Die Richterin

Osterndienstag 2020. Ein Pfarrer will zu einer sterbenden Frau ins Pflegeheim. Das Heim sagt nein. Seine Tochter ist Bereitschaftsrichterin. Sie hilft. Vier Jahre später steht sie wegen Rechtsbeugung vor Gericht.

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Foto: Melody Ayres-Griffiths / Unsplash

Osterndienstag, 14. April 2020. 16:06 Uhr.

Anna K. hat gerade ihren Bereitschaftsdienst angetreten. Sie ist 33 Jahre alt, Proberichterin am Landgericht Gera, zuständig für den Bezirk Jena. Sechs Minuten nach Beginn ihres Dienstes klingelt das Telefon.

Es ist ihr Vater. Er ist Pfarrer. Er betreut seit Jahren seelsorgerisch eine 89-jährige Frau, die in einem Pflegeheim in Jena liegt — und stirbt. Das Heim hat ihm den Zutritt verweigert. Corona-Verordnung. Keine Ausnahmen.

Der Pfarrer schickt seiner Tochter einen Eilantrag an ihre private E-Mail-Adresse. Anna K. prüft ihn. Noch am selben Abend fährt der Vater zu ihr nach Hause — eine Stunde Fahrt. Er wartet, während sie den Beschluss formuliert. Dann nimmt er das Dokument mit und fährt zur alten Frau ins Heim.

Er darf rein. Er hält ihr die Hand. Sie stirbt.


Was danach passierte

Das Thüringer Justizministerium leitete ein Disziplinarverfahren gegen Anna K. ein. Im August 2020 kündigte es an, ihre Entlassung zu beabsichtigen. Im März 2021 erließ es den Entlassungsbescheid. Der Dienstgerichtshof bestätigte im Dezember 2021: sofortige Vollziehung. Anna K. musste den Richterdienst umgehend verlassen.

Sie legte Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht nahm sie im März 2022 nicht zur Entscheidung an.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt erhob Anklage wegen Rechtsbeugung — einer Straftat mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Weil Anna K. am Landgericht Gera gearbeitet hatte und viele Kollegen dort sie persönlich kannten, lehnten sich reihenweise Richterinnen und Richter wegen Befangenheit selbst ab. Es dauerte 19 Monate, bis ein zulässiger Spruchkörper gefunden war.

Am 21. Juni 2024 — vier Jahre nach dem Osterdienstag — verurteilte das Landgericht Gera Anna K. wegen Rechtsbeugung zu einem Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Die Vorsitzende Richterin erläuterte in 20 Minuten Urteilsbegründung, warum die Kammer die Angeklagte für schuldig befand: Sie habe „ihre eigenen Maßstäbe an die Stelle von Recht und Gesetz gesetzt."

Anna K. hat Revision eingelegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Was gleichzeitig galt

Im April 2020 galten in deutschen Krankenhäusern und Pflegeheimen generelle Besuchsverbote. Ausnahmen existierten — theoretisch. In der Praxis entschied jede Einrichtung selbst, ob und wann sie jemanden reinließ.

Wer eine Talkshow produzierte, produzierte sie. Wer eine Pressekonferenz hielt, hielt sie. Politikerinnen und Politiker gaben Interviews, reisten zu Konferenzen, tagten in informellen Gremien ohne Protokoll.

Ein Pfarrer, der einer sterbenden Frau die Hand halten wollte, brauchte einen Gerichtsbeschluss.

Eine Richterin, die diesen Beschluss ausstellte, verlor ihren Beruf.


Was der Fall zeigt

Das juristische Problem ist real: Anna K. hätte den Antrag ihres Vaters wegen Befangenheit nicht selbst bearbeiten dürfen. § 41 Nr. 3 ZPO ist eindeutig. Sie hat dagegen verstoßen.

Aber die Frage, die der Fall aufwirft, ist eine andere.

In einem normalen Rechtsstaat wäre das eine Dienstpflichtverletzung — ein Disziplinarverfahren, eine Rüge, vielleicht eine Versetzung. Kein Strafverfahren. Kein Karriereende. Kein Urteil, das ihre eigenen Maßstäbe als strafwürdig erklärt.

Was den Fall in dieser Form ermöglichte, war nicht nur die Befangenheit. Es war die Kombination aus Befangenheit und einem System, das keine regulären Wege für genau diese Situation kannte: eine sterbende Frau, ein Pfarrer, ein Besuchsverbot, ein Feiertag, eine Bereitschaftsrichterin.

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) und die Achse des Guten haben den Fall rechtlich eingehend analysiert und kommen zu dem Schluss: Die Schuldfrage beim Vorsatz ist nicht eindeutig bewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Was rechtskräftig ist: Anna K. hat keine Stelle mehr als Richterin. Sie arbeitet heute als Anwältin.


Bestrafe einen, erziehe tausende

Der Titel dieser Serie nimmt ein Prinzip beim Namen, das in der Rechtsprechung als Abschreckungsgeneralprävention bekannt ist: Nicht nur der Einzelne soll bestraft werden. Das Verfahren soll andere davon abhalten, Ähnliches zu tun.

Es wird niemanden geben, der nach diesem Fall als Bereitschaftsrichterin oder -richter noch einen vergleichbaren Beschluss ausstellt — selbst dann nicht, wenn die Situation dieselbe ist. Das ist die Wirkung.

Der Satz der Richterin beim Urteil — sie habe „ihre eigenen Maßstäbe an die Stelle von Recht und Gesetz gesetzt" — ist als Warnung zu verstehen. An alle, die in einer ähnlichen Situation stehen.

Im April 2020 sagte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann über das neue Bundesinfektionsschutzgesetz: „Was immer man von dem Gesetz halten mag, man muss ihm gehorchen."

Anna K. hat nicht gehorcht. Sie hat einer sterbenden Frau einen Pfarrer geschickt.

Dafür steht sie vor Gericht.


Mehr zu den strukturellen Bedingungen, unter denen diese Entscheidungen getroffen wurden, im Artikel Ausnahmen — was gleichzeitig galt.