Fluglotsen zahlen für einen Vertrag, den sie nie gesehen haben

Ein Impfstoffvertrag, verhandelt per privater SMS, dessen Inhalt die EU-Kommission bis heute nicht vollständig offenlegen will. Als Polen die Abnahme verweigerte, kam ein Gerichtsurteil - und die Vollstreckung traf nicht das Gesundheitsministerium, sondern die Flugsicherung.

View of the control tower in Davao City, Philippines, during sunset with a serene sky.
Foto: JR Buag / Pexels

Fluglotsen zahlen für einen Vertrag, den sie nie gesehen haben

Damals: ein Vertrag, den niemand lesen durfte

Frühjahr 2021. Die EU-Kommission verhandelt mit Pfizer über den größten Impfstoffdeal ihrer Geschichte — ein Vertrag mit einem möglichen Volumen von bis zu 35 Milliarden Euro. Verhandlungsführerin: Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, persönlich, per SMS mit Pfizer-Chef Albert Bourla.

Die Nachrichten existierten — das bestritt die Kommission nie. Nur finden lassen wollten sie sich nicht. Im Oktober 2021 räumte die Kommission gegenüber der EU-Ombudsfrau ein, dass von der Leyen tatsächlich mit Bourla per SMS kommuniziert hatte. Archiviert worden sei davon nichts — die Nachrichten seien "inhaltlich nicht relevant" gewesen. Die Ombudsfrau empfahl die Veröffentlichung. Die Kommission blieb stur.

Es brauchte eine "New York Times"-Journalistin und mehrere Instanzen, um das zu kippen. Mai 2025: Das Gericht der Europäischen Union erklärt die Weigerung der Kommission für nichtig — sie habe "keine plausible Erklärung" liefern können, warum die Nachrichten nicht mehr existieren sollen, obwohl "relevante und übereinstimmende Anhaltspunkte" für einen wiederholten Austausch vorlägen. Die Kommission ging in Berufung. Im Juni 2026 empfahl der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, auch diese Berufung zurückzuweisen. Die SMS sind bis heute nicht aufgetaucht.

Parallel dazu: Im Juli 2024 verurteilte ein EU-Gericht die Kommission wegen mangelnder Transparenz bei den Vertragsinhalten selbst — sie muss sowohl die geschwärzten Haftungsklauseln für die Hersteller als auch die Namen des Verhandlungsteams offenlegen, damit Interessenkonflikte überhaupt prüfbar werden. Auch dagegen legte die Kommission Rechtsmittel ein.

Das ist der Vertrag, um den es geht. Nicht öffentlich verhandelt, nicht vollständig offengelegt, mit SMS-Kanälen, die sich im Nachhinein in Luft auflösten. Diesen Vertrag mussten die Mitgliedstaaten unterschreiben — ohne ihn vollständig zu kennen.

Heute: die Rechnung landet beim Towerlotsen

Polen und Rumänien wollten 2022 aus diesem Vertrag aussteigen. Die Pandemie war im Abklingen, der Ukraine-Krieg band die Kassen, die bestellten Impfstoffmengen waren längst nicht mehr nötig. Beide Länder verweigerten die weitere Abnahme.

Pfizer und BioNTech klagten 2023 vor einem Brüsseler Gericht — zusammen mit Ungarn gleich drei EU-Staaten auf einmal. Das Gericht wies im April 2026 sämtliche Einwände zurück: Polen muss Impfstoffe im Wert von 1,3 Milliarden Euro abnehmen und bezahlen, Rumänien 600 Millionen. Der Vertrag bindet, entschieden die Richter, ungeachtet der veränderten Lage.

Und dann kam die Vollstreckung. Nicht gegen das polnische Gesundheitsministerium, das den Vertrag mitverantwortete. Sondern gegen die polnische Flugsicherungsbehörde PAŻP — eine Institution, die mit Impfstoffbestellungen nichts zu tun hat, aber über die zwischenstaatliche Organisation Eurocontrol pfändbare Streckengebühren-Einnahmen bezieht. Seit dem 1. Juli 2026 fließt kein Cent mehr an PAŻP — mehr als 80 Prozent ihrer Einnahmen sind eingefroren, bis die Pfizer-Forderung beglichen ist. Rumäniens Flugsicherung ROMATSA traf es wenige Tage zuvor mit rund 650 Millionen Euro.

Eine niederländische Anwältin, die mit dem Fall nichts zu tun hat, nannte das öffentlich "empörend und unethisch" und warnte, es könne die Flugsicherheit selbst gefährden. Ein polnischer Sicherheitsexperte hielt dagegen, Pfizer übe zwar ein rechtlich zulässiges Mittel aus — doch es sei unverhältnismäßig, ausgerechnet die Finanzierung der Flugsicherheit anzugreifen. Pfizer selbst verweist knapp auf die "Bedeutung vertraglicher Verpflichtungen".

PAŻP hat inzwischen formell Widerspruch eingelegt.

Das Muster

Zwischen "Damals" und "Heute" liegt eine einfache, unbequeme Beobachtung: Verantwortung und Haftung sind institutionell auseinandergefallen.

