Der Zugang, der 2020 verboten war

BGH spricht Ex-Richterin frei, die 2020 ihrem Vater Zugang zu einer Sterbenden verschaffte - und bestätigt: Das Besuchsverbot war verfassungsrechtlich bedenklich.

Der Zugang, der 2020 verboten war
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Der Zugang, der 2020 verboten war

Der BGH gibt einer Richterin recht, die 2020 gegen das System entschied — und bestätigt nebenbei, was damals als übertrieben galt

Eine Frau liegt im Sterben. Ihr Pfarrer steht vor der Tür des Pflegeheims. Er darf nicht rein. Sechs Jahre später sagt der Bundesgerichtshof: Das Verbot war verfassungsrechtlich bedenklich.

Dazwischen liegt eine Geschichte, die zeigt, wie lange ein Rechtsstaat braucht, um sich selbst zu korrigieren — und wie hoch der Preis für die ist, die zu früh das Richtige taten.

Damals: Ostern 2020, ein Anruf, ein Beschluss

Dienstag nach Ostern, 14. April 2020, 16:06 Uhr. Sechs Minuten zuvor hat die junge Proberichterin Anna K. ihren Bereitschaftsdienst am Amtsgericht Altenburg angetreten. Dann ruft ihr Vater an, evangelischer Pfarrer. Er will zu einem langjährigen Gemeindemitglied, das in einem Pflegeheim in Jena liegt — zur Seelsorge, am Lebensende. Die Heimleitung lässt ihn nicht rein. Die damals geltende Corona-Schutzverordnung verbot externen Besuchern den Zutritt, mit wenigen Ausnahmen für Extremsituationen. Auch für Pfarrer.

K. erlässt als Bereitschaftsrichterin einen Beschluss: Der Vater soll Zugang bekommen. Später finden Ermittler in ihrem privaten Browserverlauf Suchbegriffe wie „Seelsorge", „einstweiliger Rechtsschutz", „Infektionsschutzgesetz" — bereits einige Tage vor dem Beschluss recherchiert.

Das Landgericht Gera sah darin 2024 keinen Zufall mehr, sondern eine vorbereitete Entscheidung zugunsten des eigenen Vaters. Es verurteilte K. wegen Rechtsbeugung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Sie hatte, so das LG, gegen die Befangenheitsregeln der Zivilprozessordnung verstoßen — Richter dürfen nicht in Verfahren von Verwandten entscheiden.

K. war zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr im Richterdienst. Der Dienstgerichtshof hatte sie bereits Ende 2021 aus dem Amt entfernt, das Bundesverfassungsgericht nahm ihre Verfassungsbeschwerde dagegen 2022 nicht zur Entscheidung an. Sie arbeitet heute als Anwältin.

Heute: Der BGH hebt das Urteil auf

Am 2. Juni 2026 sprach der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs Anna K. vollständig frei (Az. 2 StR 516/24). Die Begründung ist bemerkenswert präzise — und in einem Punkt weit über den Einzelfall hinaus relevant.

Der Senat stellt klar: Für eine Rechtsbeugung reicht ein Rechtsfehler allein nicht. Es braucht eine bewusste, schwerwiegende Abkehr von Recht und Gesetz, mit der Absicht, ein bereits feststehendes Ergebnis durchzusetzen. K. habe zwar geirrt — über den Befangenheitsausschluss, über ihre eigene Zuständigkeit. Aber sie habe dem Vater vor der Entscheidung mitgeteilt, der Ausgang sei offen. Sie habe die Verwandtschaft nicht verschleiert, weil sie diese für allgemein bekannt hielt. Ein „einfacher Rechtsirrtum", kein Rechtsbruch.

Und dann der Satz, der über den Fall hinausweist:

Der Senat weist im Beschluss darauf hin, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gegen das umfassende Besuchsverbot gegeben habe — und dass das Thüringer Infektionsschutzgesetz später entsprechend geändert wurde.

