Die Enquete-Kommission tagt: Was wir von der Corona-Aufarbeitung erwarten dürfen

Seit Herbst 2024 arbeitet die Bundestag-Enquete-Kommission an der Corona-Aufarbeitung. Was bisher passiert ist – und was fehlt.

Die Enquete-Kommission tagt: Was wir von der Corona-Aufarbeitung erwarten dürfen
Photo by Conny Schneider / Unsplash

Eine Kommission mit großem Auftrag

Im Herbst 2024 hat der Deutsche Bundestag in seiner 21. Wahlperiode etwas eingerichtet, das lange gefordert wurde: eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie. Ihr Auftrag ist weitreichend – und ihr Zeitplan ambitioniert. Bis Ende Juni 2027 soll ein Abschlussbericht vorliegen, der konkrete Empfehlungen enthält. Was ist bisher passiert? Und was ist von diesem Prozess zu erwarten?

Was die Kommission bisher getan hat

Die Enquete-Kommission unter dem Vorsitz von Franziska Hoppermann (CDU/CSU) hat in den ersten Sitzungsmonaten mehrere öffentliche Anhörungen abgehalten. Im Januar 2026 stand das Verhältnis zwischen Exekutive und Parlamenten im Mittelpunkt: Wie viel Macht hatten Regierungen? Welche Rolle spielten die Parlamente – und hätten sie stärker eingebunden werden müssen?

Im März 2026 folgte eine Anhörung zur Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems und zur Impfstrategie. Im Mai 2026 wurden Fragen des Pandemieschutzes und der Vorbereitung auf künftige Krisen diskutiert. Die Kommission hat dabei Sachverständige aus Medizin, Rechtswissenschaft, Sozialforschung und Wirtschaft gehört.

Das Spektrum der Themen ist breit – und das ist richtig. Corona hat nicht nur das Gesundheitssystem betroffen. Es hat das Schulwesen, die Wirtschaft, die Grundrechte, die Demokratie selbst unter Druck gesetzt.

Was bisher fehlt

Kritische Beobachter weisen auf Lücken hin. Bis dato wurden wenige Zeugen gehört, die die Maßnahmen grundsätzlich in Frage stellen. Die Perspektiven jener, die unter Isolation, Berufsverbot oder Impfpflicht besonders gelitten haben, kommen bislang selten zu Wort.

Das muss sich ändern, wenn die Kommission ihrem Anspruch gerecht werden will. Aufarbeitung, die nur eine Seite beleuchtet, ist keine Aufarbeitung. Sie ist Bestätigung.

Gute Aufarbeitung ist unbequem. Für alle Seiten. Sie fragt: Was haben wir richtig gemacht? Und: Was hätten wir besser machen müssen?

Was realistische Erwartungen bedeuten

Enquete-Kommissionen sind kein Gericht. Sie können niemanden verurteilen. Und ihre Empfehlungen sind nicht rechtlich bindend. Das schränkt ihre Wirkung ein.

Aber sie können Öffentlichkeit herstellen. Sie können Dokumente und Aussagen aufbereiten. Sie können den gesellschaftlichen Diskurs verschieben – und Grundlagen für künftige gesetzliche Veränderungen legen.

Die Frage ist: Wird die Kommission den Mut aufbringen, auch unbequeme Wahrheiten zu benennen? Oder wird sie, wie manche bisherigen Aufarbeitungsprozesse, vor allem das Handeln der Verantwortlichen rechtfertigen?

Warum dieser Prozess wichtig ist

Wer sagt, Aufarbeitung sei unnötig oder schüre nur Groll, irrt. Gesellschaften, die Krisen nicht aufarbeiten, wiederholen sie. Das zeigt die Geschichte – von Finanzkrisen bis zu Naturkatastrophen.

Konkret bedeutet das: Wenn wir nicht verstehen, warum Schulen so lange geschlossen blieben, werden wir dieselben Fehler beim nächsten Ausbruch machen. Wenn wir nicht reflektieren, wie Parlamentsrechte ausgehebelt wurden, werden wir es wieder geschehen lassen.

Die Enquete-Kommission ist eine Chance. Sie zu begleiten – kritisch, konstruktiv, aufmerksam – ist Aufgabe der Öffentlichkeit. Und damit auch unsere.

Weitere Artikel auf Richtig-Erinnern: Kinder zuerst vergessen: Was Pandemie-Maßnahmen mit unserer Jugend machten Verhältnismäßigkeit auf dem Prüfstand: Das BVerfG zu Corona-Maßnahmen

Auch lesenswert auf AHO-Impulse: Vertrauen neu aufbauen: Die stille Kraft der kleinen Gesten