Was beim nächsten Mal anders laufen soll
Statt zu fragen, wer damals recht hatte: Was wird gerade konkret repariert? Ein Blick auf die laufende Aufarbeitung im Bundestag - und was sie für die nächste Pandemie bedeutet.
Was beim nächsten Mal anders laufen soll
Die häufigste Frage zur Pandemie lautet: Wer hatte recht? Sie führt selten weiter. Die interessantere Frage lautet: Was wird aus den Fehlern der letzten Jahre konkret gemacht – für den Fall, dass es ein nächstes Mal gibt? Diese Frage beantwortet gerade eine Institution, von der die meisten noch nichts gehört haben: eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags.
Damals: Die Kritikpunkte, dokumentiert von den eigenen Sachverständigen
Bevor es um Lösungen geht, lohnt der Blick auf die Diagnose – nicht von außen, sondern von Sachverständigen, die der Bundestag selbst geladen hat. Bei der öffentlichen Anhörung "Der Rechtsstaat unter Pandemiebedingungen" am 3. November 2025 zog die frühere Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Prof. Dr. Alena Buyx, eine nüchterne Bilanz: Während der Pandemie sei kaum auf lokal differenzierte Lösungen zurückgegriffen worden. Mit Blick auf Kita-, Schul- und Universitätsschließungen sagte sie: "Im Rückblick wurde überzogen."1
Die Jenaer Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Anika Klafki ergänzte einen strukturellen Befund: Das damalige Infektionsschutzgesetz sei nicht auf eine Pandemie zugeschnitten gewesen, Schutzverordnungen teils 40 Seiten lang und "für einen juristischen Laien nicht zu durchdringen".2 Bei einer weiteren Anhörung am 29. Januar 2026 zum Verhältnis von Exekutive und Legislative war der Tenor der geladenen Staatsrechtler: Eine bessere Balance zwischen Regierungshandeln und parlamentarischer Kontrolle sei nötig, um in künftigen Krisen besser aufgestellt zu sein.3
Heute: Die Reparatur läuft – öffentlich und protokolliert
Seit dem 8. September 2025 arbeitet die Enquete-Kommission "Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse" des Bundestags – 14 Abgeordnete und 14 externe Sachverständige, fraktionsübergreifend eingesetzt auf gemeinsamen Antrag von CDU/CSU und SPD.4 Bis zum 30. Juni 2027 soll ein Abschlussbericht mit konkreten Empfehlungen vorliegen.5
Was bislang öffentlich verhandelt wurde, liest sich wie ein Reparaturplan:
- Recht und Grundrechte: IfSG, Verhältnismäßigkeit, Eigenverantwortung (3. November 2025)
- Vorsorge und Frühwarnsysteme: Wie Risiken früher erkannt werden können (1. Dezember 2025)
- Beschaffung und Versorgungssicherheit: Lehren aus Maskendeals und Impfstoffbeschaffung (15. Dezember 2025)
- Exekutive und Legislative: Bessere Kontrolle von Regierungshandeln in Krisenzeiten (29. Januar 2026)
- Föderales Krisenmanagement: Zusammenspiel von Bund und Ländern
- Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems
- Abwägung nicht-pharmazeutischer Maßnahmen (NPIs): Welche Eingriffe in welchem Verhältnis zum Nutzen standen (29. April 2026)
- Folgen für Arbeitswelt und Care-Arbeit (11. Juni 2026)
Jede dieser Anhörungen ist öffentlich, die Stellungnahmen der Sachverständigen werden veröffentlicht, die Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen erscheinen mit dem Abschlussbericht.4 Das ist selbst ein Fortschritt gegenüber 2020: Die Suche nach Lehren findet nicht hinter verschlossenen Türen statt.
Was sich schon jetzt als Richtung abzeichnet
Aus den bisherigen Anhörungen lassen sich, ohne dem Abschlussbericht vorzugreifen, bereits Linien erkennen, die von mehreren Sachverständigen unabhängig voneinander genannt wurden:
- Präzisere Gesetzgebung statt Generalklauseln – damit Maßnahmen nachvollziehbar und überprüfbar bleiben, statt in 40-seitigen Verordnungen zu verschwinden.
- Gezielter Schutz vulnerabler Gruppen statt pauschaler Schließungen – als Lehre aus den Kita- und Schulschließungen.
- Bessere Datenbasis vor Entscheidungen – "mehr Daten" als wiederkehrende Forderung, auch von Befürwortern der damaligen Politik.
- Stärkere parlamentarische Kontrolle exekutiven Handelns in der Krise, ohne die Handlungsfähigkeit des Staates zu lähmen.
Diese Punkte verbinden sich mit einer zweiten Kontrollebene, die parallel arbeitet: Prüfberichte des Bundesrechnungshofs zu Beschaffungsvorgängen der Pandemiejahre, die konkrete Ansatzpunkte für schärfere Vergabe- und Kontrollregeln liefern – ein Thema, das sich mit unserer Serie "Blech & Versagen" deckt.
Was das für den nächsten Ernstfall bedeutet
Eine neue Pandemie oder Gesundheitskrise lässt sich nicht ausschließen. Die entscheidende Frage ist, ob die nächste Reaktion auf einer besseren Grundlage steht als die letzte: klarere Gesetze, differenziertere Maßnahmen, bessere Daten, wirksamere parlamentarische Kontrolle. Genau das ist der erklärte Auftrag der Kommission – nachprüfbar bis 2027.
Hoffnung
Der bemerkenswerteste Fakt an dieser Geschichte ist nicht, wer 2020 recht hatte. Es ist, dass der Rechtsstaat gerade öffentlich, protokolliert und mit eigens benannten Kritikern am Tisch daran arbeitet, es beim nächsten Mal besser zu machen. Das ist kein Grund zur Beruhigung, aber ein Grund zur Beteiligung: Die Anhörungen sind öffentlich, die Dokumente frei zugänglich. Wer wissen will, ob aus der Pandemie gelernt wird, muss nicht spekulieren – man kann mitlesen.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Anhörung "Der Rechtsstaat unter Pandemiebedingungen", 3. November 2025, Bericht der Kommissionssitzung. ↩
- Ebd., Stellungnahme Prof. Dr. Anika Klafki, Universität Jena. ↩
- Deutscher Bundestag: Anhörung "Suche nach der Balance zwischen Exekutive und Parlamenten", 29. Januar 2026. ↩
- Deutscher Bundestag: Einsetzung und Arbeitsauftrag der Enquete-Kommission "Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse", 21. Wahlperiode. ↩↩
- Deutscher Bundestag: Terminplan und Zielsetzung der Enquete-Kommission, Vorlage des Abschlussberichts bis 30. Juni 2027. ↩