Die Schwimmnudel-Diplomatie: Wie ein Virus zwei Meinungen bekam

Nena, BLM-Demos, Abstandshölzer und die Maske am Restauranttisch: eine Chronik der Corona-Doppelstandards, sauber belegt.

Die Schwimmnudel-Diplomatie: Wie ein Virus zwei Meinungen bekam
Photo by Dave Clubb / Unsplash

Zweierlei Maß

„Die Frage ist nicht, was wir dürfen. Die Frage ist, was wir mit uns machen lassen!“ — Nena, Konzert in Berlin-Schönefeld, 25. Juli 20211

Einen Tag zuvor waren beim Christopher Street Day in Berlin rund 80.000 Menschen dicht an dicht durch die Straßen gezogen. Am nächsten Tag stand Nena auf einer Bühne, vor ihr Fans, die sich nicht in die vorgeschriebenen Abstandsboxen stellten, und sie sagte den Satz, der zum Aufreger des Sommers wurde. Sie meinte damit nicht in erster Linie die Wissenschaft. Sie meinte die Selektivität, mit der Regeln in diesem Sommer angewendet wurden — je nachdem, wer sich versammelte und wofür.

Dieser Text sammelt keine Verschwörungstheorie. Er sammelt Kalender-Einträge. Dieselbe Stadt, derselbe Sommer, dasselbe Virus — und Beurteilungen, die sich fundamental unterschieden, je nachdem, welches Anliegen auf dem Transparent stand.

Damals: Die Zweiklassengesellschaft, die Nena nicht wollte

Im Februar 2021, mitten in der Debatte um mögliche Sonderrechte für Geimpfte, positionierte sich Nena bereits einmal öffentlich. Auf Instagram schrieb sie, auf ihren Konzerten werde es „auch weiterhin keine Zweiklassengesellschaft“ geben — jeder sei willkommen, ob geimpft oder nicht, das sei „ganz allein“ Sache des Einzelnen.2 Der Auslöser: Der Eventim-Chef hatte laut Wirtschaftswoche öffentlich überlegt, ob private Veranstalter Konzertzugang künftig an eine Impfung koppeln dürften.2

Fünf Monate später, beim erwähnten Berlin-Konzert, zog Nena selbst die Linie zu einer anderen Versammlung: Sie verglich ihr eigenes, mit Auflagen belegtes Konzert direkt mit dem CSD des Vortags und nannte es „ätzend“, dass ausgerechnet ihre Veranstaltung politisiert werde.1 Der Veranstalter Kalkberg Events sagte in der Folge mehrere weitere Nena-Auftritte ab — mit dem Hinweis, sie unterstütze „bestimmte Ideologien“, während zeitgleich andere Künstler auf denselben Bühnen unbehelligt weiterspielten.3

Heute: Zwei Demonstrationen, ein Sommer

Am 6. Juni 2020 versammelten sich in Berlin nach Polizeiangaben rund 15.000 Menschen zu einer Black-Lives-Matter-Demonstration. Die taz notierte offen: Abstandsregeln „konnten zuletzt nicht mehr eingehalten werden“, viele Teilnehmende verzichteten auf Masken, es kam zu Auseinandersetzungen mit der Polizei.4 Der Deutsche Bundestag befasste sich anschließend in einer Kleinen Anfrage ausdrücklich mit der Frage, wie die Bundesregierung diese Ansammlung „vor dem Hintergrund der Maßnahmen bzgl. der Coronapandemie“ bewerte.5

Wenige Wochen später, am 29. August 2020, versuchten Zehntausende Gegner der Pandemie-Maßnahmen, in Berlin zu demonstrieren. Die Polizei blockierte den Aufzug vor dessen Beginn, forderte wiederholt Abstand und Maskenpflicht ein — und löste die Versammlung nach zwei Stunden Stillstand vollständig auf.6 Eine Woche zuvor war eine für 2.500 Personen angemeldete Kundgebung gegen die Maßnahmen ebenfalls von der Polizei unterbunden bzw. eskaliert, weil der Zug wegen fehlender Masken zunächst gar nicht erst starten durfte.7

Bei einer kleineren, im August 2020 wiederholten BLM-Kundgebung mit rund 1.100 Teilnehmenden lobte eine Polizeisprecherin vor Ort ausdrücklich, die Organisatorin habe mit aufgeklebten 1,50-Meter-Markierungen „vorbildlich“ für Abstand gesorgt.8 Dieselbe Institution, dieselbe Stadt, derselbe Sommer — und zwei völlig unterschiedliche Drehbücher dafür, wie mit einer Menschenmenge umgegangen wird.

