Niemand war's

Ein Impfstoff, der schadet. Ein Arzt, der Leitlinien befolgt hat. Ein Hersteller mit Haftungsfreistellung. Ein Staat, der empfohlen hat. Wer zahlt?

Statue of lady justice holding scales indoors
Foto: Albert Stoynov / Unsplash

Niemand war's — Wer haftet für Impfschäden?

Der Moment danach

Stellen Sie sich vor, Sie liegen nach einer Impfung im Krankenhaus. Die Diagnose: Herzmuskelentzündung. Der Arzt sagt, es könnte die Impfung gewesen sein — oder auch nicht. Vielleicht eine Vorerkrankung. Vielleicht Pech.

Sie fragen: Wer trägt die Verantwortung?

Und dann beginnt eine Reise durch ein System, das für diese Frage bemerkenswert schlecht ausgestattet ist.

Vier Beteiligte — und keine Haftung

Der Hersteller

BioNTech, Moderna, AstraZeneca — alle haben im Zuge der Notfallzulassung Haftungsfreistellungen erhalten. Die EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, haben diese Risiken vertraglich übernommen. Das ist keine Spekulation, es steht in den Verträgen — soweit sie öffentlich einsehbar sind.1

Der Hersteller haftet also grundsätzlich nur dann, wenn ihm nachgewiesen wird, dass er einen bekannten Fehler verschwiegen hat. Genau das ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof: Eine Frau klagt gegen AstraZeneca, weil der Hersteller nach Ansicht des BGH bereits im Februar 2021 von Thrombosefällen wusste — und die Fachinformation dennoch unvollständig ließ.2

Der BGH hat im März 2026 entschieden: Es reicht aus, wenn die Empfehlung der STIKO auf Grundlage vollständiger Informationen früher eingeschränkt worden wäre — das könnte einen Kausalzusammenhang begründen.3

Ein Schritt. Nach vier Jahren. In einem Fall.

Der Arzt

Der impfende Arzt haftet persönlich nur bei eigenem Verschulden — wenn er nicht ausreichend aufgeklärt hat, oder wenn er gegen die STIKO-Empfehlung geimpft hat. Hat er die Empfehlung befolgt, gilt er als handlungsentlastet. Denn für Haftungsfragen erkennt der BGH die STIKO-Empfehlungen als ärztlichen Standard an.4

Der Arzt, der korrekt nach Leitlinie geimpft hat, haftet nicht.

Der Staat

Wer eine öffentlich empfohlene Impfung erhält und dadurch einen Schaden erleidet, kann nach § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Entschädigung beantragen. Die Schwelle: Der Schaden muss "wahrscheinlich" auf die Impfung zurückzuführen sein und das "übliche Ausmaß einer Impfreaktion" überschreiten.5

In der Praxis bedeutet das: Man muss beweisen, was Mediziner oft nicht beweisen können — nämlich dass genau diese Impfung genau diesen Schaden verursacht hat.

Die STIKO

Die Ständige Impfkommission ist ein Beratungsgremium am Robert Koch-Institut. Ihre Empfehlungen sind rechtsverbindlicher Maßstab — aber die STIKO selbst haftet nicht. Sie ist kein Rechtssubjekt im klassischen Sinne.

Der Fall, der alles komplizierter machte: Das Mischen

Im Frühjahr 2021 befand Deutschland sich in einer Situation, die man vorher nicht geplant hatte: Hunderttausende hatten ihre Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten — einem Vektorimpfstoff. Dann wurde bekannt, dass dieser Impfstoff in seltenen Fällen gefährliche Hirnvenenthrombosen auslösen kann, besonders bei Jüngeren.

Die Entscheidung der Gesundheitsminister: Wer AstraZeneca als Erstdosis bekommen hat, soll für die Zweitdosis einen mRNA-Impfstoff erhalten — von BioNTech oder Moderna.

Die STIKO empfahl dieses sogenannte heterologe Impfschema offiziell am 1. Juli 2021.6

Das Bemerkenswerte: Die STIKO räumte selbst ein, dass diese weitreichende Empfehlung ausgesprochen wurde, obwohl eine einschlägige Evidenz für ein solches heterologes Impfschema noch fehlte. Die Basis bildeten lediglich tierexperimentelle Studien und frühe Zwischenergebnisse mit einigen hundert Probanden.7

Die Studien liefen noch. Die Empfehlung war bereits in Kraft.

Die Kausalitätsfalle

Hier liegt die eigentliche Crux.

Stellen Sie sich vor, jemand hat AstraZeneca als Erstdosis bekommen, BioNTech als Zweitdosis — und entwickelt danach eine Herzmuskelentzündung.

Die Myokarditis ist als seltene Nebenwirkung von mRNA-Impfstoffen anerkannt. Sie ist auch bei anderen Ursachen möglich. Und sie wurde, wie wir inzwischen wissen, zunächst systematisch unterschätzt — bevor sie offiziell in die Fachinformationen aufgenommen wurde.

Nun stellen Sie dem Betroffenen die Kausalitätsfrage: - War es der AstraZeneca-Anteil? - War es der BioNTech-Anteil? - War es die Kombination? - War es eine Vorerkrankung?

