Wächter ohne Wache: Wie ein MDR-Beitrag verschwand — trotz Freispruch der eigenen Aufsicht

Ein MDR-Rundfunkrat stellt fest: keine Sorgfaltspflichtverletzung. Der Beitrag bleibt trotzdem gelöscht. Über die Depublizierungspflicht und ein Kontrollsystem, das sich selbst für nicht zuständig erklärt.

Wächter ohne Wache: Wie ein MDR-Beitrag verschwand — trotz Freispruch der eigenen Aufsicht
Photo by Bekky Bekks / Unsplash

Damals

  1. Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt in Kraft. Die Begründung klingt technisch, fast harmlos: Man wolle die "Ausdehnung" der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet begrenzen, um private Zeitungsverlage vor unlauterer Konkurrenz durch beitragsfinanzierte Gratis-Inhalte zu schützen. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) hatte darauf gedrängt.

Das Ergebnis: Die sogenannte Depublizierungspflicht. ARD, ZDF, die Dritten Programme und der Deutschlandfunk müssen die meisten ihrer Video- und Audioinhalte nach spätestens sieben Tagen wieder offline nehmen. Wer eine Sendung verpasst hat, konnte sie damals oft nur eine Woche lang in der Mediathek nachholen — danach: weg.

Heute

Die Fristen wurden seither mehrfach nachjustiert. 2018 kam eine gewisse Lockerung, 2020 folgte eine weitere Reform. Trotzdem gilt bis heute ein gestaffeltes "Verweildauerkonzept": Manches bleibt sieben Tage online, manches dreißig Tage, manches — bei Wissens- und Bildungsinhalten — bis zu fünf Jahre. Nach Schätzungen der Initiative für einen Publikumsrat werden weiterhin 80 bis 90 Prozent der Online-Beiträge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach einer gewissen Zeit depubliziert und sind danach schlicht nicht mehr zugänglich — auch nicht für die Wissenschaft, die für eine Herausgabe teils zahlen muss.¹ ² ³

Ein konkreter, gut dokumentierter Fall aus der Corona-Berichterstattung zeigt, wie das in der Praxis aussieht — und wie sich reine Verweildauer-Bürokratie und redaktionelle Entscheidung dabei vermischen können.

Der Fall: MDR-Umschau, "Corona-Impfstoff in der Kritik"

Am 12. Dezember 2023 strahlte die MDR-Sendung "Umschau" einen Beitrag über mutmaßliche DNA-Verunreinigungen in Corona-Impfstoffen von BioNTech/Pfizer aus. Zu Wort kamen unterschiedliche Positionen: Der US-Krebsgenetiker Prof. Phillip Buckhaults (University of South Carolina) hielt ein "begründetes theoretisches Risiko genetischer Schäden" für möglich, während Prof. Emanuel Wyler vom bundesfinanzierten Max-Delbrück-Center die Frage für wissenschaftlich nicht neu und angemessen geprüft hielt.⁴ Der Beitrag selbst räumte offen ein, die zentrale Frage nach einem tatsächlichen Gesundheitsrisiko nicht abschließend habe klären zu können.

Was danach geschah, ist minutiös dokumentiert — unter anderem in einem ausführlichen Rechercheartikel zweier ehrenamtlicher Rundfunkrats-Beobachter, veröffentlicht als Open-Source-Beitrag in der Berliner Zeitung:⁵

  • 17. Dezember 2023: Der Beitrag wird "vorübergehend" aus MDR- und ARD-Mediathek genommen, nachdem unter anderem die Sächsische Zeitung und der MDR-eigene Medienblog "Altpapier" ihn kritisiert hatten.
  • 20. Dezember 2023: Die Löschung wird dauerhaft. Als Begründung nennt der MDR öffentlich eine Verletzung der "journalistischen Sorgfaltspflicht".
  • 10. Juni 2024: Der Programmausschuss des MDR-Rundfunkrats — also das eigene Aufsichtsgremium des Senders — kommt nach monatelanger Prüfung zu dem Ergebnis, dass keine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht vorlag.
  • Danach: Der Beitrag bleibt trotzdem gelöscht. Der Rundfunkrat erklärt, er könne nicht in die "operative Führung" eingreifen; die Chefredaktion sieht laut Redaktionsangaben von einer Wiederveröffentlichung ab.

Von 68 eingegangenen Programmbeschwerden richteten sich nach Angaben eines Rundfunkratsmitglieds nur vier gegen den Beitrag selbst — 64 gegen dessen Löschung.⁵

Das Muster

Hier liegt der eigentliche Punkt, und er ist unbequemer als jede einzelne Verschwörungserzählung über "gelöschte Enthüllungen": Es braucht gar keine gezielte Zensur eines einzelnen kritischen Beitrags. Das System ist so gebaut, dass fast alles von selbst verschwindet — Sportergebnisse genauso wie Haushaltsdebatten, Unterhaltungsshows genauso wie Aufarbeitungs-Formate zur Pandemiepolitik.

