Die Entlassungsliste

Fünf Männer. Fünf Institutionen. Alle verloren ihre Position, nachdem sie Kritik an der Pandemiepolitik geäußert hatten. Eine Dokumentation.

Die Entlassungsliste
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Fünf Männer. Fünf unterschiedliche Institutionen. Eine gemeinsame Erfahrung: Sie haben ihre Meinung gesagt — und dafür ihren Posten verloren.

Keiner von ihnen war ein Außenseiter. Kein selbsternannter Experte, kein Blogger, kein Demonstrant. Es handelte sich um einen Bundesbeamten, einen bayerischen Amtsarzt, einen Wirtschaftsethiker im Regierungsgremium, ein Mitglied der renommiertesten deutschen Wissenschaftsakademie und einen Universitätsprofessor in Wien. Alle mit Titeln, Karrieren, Institutionen im Rücken.

Was sie gemeinsam haben, ist nicht ihr Urteil über die Pandemiepolitik — das war im Detail unterschiedlich. Was sie gemeinsam haben, ist das, was danach kam.

Fall 1: Der Referent, der eine Analyse schrieb

Am 8. Mai 2020 verschickte Stephan Kohn, Oberregierungsrat im Bundesinnenministerium, einen internen Auswertungsbericht. Titel: „Coronakrise 2020 aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen." Er hatte dafür zehn externe Wissenschaftler konsultiert, darunter den Heidelberger Pathologen Peter Schirmacher, der der Leopoldina angehört.

Das Fazit seines Berichts: globaler Fehlalarm, Kollateralschäden durch die Maßnahmen gravierender als der Nutzen, 2,5 Millionen aufgeschobene Operationen und medizinische Behandlungen allein in den ersten Monaten.

Der zuständige Abteilungsleiter wollte das Papier ungelesen in der Schublade verschwinden lassen. Er untersagte Kohn, weiter an dem Thema zu arbeiten. Kohn schickte den Bericht trotzdem — weil er glaubte, Gefahr im Verzug zu sehen und die zuständigen Stellen informieren zu müssen.

Noch am selben Tag wurde er suspendiert. Sein Arbeitsrechner wurde konfisziert. Ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wurde eingeleitet — die schärfste mögliche Maßnahme, verbunden mit dem Verlust aller Versorgungsansprüche.

Im März 2022 entschied das Berliner Verwaltungsgericht: Kohn verliert seine Stelle. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit seinen Thesen fand — weder vor noch nach dem Urteil — statt.

Fall 2: Der Amtsarzt, der warnte

Dr. Friedrich Pürner leitete das Gesundheitsamt im bayerischen Landkreis Aichach-Friedberg. Im Herbst 2020 äußerte er sich kritisch zur bayerischen Teststrategie, zur Maskenpflicht in Grundschulen und zu Schulschließungen, die auf positive PCR-Tests ohne klinische Symptome folgten.

Er war kein Aktivist. Er war der zuständige Behördenleiter — die Person, die in seinem Landkreis die Pandemiemaßnahmen umzusetzen hatte.

Im November 2020 wurde er als Leiter des Gesundheitsamtes abberufen und an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen versetzt. Offiziell hieß es, er brauche dort dringend als erfahrener Arzt. Pürner nannte es beim Namen: „Mit dieser Strafversetzung soll ein Exempel statuiert werden. Das ist meine persönliche Meinung, so empfinde ich das. Damit soll ein Zeichen gesetzt werden, dass sich keine weiteren Amtsärzte mehr beschweren über Vorgänge und Maßnahmen."

Mehr als 200 Ärzte aus ganz Deutschland unterzeichneten einen Solidaritätsbrief. Die Versetzung sei ein „inakzeptabler autoritärer Versuch, legitime und notwendige ärztlich-wissenschaftliche Diskussionen zu unterdrücken."

Fall 3: Der Ethiker, der Angstpolitik beim Namen nannte

Prof. Dr. Christoph Lütge ist Wirtschaftsethiker an der Technischen Universität München. Im Oktober 2020 berief Ministerpräsident Markus Söder einen 18-köpfigen Ethikrat ein, der die Staatsregierung in Fragen der Pandemiepolitik beraten sollte. Lütge war eines seiner Mitglieder.

Ende Januar 2021 schrieb Lütge auf Twitter: „Für 'verstörend' halte ich die Politik hierzulande, die seit Monaten ständig neue Drohkulissen aufbaut und Angst und Panik verbreitet. Das ist unverantwortlich."

Am 2. Februar 2021 beschloss das bayerische Kabinett einstimmig seine Abberufung. Begründung der Staatsregierung: „wiederholte öffentliche Äußerungen, die mit der verantwortungsvollen Arbeit im Ethikrat nicht in Einklang zu bringen sind."

