Der 28. Februar 2020: Was das RKI wusste — und was trotzdem passierte
Im eigenen Transparenzportal liegt das Dokument: Am 28. Februar 2020 war die Coronawelle in China außerhalb Hubeis flach. Drei Wochen später stufte das RKI die Risikobewertung auf hoch. Die freigeklagten Protokolle erklären, warum.
Der 28. Februar 2020: Was das RKI wusste — und was trotzdem passierte
Damals Schwurbelei — heute Akte
Es gibt Dokumente, die man nicht interpretieren muss. Man muss sie nur lesen.
Am 28. Februar 2020 veröffentlichte das Robert Koch-Institut ein internes Lagebild zur COVID-19-Situation in China. Kein Geheimpapier. Kein Leak. Ein offizielles Arbeitsdokument, heute abrufbar auf dem Transparenzportal des RKI.
Sein Inhalt ist bemerkenswert nüchtern.
Was die Tabelle zeigt
Das Dokument trägt den Titel: Update zu COVID-19, 28. Februar 2020. Es listet die Fallzahlen nach chinesischen Provinzen auf. Die relevante Spalte: kumulative Inzidenz pro 100.000 Einwohner.
Hubei: 110,4 — mit deutlich exponentiell steigendem Trend, exportierten Fällen weltweit.
Der Rest Chinas:
| Provinz | Inzidenz/100.000 | Trend |
|---|---|---|
| Zhejiang | 2,13 | 0 neue Fälle |
| Jiangxi | 2,02 | 0 |
| Hainan | 1,83 | 0 |
| Chongqing | 1,87 | 0 |
| Beijing | 1,83 | +10 |
| Shanghai | 1,39 | 0 |
| Henan | 1,33 | +1 |
| Guangdong | 1,21 | — |
China außerhalb von Hubei: flach. Kein exponentieller Trend. Kein unkontrolliertes Geschehen.
Das RKI schrieb es selbst auf: Die Coronawelle war dort Mitte Februar ausgelaufen.
Drei Wochen später: eine andere Wirklichkeit
Am 17. März 2020 stufte das RKI die Risikobewertung für Deutschland von „mäßig" auf „hoch" herauf.
Diese Hochstufung war die formale Grundlage für alles, was folgte: Schulschließungen, Betriebsverbote, Ausgangsbeschränkungen, Gerichtsurteile, drei Jahre Maßnahmen.
Die Frage, die sich aus dem Februardokument ergibt, ist einfach: Was hatte sich geändert?
Hatte sich das Virus in seiner Gefährlichkeit verändert? Waren neue Daten aufgetaucht, die das Bild vom 28. Februar falsifizierten?
Die freigeklagten internen Protokolle des RKI-Krisenstabs geben darauf eine Antwort — und die ist unbequem. Die Hochstufung, heißt es dort, gründete nicht auf einer fachlichen Neubewertung der Fachebene. Der Impuls kam von außen. Wer genau die Anweisung gab, ist in den Protokollen bis heute geschwärzt.
Das Prinzip der weisungsgebundenen Behörde
Das RKI ist keine unabhängige wissenschaftliche Institution. Es ist dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt und weisungsgebunden. Das steht so im Gesetz, erklärte es selbst auf seiner Website, und wurde in internen Protokollen mehrfach bestätigt.
Was bedeutet das konkret?
Es bedeutet, dass das Institut Aufträge ausführt. Dass die Fachexpertise — die Tabellen, die Trendlinien, die nüchternen Zahlen vom 28. Februar — nicht notwendigerweise die Entscheidung bestimmt. Sondern dass jemand anderes entscheidet, und das Institut die wissenschaftliche Begründung dazu liefert.
Vor Gericht erklärte der damalige stellvertretende RKI-Präsident, die Risikobewertung habe „normativen Charakter" und gehöre zum Bereich des politischen „Managements".
Normativer Charakter. Politisches Management. Nicht: Fachliche Einschätzung.
Was ein Hannoveraner Professor dazu sagte — und warum es damals niemand hören wollte
Im Frühjahr 2020 gab es Stimmen, die genau diesen Punkt ansprachen: dass die Datenlage kein exponentielles Wachstum außerhalb von Hubei zeigte, dass die Maßnahmen in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Bedrohungslage stünden, dass das RKI politisch agierte statt wissenschaftlich.
Diese Stimmen wurden als „Schwurbler" bezeichnet, als Verschwörungstheoretiker, als gefährliche Verharmloser.
Heute liegt das Dokument vom 28. Februar 2020 auf rki-transparenzbericht.de. Jeder kann es herunterladen. Ordner: 2020-02-28_Lage_AG. Datei: 2019-nCoV_risikogebiet_2020-12-28_final.pptx. Seite 3.
Die Tabelle ist dieselbe, die damals als Grundlage hätte dienen sollen.
Die eigentliche Frage
Es geht nicht darum, wer damals Recht hatte. Es geht darum, wie Entscheidungen zustande kamen, die Millionen Menschen betrafen.
Wenn eine Behörde interne Daten hat, die eine bestimmte Risikoeinschätzung nahelegen — und wenn diese Behörde dann eine andere Risikoeinschätzung veröffentlicht, weil jemand mit Weisungsbefugnis das so anordnet — dann ist das keine Wissenschaft. Das ist Verwaltung.
Und wenn drei Jahre lang Gerichte auf Basis dieser Bewertung entschieden, Bürger Bußgelder zahlten, Kinder zuhause saßen, Pflegeheimbewohner allein starben — dann ist die Frage nach dem Zustandekommen dieser Bewertung keine akademische. Sie ist eine sehr grundlegende.
Die Enquete-Kommission des Bundestages arbeitet. Der Abschlussbericht ist für Juni 2027 geplant.
Die Akte ist offen. Die Tabelle ist lesbar.
Wir müssen sie nur zur Kenntnis nehmen.
Primärquelle: RKI-Transparenzbericht, Dokument vom 28.02.2020 — abrufbar auf rki-transparenzbericht.de, Ordner: 2020-02-28_Lage_AG, Datei: 2019-nCoV_risikogebiet_2020-12-28_final.pptx, Seite 3.
Weiterführend: Interne Protokolle des RKI-Krisenstabs (freigeklagt durch Multipolar, veröffentlicht März 2024); Bundestagsdrucksachen zur Enquete-Kommission Corona.