Diese Frage lässt sich medizinisch häufig nicht eindeutig beantworten. Und ohne Antwort: keine Entschädigung.

Die heterologe Impfung hat dieses Problem nicht geschaffen — aber sie hat es potenziert. Wer zwei verschiedene Produkte von zwei verschiedenen Herstellern in einer behördlich empfohlenen Kombination erhalten hat, für die es zum Zeitpunkt der Empfehlung noch keine abgeschlossene Zulassungsstudie gab, steht mit einer besonders unklaren Beweislage da.

Damals — Heute

Damals, Frühjahr 2021: Ein Experte, zitiert im Science Media Center Deutschland, kommentierte die STIKO-Empfehlung zum heterologen Impfen mit den Worten, die Datenlage sei „noch überschaubar" und befinde sich „zumeist noch im nicht-begutachteten Preprint-Stadium".8

Heute: Tausende Post-Vac-Patienten kämpfen jahrelang um Anerkennung ihrer Erkrankung. Gerichte urteilen einzeln. Begutachtungen dauern. Anerkennungsquoten beim Versorgungsamt liegen im einstelligen Prozentbereich.

Das Muster: Entscheidungen unter Zeitdruck, Empfehlungen auf Grundlage unvollständiger Daten, Haftung verteilt über so viele Schultern, dass sie bei niemandem hängen bleibt.

Was das System bräuchte

Die Frage ist nicht, ob Impfstoffe grundsätzlich schaden. Die Frage ist, was mit Menschen passiert, bei denen etwas schiefgeht.

Ein Rechtsstaat, der Impfungen öffentlich empfiehlt, übernimmt damit eine Verantwortung. Ob das System dieser Verantwortung gerecht wird, lässt sich an einem einfachen Maßstab messen: Wie lange dauert es, bis ein Mensch mit anerkanntem Impfschaden die erste Leistung erhält?

Die Antwort kennen jene, die es durchgemacht haben.

Eine Beschleunigung der Impfstoffentwicklung auf 100 Tage, ohne gleichzeitige Reform des Entschädigungssystems, würde dieses Problem nicht lösen. Es würde es vergrößern.

Was bleibt

Es gibt keine einfache Antwort auf die Frage, wer haftet. Das ist kein Zufall. Es ist das Ergebnis eines Systems, das unter Ausnahmebedingungen Entscheidungen getroffen hat — und für die Folgen keine klare Zuständigkeit vorgesehen hat.

Was möglich wäre: Ein automatisches, niedrigschwelliges Entschädigungsverfahren für alle, bei denen ein zeitlicher und plausibel medizinischer Zusammenhang besteht — ohne jahrelange Beweislastumkehr. So wie es andere Länder für bestimmte Fälle kennen.

Der erste Schritt dahin wäre, die Frage laut zu stellen.

Fußnoten

  1. Europäische Kommission / Bundesgesundheitsministerium: Impfstoffverträge der EU enthalten Haftungsübernahme durch Mitgliedstaaten. Teilweise einsehbar nach Informationsfreiheitsanfragen. Vgl. Berliner Zeitung, 2021ff., zu Vertragsdetails BioNTech/Pfizer. 
  2. BGH, Urteil März 2026 (VI ZR 33/524): AstraZeneca-Impfschadenklage; BGH sieht Auskunftspflicht. LTO.de, Bericht vom 9. März 2026. Hersteller soll bereits im Februar 2021 von Thrombosefällen gewusst haben. 
  3. Ebd. BGH: Mittelbare Kausalität genügt, wenn STIKO-Empfehlung bei vollständigen Informationen früher eingeschränkt worden wäre. 
  4. Rechtsanwaltskanzlei Kunz: „Persönliche Haftung des Impfarztes für Impfschäden im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung?" kunzrechtsanwaelte.de. BGH erkennt STIKO-Empfehlungen als ärztlichen Standard an. 
  5. § 60 Infektionsschutzgesetz (IfSG): Versorgungsanspruch bei Impfschaden nach öffentlich empfohlener Impfung. Voraussetzung: Kausalität „wahrscheinlich", Schaden überschreitet übliches Impfreaktionsmaß. Haufe.de, 2021. 
  6. STIKO, Pressemitteilung 1. Juli 2021: „Mitteilung der STIKO zur COVID-19-Impfung: Impfabstand und heterologes Impfschema nach Erstimpfung mit Vaxzevria." RKI.de. Empfiehlt Kombination Vektorimpfstoff/mRNA für alle Altersgruppen nach AstraZeneca-Erstimpfung. 
  7. Pharmazeutische Zeitung, 19. Mai 2021: „Astra-Zeneca und Biontech: Wohl guter Schutz durch Impfstoff-Kombination." pharmazeutische-zeitung.de. STIKO-Empfehlung auf Basis noch laufender Studien und Preprints. 
  8. Science Media Center Deutschland, 2. Juli 2021: Expertenstimmen zur heterologen Impfempfehlung der STIKO. sciencemediacenter.de. Zitierter Experte: Datenlage „überschaubar", Basis überwiegend nicht-begutachtete Preprints.