Was der Staat den Soldaten schuldet

70 Soldaten wurden entlassen, weil sie einen Impfbefehl verweigerten. Drei Jahre später wurde die Impfpflicht still zur Empfehlung. Was schuldet der Rechtsstaat denen, die den Preis bezahlt haben?

Was der Staat den Soldaten schuldet
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Was der Staat den Soldaten schuldet

Rechtsstaat · Dokumentation

November 2021. Ein Befehl.

Das Bundesverteidigungsministerium nahm die Corona-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr auf. Konkret: die Allgemeine Regelung A1-840/8-4000 zur Zentralen Dienstvorschrift „Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen". Neben Tetanus, Diphtherie und FSME stand jetzt auch COVID-19.

Für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten galt: dulden. Wer sich weigerte, verstieß gegen die Gehorsamspflicht. Wer beharrte, riskierte Disziplinarverfahren, Entlassung, strafrechtliche Folgen nach dem Wehrstrafgesetz.

Es war kein Appell. Es war ein Befehl.

Was folgte

Mindestens 70 Soldatinnen und Soldaten verweigerten trotzdem. Einige nutzten das Instrument der Remonstration — die im deutschen Beamten- und Soldatenrecht verankerte Pflicht, rechtswidrige Befehle zu melden und zu widersprechen, bevor man ihnen folgt. Einige klagten. Viele verloren ihre Stellen.

Ein Rechtsanwalt aus Schenefeld, spezialisiert auf Soldatenrecht, übernahm zahlreiche dieser Fälle. Er erschien als Sachverständiger vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags — im März 2022, als die Debatte noch lief. Seine Botschaft war einfach: Wer aufgrund einer dienstlichen Anweisung einen medizinischen Eingriff dulden muss, hat Anspruch auf vollständige Aufklärung und auf Schadensersatz, wenn etwas schiefgeht. Das gelte für jeden Bürger — und erst recht für Staatsdiener.

Der Ausschuss hörte zu. Geändert hat sich an der Impfpflicht zunächst nichts.

Die Wende, die keine Schlagzeile wurde

Im Sommer 2024 änderte das Bundesverteidigungsministerium seine Vorschrift erneut. Die COVID-19-Impfung wurde aus dem Pflichtschema herausgenommen. Sie ist seitdem Empfehlung — wie die Grippeimpfung.

Diese Meldung war weniger als 48 Stunden in den Nachrichten.

Was sie bedeutet, steht zwischen den Zeilen: Wer 2021 und 2022 einen Befehl verweigerte, der heute nicht mehr existiert, hat diesen Preis für etwas bezahlt, das sich — nach Einschätzung desselben Ministeriums — als unverhältnismäßig erwiesen hat.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in mehreren Verfahren 2023 und 2024 die Frage der Verhältnismäßigkeit unterschiedlich bewertet. Manche Verfahren wurden zugunsten der Soldaten entschieden. Viele nicht.

Die offene Rechnung

Was ist mit denen, die bereits entlassen wurden? Was ist mit Beförderungen, die nicht stattfanden? Mit Beurteilungen, die schlechter ausfielen? Mit dem, was Juristen „Karriereschaden" nennen — und was sich in Zahlen nicht vollständig abbilden lässt?

Das Soldatengesetz kennt Rehabilitierungsverfahren. Es gibt sie theoretisch. In der Praxis setzt Rehabilitierung voraus, dass jemand aktiv einen Antrag stellt, einen Anwalt bezahlt und ein System navigiert, das nicht auf Selbstkritik ausgelegt ist.

Eine systematische Aufarbeitung — wie sie nach anderen Unrechtslagen deutscher Geschichte eingesetzt wurde — hat für diese Gruppe bisher nicht stattgefunden. Weder im Verteidigungsausschuss noch in der Enquete-Kommission zur Pandemiepolitik ist dieses Kapitel bisher vertieft worden.

Was der Rechtsstaat verspricht

Es gibt einen Satz, den alle deutschen Soldatinnen und Soldaten bei ihrer Vereidigung sprechen. Er enthält das Wort „treu" — gegenüber dem Grundgesetz, gegenüber dem deutschen Volk.

Der Rechtsstaat schuldet seinerseits etwas zurück: Wer für einen Befehl bestraft wurde, der später für unverhältnismäßig befunden wird, hat Anspruch auf Wiedergutmachung. Das ist keine Forderung — das ist Logik. Dieselbe Logik, auf der das gesamte System des Amtshaftungsrechts beruht.

Diese Logik konsequent anzuwenden, wäre keine Niederlage für den Staat. Es wäre ein Zeichen, dass er gelernt hat.

Was bleibt

Sven Lausen, der Rechtsanwalt, der viele dieser Fälle begleitet hat, formulierte es vor dem Bundestag so: Die Frage sei nicht, ob die damaligen Entscheidungsträger böse Absichten hatten. Die Frage sei, ob das System so gebaut ist, dass es Fehler erkennen und korrigieren kann.

Die Antwort auf diese Frage wird sich nicht in Anklagen zeigen. Sie wird sich darin zeigen, wie mit denen umgegangen wird, die den Preis bezahlt haben.

Noch ist die Enquete-Kommission in Arbeit. Der Abschlussbericht erscheint 2027.

Es wäre schön, wenn dieses Kapitel darin auftaucht.

Quellen: Bundesministerium der Verteidigung, Allgemeine Regelung A1-840/8-4000, November 2021 (geändert 2024) — Sachverständigenanhörung Gesundheitsausschuss Bundestag, März 2022, Protokoll öffentlich — Bundesverwaltungsgericht, Urteile zu Soldaten-Impfverweigerung 2023/2024 — Soldatengesetz (SG) §§ 10, 11, 17 — Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags zur Aufarbeitung der Pandemiepolitik, laufend bis 2027