Von Masken zu Helmen
Es begann mit zwei Wochen, um die Kurve zu glätten. Fünf Jahre später liegt ein Gesetzentwurf auf dem Tisch, der frühere Soldaten auch gegen ihren Willen wieder einziehen kann. Was ist in dieser Zeit passiert?
Ein Satz, der Geschichte schrieb
Am 22. März 2020 wandte sich die Bundeskanzlerin in einer Fernsehansprache an die Bevölkerung. Das Format selbst war eine Botschaft: Eine solche direkte Ansprache hatte Merkel in ihrer gesamten Amtszeit bis dahin nur zum Jahreswechsel gehalten.
Es seien, sagte sie, „Ernst der Lage" und „Solidarität" gefragt.
Was in der gleichen Woche im Bundesinnenministerium geschrieben wurde, kannte die Öffentlichkeit noch nicht. Ein 17-seitiges Papier — zunächst als Verschlusssache eingestuft, am 1. April 2020 von FragDenStaat veröffentlicht — enthielt unter dem Abschnitt „Worst Case verdeutlichen!" eine bemerkenswerte Formulierung. Das Ziel, so das Papier: „die gewünschte Schockwirkung zu erzielen."
Es war kein Geheimnis, das jemand enthüllte. Es war ein Dokument, das das Innenministerium später selbst online stellte.
Damals: Freiwilligkeit als Versprechen
Im November 2021 ergänzte das Bundesministerium der Verteidigung seine Allgemeine Regelung A1-840/8-4000. Neben Tetanus, Diphtherie, Hepatitis und FSME stand nun: COVID-19. Für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten — rund 183.000 Menschen — wurde die Duldungspflicht nach § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Soldatengesetz aktiviert.
Wer sich weigerte, beging formell eine Befehlsverweigerung.
Für alle anderen — die Zivilbevölkerung — galt das Prinzip der Freiwilligkeit. So jedenfalls lautete das Versprechen. Impfzentren öffneten. Priorisierungslisten wurden veröffentlicht. Wer wollte, konnte. Wer nicht wollte, musste mit Konsequenzen rechnen: Ausschluss aus Restaurants, Veranstaltungen, dem Arbeitsplatz — je nach Bundesland und Zeitpunkt.
Das Wort „Freiwilligkeit" bekam in diesen Monaten eine eigentümliche Bedeutung.
Eine Lücke in den Akten
Im Juli 2022 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Impfpflicht für Soldaten als rechtmäßig (Az. 1 WB 2.22). Gleichzeitig verpflichtete es das Ministerium, die Notwendigkeit „fortlaufend zu überwachen" und bei veränderten Umständen neu zu entscheiden.
Im Juli 2023 stellten Bundestagsabgeordnete eine Kleine Anfrage (Drucksache 20/7787). Sie wollten wissen: Wie viele Soldaten verließen die Bundeswehr seit Einführung der obligatorischen COVID-19-Impfung — aufgeschlüsselt nach Impfstatus?
Die Antwort blieb aus.
Im Frühjahr 2024 klagte ein Soldat erneut. Diesmal forderte das Gericht das Ministerium auf, Daten vorzulegen, die ein Festhalten an der Impfpflicht begründen. Laut Bundestagsdrucksache 20/11931 vom Juni 2024 vermochte das Bundesministerium der Verteidigung diese Daten „aus unbekannten Gründen nicht vorzulegen."
Am 22. Mai 2024 empfahl der Wehrmedizinische Beirat, die Duldungspflicht durch eine freiwillige Empfehlung zu ersetzen. Das Ministerium folgte. Die Impfpflicht, mit der man knapp drei Jahre zuvor in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit von Beruftssoldaten eingegriffen hatte, endete — nicht wegen veränderter Datenlage, sondern weil die Daten fehlten.
