Vollständig geimpft
Es stand auf dem Impfausweis. Es war Rechtsstatus und Versprechen zugleich. Zwischen Dezember 2020 und Oktober 2022 änderte sich seine Bedeutung viermal. Eine Chronologie in O-Tönen.
Es stand auf dem Impfausweis, digital und auf Papier. Es war Bedingung für Reisen, Restaurantbesuche, Friseurtermine. Es war Versprechen und Rechtsstatus zugleich: vollständig geimpft.
Dieser Begriff hat sich zwischen Dezember 2020 und Oktober 2022 viermal verändert. Was er bedeutete, wann er galt und wann er ablief — das ist im Bundesgesetzblatt nachlesbar. Die Aussagen, die ihn begleiteten, in ARD, ZDF, Spiegel und Bild.
Das ist ihre Chronologie.
Dezember 2020: „Mindestens zwölf Monate"
Am 21. Dezember 2020, dem Tag der EU-Zulassung für BNT162b2, sendet das SWR ein Interview mit Ugur Sahin. Auf die Frage, wie lange der Impfschutz anhalte und ob es Auffrischungen geben müsse wie bei der Grippe, antwortet er: „Da wir einen kombinierten Impfschutz haben, gehe ich davon aus, dass wir mindestens für einen Zeitraum von zwölf Monaten einen deutlichen Impfschutz haben werden."
Zwölf Monate. Das war die Ansage zum Start. Gesendet in der ARD. Archiviert.
April 2021: Das Versprechen der Freiheit
- April 2021. Bild am Sonntag, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wer vollständig geimpft wurde, kann in Zukunft wie jemand behandelt werden, der negativ getestet wurde."
Und: „Wer geimpft ist, kann ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur."
Karl Lauterbach unterstützte den Vorstoß beim Redaktionsnetzwerk Deutschland — Geimpfte steckten sich „nur noch selten" an und seien „wahrscheinlich bei Ansteckung nicht mehr ansteckend für andere".
Vollständig geimpft bedeutete zu diesem Zeitpunkt: zwei Dosen, fertig. Das RKI bestätigte den Status schriftlich. Wer die zweite Dosis erhalten hatte, war — nach offizieller deutscher Definition — vollständig geimpft.
Mai 2021: Der STIKO-Vorsitzende weiß es schon anders
Mitte Mai 2021, während die Kampagne noch läuft und Millionen erst ihre erste Dosis erhalten, erklärt Thomas Mertens, Vorsitzender der Ständigen Impfkommission, öffentlich: Der Impfschutz halte „nach bisherigen Erkenntnissen nur etwa sechs Monate" an. Für bestimmte Risikogruppen werde schon im Herbst 2021 eine Auffrischungsimpfung notwendig werden.
Sechs Monate. Nicht zwölf.
Der Sommer der Freiheit begann trotzdem.
November 2021: „Erst nach drei Impfungen komplett geimpft"
- November 2021. Die STIKO empfiehlt die Auffrischungsimpfung nun „allen Personen ab 18 Jahren". Die Begründung: Schutzwirkung gegen die Delta-Variante sei nicht hoch genug, der Schutz lasse nach wenigen Monaten nach.
Karl Lauterbach, inzwischen Bundesgesundheitsminister, formuliert es nun so: Man müsse „eigentlich sagen, dass man erst nach drei Impfungen komplett geimpft ist."
„Vollständig geimpft" hatte sich verschoben. Ohne Gesetzesänderung, ohne öffentliche Debatte, ohne Entschuldigung.
Dezember 2021: Sahin empfiehlt Booster nach drei Monaten
- Dezember 2021. Ugur Sahin im Spiegel: „Mit Blick auf Omikron sind zwei Dosen noch keine abgeschlossene Impfung mit ausreichendem Schutz." Er empfiehlt, den Booster bereits nach drei Monaten anzubieten — nicht nach sechs, wie zunächst vorgesehen. Und: Eine vierte Impfung könnte im Sommer nötig werden. BioNTech rechne 2022 mit der Produktion von mindestens vier Milliarden Dosen.
Zwölf Monate Schutz im Dezember 2020. Drei Monate bis zum nächsten Booster im Dezember 2021.
Oktober 2022: Drei Impfungen als neue Rechtslage
Ab 1. Oktober 2022 gilt per Verordnung: Als vollständig geimpft im Sinne der Einreiseregelungen gilt nur noch, wer drei Einzelimpfungen vorweisen kann. Zwei Dosen allein reichen nicht mehr — es sei denn, bestimmte Ausnahmetatbestände greifen.
Was im Dezember 2020 „vollständig" war, war im Oktober 2022 unvollständig. Nicht wegen neuer Wissenschaft allein. Auch wegen neuer Verordnungen.
Was blieb
Wer sich im Januar 2021 zweimal impfen ließ, war vollständig geimpft — nach dem Recht, nach den Ärzten, nach den Politikern, nach der Bild. Wer dieselbe Frage im Oktober 2022 stellte, bekam eine andere Antwort.
Das ist kein Vorwurf an die Wissenschaft. Viren verändern sich, Erkenntnisse auch. Das ist legitim.
Aber die Kommunikation war keine wissenschaftliche Einordnung mit Unsicherheitsmargen. Sie war Versprechen. Sie war Rechtsstatus. Sie war Bedingung für gesellschaftliche Teilhabe.
Und sie änderte sich — ohne dass irgendjemand zurückgetreten wäre, sich entschuldigt hätte oder gefragt worden wäre.
Die Dokumente sind erhalten. Die Interviews auch. Das ist richtig erinnert.
Quellen: SWR/ARD Extra, Interview Sahin, 21.12.2020 · Bild am Sonntag, Spahn, 04.04.2021 (zit. nach dpa/Ärzteblatt) · Redaktionsnetzwerk Deutschland, Lauterbach, 04.04.2021 · STIKO-Empfehlung 18.11.2021 (rki.de) · Der Spiegel, Interview Sahin, 10.12.2021 · Coronavirus-Einreiseverordnung, Änderung ab 01.10.2022 (Bundesgesetzblatt) · Wikipedia: COVID-19-Impfung in Deutschland (Quellenangaben dort)