Zweierlei Maß: Der Kodex, der zur Akte wurde
Drei ärztliche Eide, vier dokumentierte Fälle: Wie die Prinzipien von Nürnberg und Genf 2020–2023 zitiert und zugleich unterlaufen wurden.
Zweierlei Maß: Der Kodex, der zur Akte wurde
Drei Texte prägen bis heute das Selbstverständnis der Medizin: der Hippokratische Eid, das Genfer Gelöbnis des Weltärztebundes und der Nürnberger Kodex von 1947. Alle drei formulieren im Kern denselben Satz: Die Zustimmung des Patienten ist keine Formsache, sondern die Voraussetzung jeder ärztlichen Handlung. Zwang, und sei er noch so gut gemeint, hebt diese Zustimmung auf.
Zwischen 2020 und 2023 wurden diese Sätze in Deutschland nicht widerrufen. Sie wurden zitiert – und parallel dazu in der Praxis unterlaufen. Was folgt, ist keine Anklage einzelner Personen, sondern eine Gegenüberstellung von Text und Aktenlage.
Damals: Die Norm
Der Nürnberger Kodex entstand 1947 als direkte Konsequenz aus dem Ärzteprozess gegen NS-Mediziner. Sein erster und wichtigster Grundsatz: Die freiwillige Zustimmung des Menschen ist unverzichtbar, und diese Freiwilligkeit ist ausgeschlossen, wenn Zwang, Täuschung oder eine Form von Druck im Spiel ist.
Das Genfer Gelöbnis, die moderne Fassung des Hippokratischen Eids, verpflichtet Ärztinnen und Ärzte darauf, die Gesundheit und Autonomie ihrer Patienten über alle anderen Erwägungen zu stellen – auch über politischen oder gesellschaftlichen Druck.[1]
Beide Texte werden bis heute in der ärztlichen Ausbildung gelehrt. Beide werden bei Approbationsfeiern zitiert.
Heute: Die Akte
Der Ethiker, der die Behandlung infrage stellte. Ein Mitglied des Deutschen Ethikrats schlug 2021 öffentlich vor, ungeimpfte Menschen sollten im Krankheitsfall auf Intensivbett und Beatmung verzichten und dies schriftlich erklären. Der Vorschlag löste unter Intensivmedizinern scharfen Widerspruch aus – deren Fachvertreter stellte klar, dass niemand aus solchen Gründen abgewiesen werde.[2]
Der Ökonom, der finanzielle Sanktionen forderte. Im selben Jahr schlug ein Wirtschaftsinstitut vor, Ungeimpfte an den Behandlungskosten im Krankheitsfall zu beteiligen – Solidarität sei keine Einbahnstraße.[3] Die Idee, den Zugang zu Behandlung an eine vorherige medizinische Entscheidung zu koppeln, stand in unmittelbarem Spannungsverhältnis zum Gelöbnis, jedem Patienten unabhängig von Status gleichermaßen zu dienen.
Der Hausarzt, der Patienten auswählte. Ein niedergelassener Allgemeinmediziner erklärte öffentlich, impfkritische Patienten künftig nicht mehr in seiner Praxis behandeln zu wollen, und bezeichnete sie in Interviews als Trittbrettfahrer.[4] Auch hier: eine medizinische Entscheidung, die an eine politische Haltung des Patienten geknüpft wurde.
Der Arzt, der die andere Richtung wählte. Ein Mediziner aus Recklinghausen stellte in mehreren hundert Fällen Impfbescheinigungen ohne tatsächliche Impfung aus, um Patienten aus als existenzbedrohend empfundenen Zwangslagen zu helfen. Das Landgericht Bochum verurteilte ihn dafür 2023 zu einer mehrjährigen Haftstrafe ohne Bewährung.[5] Ob man sein Handeln billigt oder nicht: Der Fall zeigt, wie unterschiedlich der Satz „primum non nocere" ausgelegt werden kann, wenn er auf einen realen Interessenkonflikt zwischen Vorschrift und individuellem Patientenwohl trifft.
Das Muster
In allen vier Fällen ging es nicht um neue Erkenntnisse, sondern um die Frage, wessen Wohl im Zweifel Vorrang hat: das des Kollektivs oder das des einzelnen Patienten vor einem. Die zitierten Kodizes beantworten diese Frage eindeutig zugunsten des Individuums vor einem selbst. In der Praxis wurde die Antwort in mehreren dokumentierten Fällen umgekehrt – nicht durch offene Abschaffung der Prinzipien, sondern durch ihre stille Umdeutung: Aus „informierte Zustimmung" wurde „Zustimmung unter Erwartungsdruck", aus „gleicher Zugang zur Behandlung" wurde „Zugang nach Vorleistung".
Das ist das eigentlich Bemerkenswerte: Keiner der Beteiligten musste den Nürnberger Kodex offiziell für ungültig erklären. Es genügte, ihn in Reden zu zitieren und in Entscheidungen zu ignorieren.
Hoffnung
Dass diese Fälle heute überhaupt rekonstruierbar sind – aus Gerichtsakten, aus Zitaten in Bild und n-tv, aus öffentlichen Interviews –, ist selbst ein Grund zur Zuversicht. Nichts davon musste im Verborgenen bleiben. Die Texte, an denen sich die Praxis messen lässt, existieren weiterhin, unverändert und öffentlich zugänglich. Die Aufgabe der kommenden Jahre ist nicht, neue Prinzipien zu erfinden, sondern die alten wieder verbindlich zu machen – für alle Patienten, unabhängig von ihrer Entscheidung.
Quellen
- Bundesärztekammer / Landesärztekammer Hessen: Gegenüberstellung Hippokratischer Eid und Genfer Gelöbnis (offizielles Merkblatt).
- n-tv: Bericht über den Vorschlag eines Ethikrat-Mitglieds und die Reaktion der Intensivmediziner, 2021.
- Institut der deutschen Wirtschaft / Welt-Gastbeitrag zu finanziellen Sanktionen für Ungeimpfte, 2021.
- Focus Online: Interview mit einem Hausarzt über den Umgang mit impfkritischen Patienten, 2019/2021.
- t-online / WDR: Berichterstattung über das Urteil des Landgerichts Bochum gegen einen Recklinghausener Arzt, Juni 2023.
Tags: Nuernberger-Kodex,Genfer-Geloebnis,Aerzteethik,Zweierlei-Mass,Informed-Consent