Die Akte, die Merck lieber verschwinden ließ

Ein Sicherheitssignal aus 2011, eine Formulierung namens 'bereits bekannt' und ein Gericht, das 2026 nachholte, was Behörden 14 Jahre lang nicht klärten.

Die Akte, die Merck lieber verschwinden ließ
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Die Akte, die Merck lieber verschwinden ließ

Ein Pharmakonzern, ein jahrzehntealtes Sicherheitssignal und die Frage, warum ein Gericht mehr herausfand als jede Behörde.

Damals, im Herbst 2011, bekam der Pharmakonzern Merck eine unbequeme Anfrage von der Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic. Ein Pathologe namens Dr. Sin Hang Lee hatte in Gardasil-Ampullen aus sechs Ländern etwas gefunden, das im Beipackzettel nirgends auftauchte: Rückstände von HPV-Erbmaterial, gebunden an den Aluminium-Wirkverstärker des Impfstoffs. Swissmedic wollte wissen, wie viel davon tatsächlich enthalten sei.

Die Antwort von Mercks damaligem Chefmediziner Carlos Sattler, dokumentiert in einer internen E-Mail vom 8. September 2011, war bemerkenswert offen: Man habe „nicht speziell nach der HPV-L1-Plasmid-DNA gesucht". Getestet worden war schlicht nicht. Als Ersatz schlug ein Merck-Mitarbeiter vor, den DNA-Gehalt über den Umweg der Hefe-DNA zu schätzen — die Schweizer Behörde lehnte das ab.

Wie das Signal verschwand

Was als Nächstes geschah, ist ein Lehrstück in behördlicher Konfliktvermeidung. Die US-Arzneimittelbehörde FDA erklärte die Verunreinigung öffentlich für „bereits bekannt" — ein Formulierungstrick, der Merck das Argument lieferte, die Sache sei damit erledigt. Swissmedic zog daraufhin seine Testforderung zurück. Merck musste am Ende nur einen kleinen Zusatz im Beipackzettel ergänzen. Kein Rückruf, keine neue Studie, keine öffentliche Warnung.

Vierzehn Jahre lang blieb es bei dieser stillen Einigung zwischen Hersteller und Aufsicht.

Heute: Was ein Gericht ans Licht brachte

Heute, im Frühjahr 2025, verhandelte ein Gericht in Los Angeles die Klage einer ehemaligen Highschool-Sportlerin, die sich 2010 und 2011 dreimal mit Gardasil impfen ließ und seither im Rollstuhl sitzt. Im Rahmen des Verfahrens mussten Tausende interne Merck-Dokumente offengelegt werden — darunter die E-Mails von 2011.

Der Prozess brachte weitere Details zutage, die 2011 niemand öffentlich diskutiert hatte: Die HPV-DNA-Fragmente binden sich an den Aluminium-Wirkverstärker und aktivieren dabei einen körpereigenen Rezeptor (TLR9), der Entzündungsreaktionen auslösen kann — nach Einschätzung von Prozessgutachtern ein bislang unangemeldeter zweiter Wirkverstärker, den der Beipackzettel nie erwähnte. Als Sachverständiger für die Klägerseite trat unter anderem Peter Gøtzsche auf, Mitbegründer der Cochrane Collaboration, der dem Konzern in seinem Gutachten vorwarf, Studiendaten zu Gardasil unvollständig dargestellt zu haben.

Der ursprünglich für 2025 angesetzte Prozess wurde wiederholt verschoben. Im Juni 2026 berichtete Bloomberg: Merck einigte sich außergerichtlich mit über 200 Klägern — für rund 50 Millionen US-Dollar, eine Summe, die der Konzern selbst als „nicht wesentlich" für seine Bilanz bezeichnete. Ein Bundesrichter in North Carolina hatte zuvor mehr als 200 weitere Klagen mit einem juristischen Argument abgewiesen: Merck habe unter US-Bundesrecht gar keine zusätzlichen Warnhinweise anbringen dürfen, weil die FDA das Etikett so genehmigt hatte, wie es war — die Behörde, die 2011 die Prüfung abgewürgt hatte, schützte den Konzern damit nachträglich vor der Haftung für genau diese Entscheidung.

Das Muster

Es geht hier nicht um die Frage, ob die HPV-Impfung insgesamt wirkt — internationale Kohortenstudien mit Millionen Geimpften haben das Risiko für Gebärmutterhalskrebs nachweislich gesenkt, das ist gut belegt. Es geht um etwas Kleineres und deshalb Aufschlussreicheres: ein einzelnes Sicherheitssignal aus dem Jahr 2011, das nicht durch unabhängige Nachprüfung, sondern durch eine Formulierung („bereits bekannt") und eine Etikettenänderung erledigt wurde. Erst ein ziviles Gerichtsverfahren mit Beweismittel-Offenlegungspflicht holte nach, was die Zulassungsbehörden 14 Jahre lang nicht für nötig hielten: eine Antwort auf eine einfache Frage, die eine Schweizer Behörde bereits 2011 gestellt hatte.

Das Muster ist bekannt aus anderen Zulassungsverfahren dieser Jahre: Eine Behörde erklärt ein Problem für „gelöst", ohne dass es gelöst wurde — und der Fall verschwindet aus der öffentlichen Debatte, bis ein Gericht oder ein Untersuchungsausschuss ihn Jahre später wieder aufrollt.

Hoffnung

Die eigentliche Nachricht in dieser Geschichte ist nicht die Verunreinigung selbst, sondern wie sie am Ende doch sichtbar wurde: durch eine funktionierende Zivilklage, eine unabhängige Justiz und Beweismittel-Offenlegungspflichten, die ein Konzern nicht einfach wegverhandeln konnte. Genau diese Mechanismen — Gerichte, Transparenzregister, unabhängiger Journalismus — sind es, die am Ende immer wieder ans Licht bringen, was Behörden lieber ruhen lassen. Das System korrigiert sich, nur eben langsamer, als es sollte. Das ist kein Grund zur Resignation, sondern einer, genauer hinzuschauen — und genau das ist die Arbeit, die wir hier machen.

Quellen:

  1. Interne Merck-E-Mail von Carlos Sattler vom 8. September 2011, offengelegt im Rahmen des Gerichtsverfahrens Robi v. Merck, zitiert bei Transition News (Juni 2026).
  2. Bloomberg-Bericht vom 4. Juni 2026 über den Vergleich zwischen Merck und über 200 Klägern in den USA.
  3. Deutsches Ärzteblatt (2008): Debatte um Sicherheit der HPV-Impfung, zu den PEI/EMEA-Untersuchungen der Todesfälle 2007/2008.
  4. Paul-Ehrlich-Institut: Sicherheitsinformation zum untersuchten Todesfall in Deutschland nach Gardasil-Impfung (2008).
  5. Wikipedia-Eintrag zu HPV-Impfstoff, Abschnitt zu Sicherheitsüberwachung und Kohortenstudien aus Skandinavien.