Der Test, der nie gemacht wurde

2014 zwang eine ARD-Doku die Transfusionsmedizin zum Nachmessen statt Vermuten. Heute liegt eine ähnliche Lücke offen: Spike-Protein ist im Blut nachweisbar, der Bundestag bestätigt zweimal, dass es dazu keine dedizierte Studie gibt. Kein Skandal - aber ein bekanntes Muster.

Der Test, der nie gemacht wurde
Blutspende Symbolbild - KI generiert

Der Test, der nie gemacht wurde

Was im Spenderblut nachweisbar ist – und warum trotzdem niemand hinschaut

Im November 2014 strahlte die ARD eine Dokumentation aus, die die Transfusionsmedizin in Deutschland tatsächlich verändert hat. „Böses Blut" zeigte, wie Frankfurter und Wiener Ärzte gegen jahrzehntealte Routine antraten: Bluttransfusionen wurden über Generationen großzügig verabreicht, ohne dass jemand systematisch maß, was sie beim Empfänger auslösen. Als man anfing zu messen, fand man Zusammenhänge mit Infektionen, Organkomplikationen, in Registerdaten auch mit Sterblichkeit. Die Ärzte, die das öffentlich machten, bekamen Drohungen und Klagen zu spüren. Sie haben trotzdem ein neues Fachgebiet begründet, Patient Blood Management, das heute an über sechzig deutschen Kliniken Standard ist.

Diese Geschichte lohnt sich als Maßstab. Denn sie zeigt, was passiert, wenn Fachleute eine plausible Annahme nicht mehr als Beweis akzeptieren, sondern nachmessen. Und sie wirft eine unbequeme Frage auf, sobald man sie neben eine andere, jüngere Blutfrage legt: Was im Spenderblut nach einer mRNA-Impfung tatsächlich zirkuliert – und ob das jemand überprüft.


Der Präzedenzfall

Zwischen 1981 und Mitte der Achtzigerjahre wurden in Deutschland rund 4.500 Bluter mit HIV oder Hepatitis C infiziert, weil Gerinnungspräparate aus Spenderblut nicht auf die neuen Erreger getestet und nicht virusinaktiviert wurden. Rund 1.250 der Infizierten sind seither gestorben, die meisten an Aids. Die Aufsichtsbehörden hatten die notwendigen Sicherheitsverfahren nicht vorgeschrieben, obwohl die Industrie und das Bundesgesundheitsamt die Risiken kannten. Die politische Aufarbeitung kam erst 1993 in Gang. Der Präsident des Bundesgesundheitsamts wurde entlassen, die Behörde 1994 aufgelöst, ein Entschädigungsfonds eingerichtet.

Der Skandal war kein Erkenntnisproblem. Man wusste, dass ein Test technisch möglich gewesen wäre. Man hat ihn nur nicht verlangt, bevor der Schaden bereits eingetreten war.

Was heute messbar ist

Mit COVID-19-mRNA-Impfstoffen ist die Ausgangslage eine andere, aber die Grundfrage ähnelt sich: Was zirkuliert nach der Impfung im Blut, und wie lange?

Eine Arbeitsgruppe um Alana Ogata am Brigham and Women's Hospital hat das mit einem hochsensitiven Assay direkt gemessen. Bei 13 Beschäftigten im Gesundheitswesen, die den Moderna-Impfstoff erhielten, war Spike-Antigen im Blutplasma bei 11 von 13 Personen bereits am ersten Tag nach der ersten Dosis nachweisbar, mit einem mittleren Spitzenwert von 62 Pikogramm pro Milliliter. Die Arbeit erschien 2022 in Clinical Infectious Diseases, einem der renommiertesten Fachjournale für Infektiologie.

Eine dänische Arbeitsgruppe um Johannes Castruita fand bei einer ganz anderen Untersuchung – einer RNA-Sequenzierung von Blutproben chronisch Hepatitis-C-kranker Patienten, die eigentlich zur Überwachung dieser Infektion durchgeführt wurde – in 10 von 108 Proben noch bis zu 28 Tage nach der Impfung vollständige oder fragmentierte Sequenzen der Impf-mRNA im Blut. Veröffentlicht 2023 in APMIS, dem Journal der skandinavischen Fachgesellschaften für Pathologie und Mikrobiologie.

Beide Studien sind klein, beide haben Limitationen, die die Autoren selbst benennen – kleine Stichproben, kein repräsentatives Kollektiv, Pikogramm-Mengen weit unterhalb dessen, was man von einer klassischen Infektion kennt. Aber der Grundbefund ist durch Peer Review gegangen und wiederholt bestätigt: Spike-Antigen und Impf-mRNA sind nach der Impfung über Tage bis Wochen im Blut nachweisbar. Das ist keine Randmeinung, sondern Fachliteratur.

