Ein Abend, zwei Perspektiven: Berlin, 18. November 2020
Mehrere Stunden Wasserwerfer im November, Begründung: Infektionsschutz. Gleichzeitig auf dem Balkon: Anstoßen auf Impfstoff-Erfolge. Die Berliner Polizei zweifelte intern selbst daran, ob Beregnen bei Kälte Infektionsschutz ist — das schrieb der Tagesspiegel.
Ein Abend, zwei Perspektiven: Berlin, 18. November 2020
Damals Schwurbelei — heute Akte
Es gibt Augenblicke, die man nicht kommentieren muss.
Man muss sie nur genau beschreiben.
Unten: Brandenburger Tor, Nachmittag
Mehrere tausend Menschen hatten sich an diesem Mittwoch rund ums Brandenburger Tor versammelt. Der Bundestag stimmte an diesem Tag über das neue Infektionsschutzgesetz ab.
Die Polizei erklärte die Versammlung für aufgelöst, weil Teilnehmer Masken- und Abstandsregeln nicht einhielten. Als die Menschen nicht gingen, kamen die Wasserwerfer.
Was dann folgte, beschrieb die Berliner Zeitung so: Die Einsatzkräfte sprühten mehrere Stunden Wasser auf die Demonstranten — obwohl es, wie dieselbe Quelle festhielt, zuvor zu keinen gewaltsamen Ausschreitungen gekommen war. Demonstranten — darunter Kinder und ältere Menschen — harrten unter Planen und Schirmen aus, nass und mit roten, tränenden Augen, bis sie langsam zurückwichen. 365 Personen wurden vorübergehend festgehalten.
Die offizielle Begründung: Infektionsschutz.
Oben: Ein Balkon, Abend
Karl Lauterbach, damals SPD-Abgeordneter, schrieb noch am selben Abend auf Twitter:
„Diese Leute vor meinem Fenster werden mir nicht die gute Stimmung in Anbetracht der Erfolge beim Impfstoff verderben. Werde mit @igorpianist auf meinem Balkon darauf anstoßen."
Quelle: Twitter/@Karl_Lauterbach, 18. November 2020.
Die Frage, die sich stellt — und wer sie gestellt hat
Die Begründung für den stundenlangen Wasserwerfer-Einsatz war Infektionsschutz.
Diese Begründung wurde nicht nur von Demonstranten bezweifelt. Sie wurde von der Berliner Polizei selbst intern bezweifelt.
Der Tagesspiegel berichtete wenige Tage nach dem Einsatz aus Polizeikreisen:
„Auch der Infektionsschutz als Begründung für den Einsatz der Wasserwerfer wird in Polizeikreisen angezweifelt. Denn die Demonstranten standen über eine längere Zeit eng und ohne Mund-Nase-Schutz beisammen. Das Coronavirus habe sich also in der Menge übertragen können, das Infektionsgeschehen habe bereits stattgefunden."
Und weiter, ebenfalls aus Polizeikreisen:
„Dabei stelle sich die Frage, ob es nicht ebenso eine Gefahr für Kinder sei, wenn ihre Kleidung bei niedrigen Temperaturen durchnässt worden ist."
Quelle: Tagesspiegel, „In der Berliner Polizei gibt es Zweifel am Wasserwerfer-Einsatz", November 2020.
Das ist keine Schwurbler-These. Das ist eine interne Einschätzung aus der Behörde, die den Einsatz durchführte.
Was die Medizin dazu sagt
Der Körper reagiert auf plötzliche Kälteexposition mit Stressreaktion: Immunsuppression, erhöhter Cortisolausstoß, Belastung der Schleimhäute. Starkes Abkühlen der Nasenschleimhaut drosselt die lokale Immunabwehr gegen Viren. Wer durch Kälte und Nässe friert, steht enger zusammen — nicht weiter auseinander.
Und: Ein Atemwegsvirus überträgt sich über Aerosole. Ein Wasserwerfer reduziert keine Aerosole in einer Menschenmenge. Er erzeugt Gischt.
Auch ein Filmemacher, der den gesamten Tag dokumentierte, stellte dieselbe Frage — und formulierte sie so: „Gerechtfertigt wurde der Einsatz damit, dass die große Menschenansammlung das Infektionsrisiko erhöhe. Gleichzeitig setzte die Polizei bei sehr niedrigen Temperaturen Wasser ein, sodass viele Demonstranten am Ende völlig unterkühlt waren. Werden mit so einem Einsatz Krankheiten nicht erst gefördert?"
Eine offizielle Antwort darauf ist nicht überliefert.
Was gleichzeitig galt
Am 18. November 2020 war Gastronomie geschlossen. Familien durften sich kaum treffen. Kultur, Sport, Versammlungen — stark eingeschränkt oder verboten.
Im Bundestag saßen 709 Abgeordnete und stimmten über das Infektionsschutzgesetz ab.
Und auf einem Balkon in Sichtweite der Wasserwerfer stieß ein Abgeordneter auf Impfstoff-Erfolge an.
Kein Vorwurf. Eine Beobachtung.
Anstoßen auf dem Balkon ist kein Vergehen. Aber Glaubwürdigkeit funktioniert durch Konsequenz: Wer Infektionsschutz als Begründung für stundenlange Beregnung bei Kälte akzeptiert, muss erklären können, durch welchen medizinischen Mechanismus das vor einem Atemwegsvirus schützt.
Diese Erklärung wurde nicht gegeben. Nicht öffentlich. Und, wie der Tagesspiegel berichtete: auch nicht intern.
Primärquellen: - Tweet Karl Lauterbach (@Karl_Lauterbach), 18.11.2020 — vielfach dokumentiert und archiviert - „mehrere Stunden Wasser", „keine gewaltsamen Ausschreitungen": Berliner Zeitung, 18.11.2020 — berliner-zeitung.de - Interne Zweifel der Berliner Polizei am Infektionsschutz als Begründung: Tagesspiegel, November 2020 — tagesspiegel.de - Dokumentarfilm „Wasserschlacht in Berlin am Brandenburger Tor" (Frank Vonda, 2021) — kultur-zentner.de