Heute: Das Ende des doppelten Freiwilligkeitsprinzips
Im Mai 2026 stellte das Bundesministerium der Verteidigung den Referentenentwurf für ein Reservestärkungsgesetz vor. Kern des Vorhabens: Ehemalige Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten sollen künftig notfalls auch gegen ihren Willen zum Dienst verpflichtet werden können — und das außerhalb äußerer Notstandslagen wie dem Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Bislang galt das „doppelte Freiwilligkeitsprinzip": Ohne Zustimmung der Betroffenen und ihrer Arbeitgeber wurde niemand eingezogen. Dieses Prinzip soll entfallen.
Die geplanten Reservedienstleistungen können laut Entwurf (§ 6 Abs. 1) bis zu zehn Monate im Kalenderjahr dauern. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Thomas Röwekamp (CDU), formulierte es gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland im April 2026 so: „Wir können uns in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage keine Reserve leisten, die nur auf freiwilliger Basis funktioniert."
Legal Tribune Online beschrieb den Entwurf am 9. Juni 2026 als „verkrampften Versuch des Gesetzgebers, jede noch denkbare Personalreserve mobilisieren zu können, ohne zur allgemeinen Wehrpflicht zurückzukehren" — und äußerte verfassungsrechtliche Zweifel.
Gleichzeitig tritt seit dem 1. Januar 2026 der Neue Wehrdienst in Kraft. Alle 18-jährigen Männer müssen seither einen Fragebogen zu Eignung und Motivation ausfüllen. Die Musterung ist Pflicht.
Die Linie, die man nicht zieht
Man muss keine Verschwörungstheorie bemühen, um die Chronologie zu lesen.
2020: Ein Strategiepapier des Innenministeriums beschreibt, wie „Schockwirkung" erzielt werden soll. 2021: Soldaten werden zur Impfung verpflichtet, Zivilisten durch 2G/3G-Regelungen unter Druck gesetzt. 2022: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Zwangsmaßnahme. 2024: Die Daten, die sie hätten rechtfertigen sollen, werden nicht vorgelegt — die Maßnahme endet still. 2026: Ein neues Gesetz soll sicherstellen, dass frühere Soldaten auch ohne äußere Notlage mobilisiert werden können.
Jede dieser Entscheidungen hatte eine eigene Begründung. Gesundheitsschutz. Einsatzbereitschaft. Sicherheitspolitische Lage.
Was sich verändert hat, ist nicht die Rhetorik. Es ist die Richtung.
Was bleibt — und was noch kommt
Das Reservestärkungsgesetz ist ein Referentenentwurf. Es ist noch kein Gesetz. Die verfassungsrechtlichen Fragen sind offen. Der Bundestag muss entscheiden.
Was bereits beschlossen ist: Die Musterungspflicht für alle 18-jährigen Männer gilt seit Januar 2026. Die Bundeswehr soll laut Planungsziel bis 2035 auf 260.000 aktive Soldaten und 200.000 Reservisten anwachsen.
Für diese Zahlen braucht es Menschen. Und offenbar sind freiwillige nicht genug.
Es gibt eine Frage, die in diesem Zusammenhang niemand laut stellt: Wenn die Institutionen während der Pandemie gezeigt haben, dass sie Daten nicht vorlegen können oder wollen, die ihre eigenen Maßnahmen rechtfertigen — warum sollte man ihnen beim nächsten Mal vertrauen?
Die Antwort auf diese Frage wird nicht in einem Gesetzentwurf stehen. Aber sie ist keine akademische Frage mehr.
Primärquellen: BMI-Strategiepapier „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen", März 2020, veröffentlicht via FragDenStaat.de; BVerwG Az. 1 WB 2.22, Urteil 7. Juli 2022; Bundestagsdrucksache 20/7787, Juli 2023; Bundestagsdrucksache 20/11931, Juni 2024; Referentenentwurf Reservestärkungsgesetz (ResStG), BMVg, Mai 2026; Bundesregierung.de, FAQ Neuer Wehrdienst, Dezember 2025; Legal Tribune Online, 9. Juni 2026.