericht an Nationalrat und Bundesrat hielt die Volksanwaltschaft fest: Menschen in Alten- und Pflegeheimen seien "wesentlich stärker in ihren Grundrechten und ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt" worden "als die übrige Bevölkerung".¹⁰ Wie konkret das aussah, dokumentierte die Volksanwaltschaft an einem Fall, den sie selbst prüfte: Einem Heimbewohner wurde gedroht: "Wenn Sie das Haus verlassen, lasse ich Sie nicht mehr herein."¹¹ Das Vertretungsnetz, das die Interessen von Heimbewohnern vertritt, brachte in der Folge rund 30 Fälle vor Gericht, in denen Besuchsverbote und Isolationsmassnahmen als unzulässiger Freiheitsentzug geprüft werden sollten.¹²

Das Muster

Was macht diese drei Länderbefunde zu mehr als einer traurigen Anekdotensammlung? Es ist die Unabhängigkeit der Quellen. Eine Schweizer Rechercheplattform, ein deutsches Universitätsklinikum mit 400'000 ausgewerteten Patientendaten, ein von einem Seniorenverband beauftragter Verfassungsrechtler, die Vorsitzende des staatlichen Ethikrats, eine verfassungsrechtlich verankerte Ombudsstelle mit gesetzlichem Kontrollauftrag – das sind fünf völlig unterschiedliche Institutionen mit völlig unterschiedlichen Auftraggebern, die zu keinem Zeitpunkt koordiniert vorgingen. Und doch kommen sie, teils Jahre auseinander, zum selben Befund: Die Isolation der Ältesten war oft ohne tragfähige Rechtsgrundlage, erreichte ihr eigenes Schutzziel nicht zuverlässig und verletzte in ihren extremsten Ausprägungen die Menschenwürde.

Das ist die Struktur, die sich immer wieder zeigt, wenn man Entscheidungen der Pandemie im Nachhinein prüft: Nicht eine grosse Verschwörung, sondern viele einzelne Institutionen, die unter Zeitdruck, Unsicherheit und dem Primat des Infektionsschutzes eine Abwägung trafen – und diese Abwägung heute, mit mehr Daten und etwas Abstand, selbst korrigieren.

Was Einsamkeit dem Körper antut

Dass sich chronische Einsamkeit nicht nur seelisch, sondern auch körperlich auswirkt, ist keine neue oder umstrittene Erkenntnis – sie gehört seit Jahren zum gesicherten Wissen der Sozialmedizin. Man kann es sich bildlich vorstellen wie einen Dauerdimmer für das Immunsystem: Anhaltender sozialer Rückzug versetzt den Körper in eine Art Daueralarm, der Stresshormone hochhält, Entzündungswerte verändert und die Abwehrkräfte über Wochen und Monate schwächt – nicht anders, als würde ein Motor permanent im roten Drehzahlbereich laufen, statt sich zwischendurch zu erholen. Genau jene Menschen, die durch Isolation vor einem Virus geschützt werden sollten, wurden durch die Isolation selbst in ihrer Widerstandsfähigkeit geschwächt. Das ist die bittere Pointe, die die Charité-Daten aus Berlin im Kern belegen: Der Schutzmechanismus und sein Preis griffen an derselben Stelle an.


Hoffnung

Es sagt etwas Gutes über eine Gesellschaft, wenn ihre eigenen Kontrollinstanzen, Ethikräte und Universitäten den Mut haben, eigene frühere Entscheidungen und die der Politik als Fehler zu benennen – auch wenn es Jahre gedauert hat. Die österreichische Volksanwaltschaft tat es in Echtzeit. Die Charité lieferte die Daten dafür, es künftig besser zu machen. Der Deutsche Ethikrat spricht es im Rückblick offen aus. Aus all diesen Berichten sind längst auch konkrete, umsetzbare Empfehlungen entstanden: klar geregelte Besuchsfenster statt pauschaler Verbote, Sozialräume statt Komplettabriegelung, digitale Kontaktmöglichkeiten als Ergänzung, nie als Ersatz. Nichts davon ist Theorie – Heime in allen drei Ländern setzen das heute bereits um.

Das eigentliche Versprechen an die Generation, die diesen Preis gezahlt hat, liegt nicht darin, dass niemand mehr Fehler machen wird. Es liegt darin, dass diese Fehler dokumentiert, benannt und nicht wiederholt werden müssen – weil die Institutionen, die es das nächste Mal besser machen sollen, es diesmal selbst aufgeschrieben haben.

Quellen

  1. Infosperber (02.07.2026): Bericht über entwürdigende und teils nutzlose Isolationsmassnahmen in Alters- und Pflegeheimen in Deutschland und der Schweiz, u. a. Entzug von Telefonen. infosperber.ch
  2. Thomas Manhart, ehemaliger Chef des Zürcher Amts für Justizvollzug, Gastbeitrag im Tages-Anzeiger nach dem ersten Lockdown: "Die Menschen in den Heimen sind Gefangene."
  3. Thurgauer Zeitung (12.03.2021): Zeugnis eines Heimbewohners im Alters- und Pflegezentrum Neuhaus, Wängi, zur erlebten Isolation im Vergleich zu seinem Kriegseinsatz als Panzerfahrer.
  4. AOK-Wissenschaftliches Institut (WIdO) / Charité, Pflege-Report 2021, Projekt "Covid-Heim": Auswertung von Daten von rund 400'000 AOK-versicherten Pflegeheimbewohnern zur Wirksamkeit und den Folgen der Isolationsmassnahmen.
  5. Charité Berlin, Projekt Covid-Heim, Ergebnisreport Nr. 3 (Befragung von Pflegepersonal, November 2020–Februar 2021): Anteil von Bewohnern mit beobachteten negativen Folgen der Schutzmassnahmen, u. a. Einsamkeit und Nichterkennen von Angehörigen.
  6. Prof. Friedhelm Hufen (Universität Mainz), Rechtsgutachten im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), zitiert nach Deutsches Ärzteblatt (11.11.2020): Einschätzung der Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen als in weiten Teilen verfassungswidrig.
  7. Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, im Interview mit Zeit Online, zitiert nach Deutsches Ärzteblatt (02.01.2023): Einschätzung der Isolation Hochaltriger in Pflegeheimen als teils echte Menschenrechtsverletzungen.
  8. Volksanwaltschaft Österreich, Pressemitteilung (24.04.2020): Feststellung der Rechtswidrigkeit von Ausgangsverboten für Heimbewohner mangels gesetzlicher Grundlage.
  9. Volksanwalt Bernhard Achitz, zitiert nach VIENNA.AT (01.07.2020): Kritik an pauschalen Einsperrpraktiken in Alten- und Pflegeheimen als altersdiskriminierend.
  10. Volksanwaltschaft, Bericht an Nationalrat und Bundesrat 2020 (präventive Menschenrechtskontrolle): Feststellung überproportionaler Grundrechtseinschränkungen für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gegenüber der Gesamtbevölkerung.
  11. Volksanwaltschaft, dokumentierter Einzelfall, zitiert nach MeinBezirk.at (20.05.2020): Drohung gegenüber einem Heimbewohner bei Verlassen des Heimgeländes.
  12. VIENNA.AT (30.07.2020): Bericht über rund 30 vom Vertretungsnetz vor Gericht gebrachte Fälle zur Prüfung von Besuchsverboten und Isolationsmassnahmen als möglicher unzulässiger Freiheitsentzug.