Was der Staat dazu sagt

Im September 2025 beantwortete der Parlamentarische Staatssekretär Tino Sorge eine Frage der AfD-Abgeordneten Christina Baum zur Übertragung von Spike-Protein zwischen Menschen. Die Antwort, im Namen der Bundesregierung:

„Nach Einschätzung des Paul-Ehrlich-Instituts kann eine Übertragung von Spike-Protein, z. B. nach einer COVID-19-Impfung, von geimpften Personen an ungeimpfte Personen nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ausgeschlossen werden."

Das ist eine klare, unmissverständliche Aussage. Sie beantwortet aber eine andere Frage als die, um die es bei einer Bluttransfusion geht. „Übertragung von Mensch zu Mensch im Alltag" und „direkte Einbringung von Spenderplasma in den Blutkreislauf einer anderen Person" sind zwei verschiedene Expositionswege. Für Ersteres ist die Einschätzung des PEI plausibel und mit den oben genannten Studien vereinbar – die gemessenen Mengen sind winzig, es gibt keinen bekannten Übertragungsweg über Haut oder Atemluft. Für den zweiten, viel direkteren Weg über eine Transfusion, liefert dieselbe Antwort keine eigens dafür erhobene Evidenz.

Die Frage, die zurückbleibt

Was die Bundesregierung zur Transfusion selbst gesagt hat, lässt sich in zwei Bundestagsdrucksachen nachlesen.

2022, auf die Frage der AfD-Fraktion, aufgrund welcher medizinischen Erkenntnisse frisch geimpfte Blutspender von der sonst üblichen Rückstellung ausgenommen wurden, antwortete das Gesundheitsministerium nicht mit einer eigens für mRNA-Impfstoffe durchgeführten Sicherheitsstudie. Es verwies auf die bestehende Regel der Bundesärztekammer, wonach nach Tot-, Toxoid- oder gentechnisch hergestellten Impfstoffen generell keine Rückstellung nötig sei – und ordnete die neuen mRNA-Impfstoffe dieser bestehenden Kategorie zu. Bemerkenswert: Die damalige Pandemieverordnung (MedBVSV) räumte der Regierung in § 5 ausdrücklich die Befugnis ein, für Blutspender eigene, von der Richtlinie Hämotherapie abweichende Rückstellfristen festzulegen – speziell für Anwendungen wie mRNA-Impfstoffe, die zum ersten Mal außerhalb klinischer Studien eingesetzt wurden. Von dieser Möglichkeit wurde, so die Regierung wörtlich, „bislang kein Gebrauch gemacht".

2026, auf eine erneute Anfrage, ob der Regierung bekannt sei, dass Teile der Bevölkerung wegen möglicher mRNA-Rückstände gezielt ungeimpfte Spender bevorzugen, antwortete sie, das Thema sei „in Einzelfällen" herangetragen worden. Zur Zahl gerichteter Spenden – also Spenden von selbst gewählten Spendern – liegen ihr keine Informationen vor. Eine Gesetzesänderung sei nicht geplant. Zuständig für die Bewertung des wissenschaftlichen Erkenntnisstands sei die Bundesärztekammer, die ihre Richtlinie alle zwei Jahre überprüft.

Zusammengenommen ergibt sich ein konsistentes Bild: Die Ausnahme von der Rückstellung wurde 2021 durch Analogieschluss getroffen, nicht durch eine dedizierte Transfusionsstudie. Die gesetzliche Möglichkeit, das anders zu regeln, wurde geschaffen und nie genutzt. Und auf die direkte Nachfrage, ob es dazu inzwischen eigene Daten gibt, lautet die Antwort fünf Jahre später immer noch: keine.

Das ist etwas anderes als „gefährlich". Aber es ist auch etwas anderes als „geprüft".

Das Muster

Vor 1985 verließ man sich bei Faktor-VIII-Präparaten auf die Annahme, das Verfahren sei sicher genug, obwohl ein Test technisch möglich gewesen wäre und die Warnzeichen bereits vorlagen. Vor 2014 verließ sich die Transfusionsmedizin auf die Gewohnheit „eine Konserve schadet nicht", obwohl niemand systematisch nachgemessen hatte, was Fremdblut beim Empfänger tatsächlich auslöst. Beide Male brauchte es entweder eine Katastrophe oder eine Gruppe von Ärzten, die bereit war, sich mit der eigenen Zunft anzulegen, bevor aus Annahme Messung wurde.

Bei der Frage, was mRNA-Impfstoffbestandteile im Spenderblut über Tage bis Wochen bewirken, befinden wir uns strukturell an einem vergleichbaren Punkt: Es gibt peer-reviewte Nachweise, dass etwas im Blut ist. Es gibt eine amtliche Einschätzung, dass Übertragung „ausgeschlossen" sei – aber für einen anderen Übertragungsweg formuliert. Und es gibt, nach eigener Aussage der Regierung, keine dedizierte Studie, die genau diese Lücke schließt, obwohl der gesetzliche Rahmen dafür seit 2021 existiert.