Lütge kommentierte seine Entlassung so: „Für mich ist ein Ethikrat eine Einrichtung, die kritisch berät. Wenn ich keine Kritik auch in der Öffentlichkeit äußern kann, ist das kein Ethikrat." Und: „Ein Ethikrat ist kein Hinterzimmer-Gremium."

Fall 4: Das Leopoldina-Mitglied, das widersprechen wollte

Prof. Dr. Michael Esfeld lehrt seit 2002 Wissenschaftsphilosophie an der Universität Lausanne. Seit 2010 ist er Mitglied der Leopoldina — der Nationalen Akademie der Wissenschaften, die im Dezember 2020 eine Stellungnahme verfasste, auf die sich Angela Merkel bei ihrer Begründung des harten Lockdowns stützte.

Esfeld schrieb am 8. Dezember 2020 einen Brief direkt an den Präsidenten der Leopoldina — nicht als Außenseiter, sondern als Mitglied — und forderte die Rücknahme der Stellungnahme. Die beteiligten Wissenschaftler hätten sich, so Esfeld, „von der Macht verführen lassen" und „alle wissenschaftlichen Standards und jegliche Verantwortung über Bord" geworfen. Das Papier sei „ein ganz eindeutiges Beispiel von politischem Missbrauch von Wissenschaft."

Eine formale Entlassung gab es nicht. Was folgte, war etwas anderes: vollständige Marginalisierung. Esfeld schrieb später, er sei froh, Plattformen zu finden, auf denen er „auch heute noch die Dinge über Wissenschaft und Rechtsordnung sagen kann, die er seit 30 Jahren vertritt."

Fall 5: Der Professor, dem die Uni die Homepage sperrte

Prof. Dr. Andreas Sönnichsen leitete die Abteilung für Allgemein- und Familienmedizin am Zentrum für Public Health der Medizinischen Universität Wien. Er äußerte sich seit 2020 öffentlich kritisch zu Corona-Maßnahmen und Impfstrategie.

Bevor er entlassen wurde, schaltete seine eigene Universität auf der Abteilungs-Homepage einen Hinweis, der ihm das Expertentum in Sachen Virologie öffentlich absprach.

Im Dezember 2021 wurde das Dienstverhältnis fristlos aufgelöst, er wurde sofort dienstfrei gestellt. Die Universität begründete die Kündigung nicht mit seinen öffentlichen Aussagen — dafür gelte weiterhin die Freiheit der Wissenschaft —, sondern mit der Nicht-Einhaltung von Corona-Vorgaben und der Nichtbefolgung von Weisungen.

Sönnichsen klagte rechtlich gegen die Entlassung.

Was diese fünf Fälle gemeinsam haben

Keiner dieser Männer wurde wegen erwiesener Falschaussagen entlassen. In keinem Fall wurde eine inhaltliche Auseinandersetzung mit ihren Analysen oder Einwänden geführt — weder vor noch nach den Maßnahmen gegen sie.

In jedem Fall wurde die Entscheidung mit formalen oder disziplinarischen Argumenten begründet: Verstoß gegen die Geschäftsordnung, Nichtbefolgung von Weisungen, Schaden für das Ansehen des Gremiums. Der Inhalt der Kritik blieb dabei unberührt — offiziell.

Pürner brachte es auf den Punkt: Es sollte ein Zeichen gesetzt werden. Damit sich keine weiteren Amtsärzte beschweren.

Ob das Signal ankam, lässt sich nicht direkt messen. Was sich messen lässt: Wie viele Amtsärzte, Beamte und Professoren danach noch öffentlich Einwände äußerten.

Was das für die Aufarbeitung bedeutet

Dieser Artikel erhebt nicht den Anspruch zu beurteilen, wer im Herbst 2020 mit seinen epidemiologischen Einschätzungen richtig lag. Das ist die Aufgabe von Gerichten, Untersuchungsausschüssen und unabhängiger Forschung.

Was er dokumentiert, ist einfacher: In Deutschland und Österreich verloren in einem Zeitraum von weniger als zwei Jahren mindestens fünf qualifizierte Fachleute ihre Positionen, nachdem sie — in unterschiedlichen Institutionen, mit unterschiedlichen Argumenten — öffentliche Kritik an der Pandemiepolitik geäußert hatten.

Alle fünf hatten Widerspruch als Teil ihrer beruflichen Rolle verstanden.

Wer wissen möchte, warum in den Jahren 2020 bis 2022 so wenige Stimmen aus den Institutionen laut wurden, findet hier einen Teil der Antwort.

Quellen: Berliner Zeitung / dpa (Pürner, Nov. 2020), Tichys Einblick (Kohn, März 2022), Wikipedia: Stephan Kohn, Abendzeitung München / dpa (Lütge, Feb. 2021), Bild / dts (Esfeld, Dez. 2020), APA / ORF Wien / Standard (Sönnichsen, Dez. 2021)