Polizei FFM auf Twitter

Der Zollstock als Beweismittel

Die 1,50 Meter waren an sich nie das Problem — das Problem war, wer sie maß und wozu. Bei der kleineren BLM-Kundgebung wurde die Zahl zum Kompliment: Die Organisatorin hatte die Abstände selbst mit Klebeband auf den Asphalt markiert, und die Polizei lobte genau das als „vorbildlich“.8

Ein Jahr später, im Dezember 2021, drehte sich dieselbe Zahl zum Vorwurf um. Bei einer Demonstration gegen die Corona-Politik in Frankfurt am Main ließ die Polizei eigens 1,50 Meter lange Holzstäbe anfertigen — im Behördendeutsch schnell „Abstandshölzer“ getauft — um dem Publikum „nachvollziehbar“ Verstöße gegen die Auflagen nachzuweisen. Die Polizei Frankfurt kündigte den Einsatz sogar selbst öffentlich an: Man werde das Einhalten der Regeln „konsequent überprüfen“ und nutze dafür die neuen Messstäbe.15 Kurz darauf wurde die rund 1.500 Personen umfassende Kundgebung wegen Verstößen gegen Abstands- und Maskenpflicht aufgelöst.16

Dieselbe physikalische Größe — anderthalb Meter Abstand zwischen Menschen — diente also einmal dazu, eine Versammlung öffentlich zu würdigen, und einmal dazu, sie amtlich zu beenden. Der Unterschied lag nicht im Maßstab. Er lag darin, wer ihn in der Hand hielt und was damit bewiesen werden sollte.

provoziert X

Die Schwimmnudel als Wissenschaft

Wie unscharf die Maßeinheit „1,5 Meter“ in der Praxis blieb, zeigte sich an einem Ort, an dem niemand Politik vermutet hätte: einem Café in Schwerin. Als die Gastronomie im Mai 2020 wieder öffnen durfte, brachte ein Fernsehteam Hüte mit, an denen 1,5 Meter lange Schwimmnudeln befestigt waren — Gäste sollten sich damit gegenseitig auf Abstand halten. Das Foto ging um die Welt.9

Was wie ein Gag wirkte, wurde andernorts institutionalisiert: Der Sozialdienst katholischer Frauen in Trier stattete Mitarbeitende regulär mit 1,60 Meter langen Schwimmnudeln aus, „um ein gutes Augenmaß für den Sicherheitsabstand zu schulen“ — viele Kolleginnen seien überrascht gewesen, wie groß diese Distanz tatsächlich sei, wenn man sie nicht schätzt, sondern misst.10 Die Schwimmnudel wurde zum Symbol einer Zeit, in der abstrakte Zahlen plötzlich sehr konkret am Körper erfahrbar gemacht werden mussten — weil das bloße Wort „Abstand“ offenbar nicht reichte.

Sitzen ist sicher, Stehen ist gefährlich

Ein Regelwerk, das in seiner Beharrlichkeit besonders auffällt: die Maskenpflicht in der Gastronomie. Bayerns Vorgabe für Biergärten und Außenbereiche lautete unmissverständlich: Wer aufsteht, muss die Maske aufsetzen.11 Bundesweit galt eine Variante desselben Prinzips — am Tisch durfte der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden, beim Verlassen des Platzes musste er wieder auf.12 Berlin beschloss sogar ein eigenes Bußgeld eigens für Gäste, die ohne Maske vom Tisch aufstanden.13

Das Virus unterscheidet nicht zwischen sitzenden und stehenden Aerosolen. Was hier tatsächlich verwaltet wurde, war nicht in erster Linie ein Infektionsrisiko, sondern eine Choreografie: Sitzen signalisierte Kontrolle und Ordnung, Bewegung im Raum wurde als das eigentliche Risiko markiert — unabhängig davon, ob die Raumluft sich dadurch messbar veränderte.

Das Muster

Was verbindet die Nena-Konzerte, die Demonstrationen am Alexanderplatz, die Schwimmnudel von Schwerin und die Maskenregel am Restauranttisch? In keinem dieser Fälle folgte die Bewertung einer nachvollziehbaren epidemiologischen Formel. Sie folgte der wahrgenommenen Legitimität des Anlasses und der Frage, ob eine Versammlung sich verwaltungstechnisch kontrollieren ließ. Eine Demonstration mit aufgeklebten Bodenmarkierungen und einer kooperativen Organisatorin bekam das Prädikat „vorbildlich“. Eine Demonstration ohne diese Kooperationsbereitschaft wurde mit eigens angefertigten Messstäben dokumentiert und anschließend aufgelöst — unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl oder dem tatsächlich gemessenen Abstand. Ein Gast, der sitzt, galt als sicher; derselbe Gast, drei Sekunden später stehend, als Risiko.