Was dieser Vergleich nicht ist

Damit das nicht missverständlich bleibt: HIV in Faktor-VIII-Konzentraten war ein sich vermehrendes, tödliches Virus, das beim Empfänger eine neue, lebenslange Infektion auslöste – mit einem von Anfang an bekannten Übertragungsmechanismus, der ignoriert wurde. Spike-Protein und Impf-mRNA-Fragmente sind nicht vermehrungsfähig. Sie können sich im Empfänger nicht ausbreiten, keine neue Infektion begründen. Es gibt, anders als bei HIV vor 1985, keinen bekannten Mechanismus, über den die in den zitierten Studien gemessenen Spurenmengen einem Transfusionsempfänger schaden würden. Und es gibt, trotz Millionen Überschneidungen von Geimpften und Bluttransfusionen seit 2021, keinen dokumentierten Fall, der einen solchen Schaden zeigt.

Die Parallele liegt nicht in der Gefährlichkeit. Sie liegt im Verhalten der Institutionen: Plausibilität wird wie ein Beweis behandelt, bis jemand nachfragt – und dann bleibt es bei der Plausibilität, weil niemand die eigentlich naheliegende Studie in Auftrag gibt.

Was das kosten würde

Der eigentliche Grund zur Zuversicht steht bereits in diesem Text: Deutschland hat mit Patient Blood Management bewiesen, dass genau diese Art von Lücke schließbar ist, wenn jemand sie schließen will. Die gleiche Infrastruktur, die heute schwerwiegende Transfusionsreaktionen an das Paul-Ehrlich-Institut meldet, könnte für eine begrenzte, klar definierte Zeitspanne zusätzlich erfassen, ob Blutkonserven von kürzlich geimpften Spendern erkennbar anders abschneiden als andere – ähnlich wie es die Frankfurter und Münsteraner Teams für Lagerungsdauer und Fremdblut überhaupt erst getan haben. Das wäre kein neues Gesundheitsamt, keine Milliardeninvestition, sondern eine zusätzliche Auswertungsspalte in einem System, das ohnehin schon existiert.

Der Werkzeugkasten aus der PBM-Geschichte lässt sich eins zu eins übertragen: Nicht Angst erzeugen, sondern nachfragen. Nicht behaupten, sondern messen lassen. Die Ärzte, die 2014 gegen die eigene Zunft antraten, haben am Ende nicht Recht behalten, weil sie lauter waren – sondern weil sie am Ende Daten hatten, die vorher niemand erhoben hatte. Genau diese Bereitschaft, unbequem nachzumessen, statt sich mit einer plausiblen Antwort zufriedenzugeben, ist übertragbar. Sie hat einmal ein ganzes Fachgebiet verändert. Es gibt keinen Grund, warum sie es nicht ein zweites Mal könnte.

Quellen

  • Deutsche Hämophiliegesellschaft: Übersicht zum HIV-/Hepatitis-Blutskandal, Zahlen zu Infizierten und Todesfällen. https://www.dhg.de/blutungskrankheiten/begleiterkrankungen/blutskandal.html
  • Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Zum Umgang mit dem sogenannten Blutskandal in Deutschland. https://www.bundestag.de/resource/blob/1032740/WD-8-079-24-pdf.pdf
  • Ogata A. F. et al.: Circulating Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2 (SARS-CoV-2) Vaccine Antigen Detected in the Plasma of mRNA-1273 Vaccine Recipients. Clinical Infectious Diseases 74(4), 2022, S. 715–718. https://academic.oup.com/cid/article/74/4/715/6279075
  • Castruita J. A. S. et al.: SARS-CoV-2 spike mRNA vaccine sequences circulate in blood up to 28 days after COVID-19 vaccination. APMIS 131(3), 2023, S. 128–132. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/apm.13294
  • Deutscher Bundestag, Drucksache 21/1831 (Antwort der Bundesregierung, Frage 96, Staatssekretär Tino Sorge, 22.09.2025), S. 66–67: Einschätzung des PEI zur Übertragung von Spike-Protein zwischen Personen. https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101831.pdf
  • Deutscher Bundestag, Drucksache 20/2420 (Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage 20/1966, 22.06.2022), S. 2 und Antwort zu Fragen 17/18: Begründung der Rückstellungsausnahme, ungenutzte Ermächtigung aus § 5 MedBVSV. https://dserver.bundestag.de/btd/20/024/2002420.pdf
  • Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4897 (Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage 21/4408, 19.03.2026): Fehlende Daten zu gerichteten Spenden, keine geplante Gesetzesänderung. https://dserver.bundestag.de/btd/21/048/2104897.pdf
  • Paul-Ehrlich-Institut: Hämovigilanzberichte, Meldesystem für schwerwiegende Transfusionsreaktionen nach § 21 Transfusionsgesetz. https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/haemovigilanz/haemovigilanz-node.html
  • ARD, „Böses Blut – Kehrtwende in der Intensivmedizin", Film von Ulrike Gehring, Erstausstrahlung 24.11.2014. https://www.presseportal.de/pm/75892/2886989