Der BGH sagt es nicht triumphierend, sondern beiläufig, in einem Nebensatz. Aber er sagt es: Ein pauschales Besuchsverbot, das auch Seelsorge am Sterbebett ausschloss, war rechtlich nicht sauber. Das Gesetz wurde später angepasst — nur eben erst, nachdem die betroffene Frau vermutlich längst gestorben war und die Richterin, die half, ihre Karriere verloren hatte.

Das Muster dahinter

Diese Geschichte steht nicht allein. Sie reiht sich in eine wachsende Zahl von Fällen ein, in denen Gerichte im Nachhinein einräumen, was 2020 als übertriebene Kritik galt: dass pauschale Verbote ohne Ausnahme für Extremsituationen — Sterbebegleitung, Seelsorge, letzte Besuche — grundrechtlich nicht haltbar waren.

Der Unterschied zwischen 2020 und 2026 ist nicht die Faktenlage. Die Grundrechte aus Artikel 4 (Religionsfreiheit) und Artikel 12 Grundgesetz (Berufsfreiheit), auf die sich K.s Argumentation stützte, galten auch damals schon. Was sich geändert hat, ist die Bereitschaft, das offen auszusprechen — und der Preis für die, die es zu früh taten, ist geblieben: eine zerstörte Richterkarriere, Jahre vor einem Bundesverfassungsgericht und jetzt, endlich, ein Freispruch, der niemandem mehr die Zeit zurückgibt.

Hoffnung

Der Rechtsstaat hat sich korrigiert — spät, aber er hat es getan. Ein Bundesgericht hat ausdrücklich festgehalten, dass ein Grundrechtseingriff überzogen war, und eine Frau freigesprochen, die dafür sechs Jahre lang persönlich haftete. Das ist kein Trost für die Verstorbene und ihren Vater. Aber es ist ein Beleg dafür, dass Institutionen fähig sind, eigene Fehler einzugestehen — wenn man ihnen genug Zeit und genug Beharrlichkeit entgegensetzt.

Fußnoten

  1. Legal Tribune Online, „BGH sieht keine Rechtsbeugung: Freispruch für Ex-Proberichterin aus Thüringen", 03.08.2026 — Berichterstattung über den BGH-Beschluss vom 02.06.2026, Az. 2 StR 516/24.
  2. Landgericht Gera, Urt. v. 21.06.2024, Az. 11 KLs 542 Js 23378/20 — Ausgangsurteil, durch BGH aufgehoben.
  3. Thüringer Oberlandesgericht (Dienstgerichtshof), Beschl. v. 15.12.2021, Az. DGH W 1/21 — Entfernung aus dem Richterdienst.
  4. Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 09.03.2022, Az. 2 BvR 91/22 — Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Amtsenthebung.

[BILDBRIEFING — nicht veröffentlichen, nur Redaktionsnotiz]

Bildidee (Titelbild): Eine geschlossene Tür/Eingang eines Pflegeheims oder Krankenhauses, warmes Licht von innen sichtbar durch ein Fenster, davor im Vordergrund unscharf eine leere Bank oder ein wartender Schatten. Keine Personen erkennbar, keine Gesichter, kein Rollstuhl/Krankenhausbett-Klischee, kein Klinikkorridor-Klischee. Ruhig, würdevoll, nicht dramatisch.

Prompt (Englisch, für Unsplash-Suche oder KI-Generierung): closed door entrance care home warm light window evening quiet Alternativ: empty bench outside hospital door soft light

Alt-Text: Eine geschlossene Eingangstür mit warmem Licht dahinter, im Vordergrund eine leere Bank. Bildunterschrift: Der Zugang, der 2020 verwehrt wurde — und den ein Gericht 2026 als fragwürdig einstufte.

⚠️ Wie immer: automatische Unsplash-Auswahl vor Veröffentlichung manuell prüfen — keine Politikerporträts, keine Spritzen/Krankenhaus-Klischees, keine erschrockenen Gesichter.


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