Diese Inkonsistenz ist an sich kein Skandal — Behörden mussten in Echtzeit improvisieren, ohne belastbare Blaupausen. Der Skandal, falls man ihn so nennen will, liegt woanders: darin, dass diese Inkonsistenz im Nachhinein kaum benannt, sondern durch nachträgliche moralische Aufladung kaschiert wurde. Wer die Doppelstandards ansprach, wurde nicht als jemand behandelt, der eine berechtigte Beobachtung machte — sondern als jemand, der die Pandemie insgesamt leugnete. Genau diese Gleichsetzung hat Nena in Rügen im August 2021 selbst pointiert zusammengefasst, als sie feststellte, dass ohnehin „jeder macht, was er will“.14

Hoffnung

Der Grund, warum sich diese Widersprüche heute so sauber rekonstruieren lassen, ist ermutigend: Sie stehen nicht in Foren oder Telegram-Kanälen, sondern in Bundestagsdrucksachen, bei taz, Tagesspiegel und Berliner Zeitung, in Branchenleitfäden der Gastronomie und in offiziellen Verordnungstexten der Bundesländer. Eine Gesellschaft, die ihre eigenen Widersprüche derart lückenlos dokumentiert hat, besitzt bereits das gesamte Material für eine ehrliche Aufarbeitung. Es muss nicht neu ausgegraben werden — es muss nur noch einer lesen wollen, was längst vorliegt.

Anmerkungen

  1. Berliner Zeitung: „Nena-Konzert in Berlin: Sängerin wütet auf Bühne gegen Corona-Verbote“, 26.07.2021 — Bericht mit Video-Mitschnitt und wörtlichem Zitat vom Konzert in Schönefeld. 
  2. t-online: „Nena will Geimpfte bei Konzerten nicht bevorzugen: ‚Ihr seid alle willkommen‘“, 05.02.2021 — Instagram-Post Nenas und Kontext zur Eventim-Debatte. 
  3. Mannheim24/HNA-Netzwerk: „Nena: Heftiger Seitenhieb gegen Corona-Regeln“, laufend aktualisiert 2021 — Chronik der abgesagten Nena-Konzerte (Wetzlar, Kalkberg, Tüßling) mit Begründungen der Veranstalter. 
  4. taz: „Black Lives Matter-Demo in Berlin: Vorbildlicher Protest“, 28.06.2020 — Angaben zu Teilnehmerzahl, Abstandsverstößen und Polizeieinsatz bei der Großdemo vom 6. Juni. 
  5. Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem (DIP): Kleine Anfrage zur „Bewertung der ‚Black Lives Matter‘-Demonstration vor dem Hintergrund der Maßnahmen bzgl. der Coronapandemie“. 
  6. taz: „Demonstration gegen Corona-Regeln: Abstand? Fehlanzeige“, 30.08.2020 — Ablauf der Auflösung der Kundgebung am 29. August 2020. 
  7. Tagesspiegel: „Keine Masken, kein Abstand: So chaotisch verlief die Demo gegen Corona-Maßnahmen in Berlin“, zu den Ereignissen vom 22./23. August 2020. 
  8. Tagesspiegel: „‚Black Lives Matter‘-Demo in Berlin: Veranstalterin ist froh, dass nicht zu viele Menschen teilnahmen“ — Einschätzung der Polizeisprecherin zur Einhaltung der Abstandsregeln. 
  9. Euronews (deutsch): „1,50 m Abstand: Kunden in Schweriner Café testen Poolnudel-Hüte“, 15.05.2020. 
  10. SkF Trier: „Schwimmnudel als praktischer Abstandhalter“, Pressemitteilung des Sozialdienstes katholischer Frauen Trier. 
  11. t-online: „Diese Corona-Regeln gelten für Restaurants – alle Bundesländer im Überblick“, Stand 22.05.2020, Angabe zu Bayerns Maskenpflicht in Biergärten. 
  12. orderbird: „Coronavirus: Hygienevorschriften in der Gastronomie“ — bundesweite Grundregel zum Ablegen der Maske am Tisch. 
  13. orderbird: „Coronavirus-Guideline für Gastronomie“, Verweis auf Berliner-Zeitung-Meldung zum Berliner Bußgeldbeschluss für Gäste ohne Maske beim Aufstehen. 
  14. Mannheim24: wie 3, Zitat vom Konzert auf Rügen, 08.08.2021. 
  15. Polizei Frankfurt am Main (offizieller Account), Tweet vom 04.12.2021: Ankündigung des Einsatzes von „Abstandshölzern“ zur Überprüfung der 1,5-Meter-Auflage. 
  16. UEPO.de: „Corona-Neologismen: Das ‚Abstandsholz‘ – neu im Arsenal der Polizei Frankfurt“, sowie t-online: „Corona-Demo in Frankfurt: Abstandshölzer sorgen für Aufsehen“, 19.12.2021 — Auflösung der rund 1.500 Personen umfassenden Kundgebung wegen Verstößen gegen Abstands- und Maskenpflicht.