Das bedeutet: Wer heute versucht nachzuvollziehen, wie ARD und ZDF 2020 bis 2022 über Ivermectin, Lockdown-Folgen, RKI-Risikobewertungen oder Impfstoffbeschaffung berichtet haben, stößt auf eine strukturelle Lücke — nicht zwangsläufig, weil etwas vertuscht werden sollte, sondern weil ein 2009 zum Schutz der Zeitungsverlage geschaffenes Gesetz genau das als Nebenwirkung produziert: ein Gedächtnis mit eingebautem Verfallsdatum.

Mehrere Landesregierungen sprechen sich hinter vorgehaltener Hand längst gegen die Regelung aus, halten sich öffentlich aber bedeckt — Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und das Saarland gehören dazu.⁶ Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse nennt die Depublizierungspflicht ein "Einknicken der Politiker vor den Verlegern" und sieht darin eine mutwillige Schwächung der eigenen Sender.⁷

Der MDR-Fall zeigt aber noch etwas Grundsätzlicheres als die reine Verweildauer-Regel: Selbst wenn das eigene Aufsichtsgremium eines Senders — geschaffen genau für solche Zweifelsfälle — feststellt, dass ein Beitrag korrekt gearbeitet war, entscheidet am Ende offenbar allein die Chefredaktion, ob er zurückkehrt. Der MDR-Rundfunkrat selbst begründete seine Zurückhaltung damit, ein Eingriff würde "die Funktion der Aufsicht überdehnen".⁵ Auffällig zudem: Erst nach diesem Fall forderte der Programmausschuss Leipzig im Juni 2024, dass der MDR überhaupt erst feste Qualitäts- und Depublikationsstandards für Wissenschaftsjournalismus aufstellen solle — ein Eingeständnis, dass es bis dahin keine klaren Regeln gab, nach denen ein solcher Fall hätte entschieden werden können.⁵

Die Ironie: Ein Mechanismus (die Depublizierungspflicht), der öffentlich-rechtliche Marktmacht begrenzen sollte, und eine Aufsichtsstruktur, die genau solche Fälle klären soll, ergeben zusammen ein System, in dem am Ende weder Regel noch Kontrollgremium den Ausschlag geben — sondern die Chefredaktion allein. Wächter, deren eigene Aufsicht sich selbst für nicht zuständig erklärt, sind schwer zu prüfen — von außen wie von innen.

Hoffnung

Die gute Nachricht: Diese Lücke ist keine Naturgesetzlichkeit, sondern eine politische Entscheidung von 2009 — und politische Entscheidungen lassen sich revidieren. Die Reformen von 2018 und 2020 zeigen, dass Druck wirkt. Initiativen wie der Publikumsrat fordern inzwischen offen die Offenlegung der Archive für Forschung und Öffentlichkeit.⁷ Wer wissen will, was einmal gesendet wurde, ist nicht auf das Wohlwollen einer Institution angewiesen, sondern kann sich auf Primärquellen stützen: Bundestagsdrucksachen, Gerichtsakten, Landtagsprotokolle, IFG-Anfragen. Das Gedächtnis lässt sich rekonstruieren — es dauert nur länger, als eine Mediathek-Woche erlaubt.

Fußnoten

  1. Initiative für einen Publikumsrat, Blogbeitrag "Offenlegung der Archive", 29. Februar 2024 — zur geschätzten Depublizierungsquote von 80–90 % der Online-Beiträge.
  2. netzpolitik.org, "Was macht eigentlich die Depublizierungspflicht?", 2017 — zur Herkunft der 7-Tage-Regelung im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von 2009.
  3. ver.di, mmm.verdi.de, "Mediatheken löschen ihre Inhalte", 2024 — zu den gestaffelten Verweildauer-Fristen (7 Tage bis 5 Jahre).
  4. Berliner Zeitung (Open Source), "Zensur beim MDR? Beitrag über verunreinigte Corona-Impfstoffe bleibt ohne Begründung gelöscht", 14./16.09.2024 — zu den im Beitrag zitierten Wissenschaftlern Buckhaults und Wyler und deren gegensätzlichen Einschätzungen.
  5. Ebd. — zur Chronologie der Löschung, zur Entscheidung des MDR-Programmausschusses vom 10. Juni 2024 (keine Verletzung der Sorgfaltspflicht festgestellt) und zur Zahl von 68 Programmbeschwerden, davon 64 gegen die Löschung.
  6. netzpolitik.org, ebd. — zur zurückhaltenden Haltung einzelner Landesregierungen zur Depublizierungspflicht.
  7. mmm.verdi.de, ebd. — Zitat der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA).
  8. publikumsrat.de — zur Forderung nach Offenlegung der Archive für Wissenschaft und Öffentlichkeit.