Verhandelt hat eine Kommissionspräsidentin, per Privatkanal, mit einem Konzernchef — Inhalte bis heute nicht vollständig belegbar. Unterschrieben hat die EU-Kommission. Bezahlen müssen einzelne Mitgliedstaaten. Und wenn die nicht zahlen wollen, greift sich der Gläubiger nicht die Verhandlungsführerin, sondern die erstbeste pfändbare Kasse, die er im jeweiligen Land zu fassen bekommt — und die hat mit alldem so viel zu tun wie ein Fluglotse mit einer Impfstoffbestellung.

Neu ist diese Vollstreckungslogik nicht. Sogenannte "Geierfonds" haben sie jahrzehntelang gegen verschuldete Staaten angewendet: Forderungen aufkaufen, auf den vollen Nennwert klagen, dann zugreifen, wo immer im Ausland etwas Pfändbares auftaucht. Der bekannteste Fall: Der Hedgefonds Elliott Management ließ 2012 sogar ein argentinisches Marineschiff in einem westafrikanischen Hafen festsetzen, um alte Staatsschulden einzutreiben — nachdem er zuvor mit derselben Methode bei Peru, Panama und dem Kongo Erfolg gehabt hatte. Zwischen 2005 und 2007 klagten über fünfzig solcher Fonds gegen Argentinien, insgesamt um elf Milliarden Dollar, obwohl neunzig Prozent der übrigen Gläubiger längst einen Schuldenschnitt akzeptiert hatten.

Der Unterschied zu damals: Das waren private Fonds, die sich Not-Anleihen bankrotter, oft wirtschaftlich am Boden liegender Staaten zu Schleuderpreisen gesichert hatten — von Anfang an moralisch hoch umstritten. Hier ist es ein Pharmakonzern, der einen regulären, gerichtlich bestätigten Anspruch gegen einen EU-Mitgliedstaat durchsetzt. Rechtlich ist das etwas völlig anderes. Vollstreckungstechnisch ist es exakt dasselbe Prinzip: Trifft nicht, wer verhandelt hat — trifft, wer zufällig ein pfändbares Konto führt.

Hoffnung

Dass PAŻP jetzt vor dem Brüsseler Gericht Widerspruch einlegt, ist genau der Mechanismus, der funktionieren soll: Wer sich ungerecht behandelt fühlt, klagt — und ein Gericht entscheidet, nicht die stärkere Vertragspartei allein. Auch die wiederholten Niederlagen der EU-Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union zeigen, dass die Kontrollinstanzen arbeiten, selbst gegen die eigene Exekutivspitze. Der Weg zur Aufklärung ist zäh und dauert Jahre — aber er führt, Instanz für Instanz, näher an die Akten heran, die 2021 verschwanden.

Quellen

  1. EuG-Urteil vom 14. Mai 2025, Az. T-36/23 — New York Times ./. Europäische Kommission, zur Herausgabe der SMS-Korrespondenz von der Leyen/Bourla: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/t3623-eug-von-der-leyen-sms-pfizer-new-york-times
  2. Infosperber, 15.05.2025: Chronologie der Pfizergate-Transparenzanfrage seit 2021: https://www.infosperber.ch/politik/europa/eu-gericht-von-der-leyen-hat-bei-der-transparenz-geschummelt/
  3. RT DE / Generalanwalt-Gutachten EuGH, Juni 2026, zur Berufung der Kommission: https://de.rt.com/europa/282973-von-leyen-verliert-erneut-transparenz/
  4. Euronews, 02.04.2026: Brüsseler Gerichtsurteil zu Polen und Rumänien, 1,3 Mrd. / 600 Mio. Euro: https://de.euronews.com/2026/04/02/13-milliarden-euro-gericht-verurteilt-polen-kauf-covid-19-impfstoffe
  5. airliners.de, Juli 2026: Pfändung der Eurocontrol-Streckengebühren von PAŻP und ROMATSA: https://www.airliners.de/polnische-flugsicherung-droht-pfizer-urteil-verlust-einnahmen/88938
  6. Polskie Radio (deutsche Redaktion), Vollstreckungswiderspruch von PAŻP: https://www.polskieradio.pl/400/7764/Artykul/3709912
  7. Euractiv DE, 27.03.2026: Verfahren gegen Polen, Rumänien und Ungarn vor dem Brüsseler Gericht: https://euractiv.de/news/ungarn-polen-und-rumaenien-vor-gericht-in-bruessel-wegen-covid-impfstoffvertraegen-mit-pfizer/
  8. erlassjahr.de: Geierfonds-Präzedenzfälle (Sambia, Liberia, Kamerun, Äthiopien, DR Kongo, Peru), Gesamtvolumen anhängiger Klagen: https://erlassjahr.de/en/pressemitteilung/staatspleite-und-geierfonds-argentinien-ist-kein-einzelfall/
  9. Internationale Politik (DGAP), 01.09.2014: Elliott Management gegen Argentinien, Fallgeschichte Peru/Panama/Kongo: https://internationalepolitik.de/de/unter-geiern

⚠️ Noch zu prüfen vor Veröffentlichung: Aktueller Stand der EuGH-Entscheidung (Generalanwalts-Gutachten vom Juni 2026 ist nicht bindend — Urteil könnte inzwischen ergangen sein, bitte kurz vor Upload verifizieren). Exakte Zahl zur PAŻP-Widerspruchsfrist.