Wer sich auf den Staat verlässt, ist verlassen: Die "unbürokratische" Corona-Hilfe
13,1 Milliarden Euro, keine Kontrolle – und am Ende traf es die, die am vorsichtigsten waren. Ein Blick auf Zweierlei Maß bei den Corona-Soforthilfen.
Wer sich auf den Staat verlässt, ist verlassen: Die "unbürokratische" Corona-Hilfe
Ein Programm, das schnell und ohne Kontrolle ausgezahlt wurde – und danach genau die traf, die sich am vorsichtigsten verhielten.
Damals: Das Versprechen
März 2020. Geschäfte schließen über Nacht, Solo-Selbstständige verlieren ihre Aufträge, die Politik verspricht Rettung – und zwar schnell. Die Bundesregierung stellt für die Corona-Soforthilfe rund 13,1 Milliarden Euro bereit.1 Das Verfahren wird bewusst einfach gehalten: ein Online-Formular, eine "glaubhafte Versicherung" der wirtschaftlichen Notlage, keine Belege, keine Vorabprüfung. In Berlin bleiben Antragstellenden ganze 60 Minuten, um den digitalen Prozess abzuschließen, das Formular selbst war vorher nicht einsehbar.2 Wer schnell war, hatte binnen Tagen Geld auf dem Konto.
Das war politisch gewollt. Bürokratie, hieß es, koste in der Krise Zeit – und Zeit koste Existenzen. Kontrolle sollte später erfolgen, über Stichproben.
Heute: Der Befund
Fünf Jahre später liegt der Bericht vor, den der Bundesrechnungshof erzwingen musste. Der Befund: Das Bundeswirtschaftsministerium hat bis heute keinen verlässlichen Überblick, wie viel von den 13,1 Milliarden Euro zu Recht floss.1 Seit Mai 2022 geht das Ministerium selbst davon aus, dass rund 30 Prozent der aus Bundesmitteln gewährten Soforthilfen "unangemessen hohe Entschädigungen" waren – weil die Betriebsschließungen im Frühjahr 2020 oft kürzer ausfielen als die pauschal abgerechneten drei Monate.1 Andere Schätzungen sprechen von bis zu fünf Milliarden Euro zu viel ausgezahlter Hilfe.3 In mehr als 400.000 Fällen sollen Empfänger das Geld ganz oder teilweise zurückzahlen – manche taten es bereits, andere warten noch immer auf die abschließende Prüfung.3
Der Rechnungshof wählt für ein Amtsdokument ungewöhnlich klare Worte: Es sei "unverständlich und nicht hinnehmbar", dass dem Ministerium drei Jahre nach Programmende noch immer der Überblick fehle.1 Repräsentative Stichproben, wie sie von Anfang an möglich gewesen wären, habe man von den Ländern schlicht nie eingefordert.1
Parallel dazu ermittelten Staatsanwaltschaften bundesweit in mehr als 30.000 Verfahren wegen Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen – Stand Ende 2023.4 Allein die Berliner "Ermittlungsgruppe Corona" leitete bis Juli 2023 über 14.000 Verfahren ein.5
Zweierlei Maß: Wer bestraft wurde – und wer nicht
Hier beginnt das eigentlich Bemerkenswerte an dieser Geschichte, denn sie hat zwei sehr unterschiedliche Seiten.
Seite eins: die ehrlichen Rückzahler. In Berlin erhielten rund 200.000 Menschen die Soforthilfe II. 34.738 von ihnen zahlten das Geld ganz oder teilweise zurück, weil sie unsicher waren, ob sie überhaupt anspruchsberechtigt gewesen waren.6 Die landeseigene Investitionsbank Berlin (IBB) hatte genau dazu selbst aufgerufen: Wer zu viel erhalten habe, solle es "einfach zurücküberweisen".7 Viele folgten diesem Rat – und wurden dafür bestraft. Die Staatsanwaltschaft forderte das Landeskriminalamt auf, gezielt gegen alle zu ermitteln, die innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgezahlt hatten. Die Logik: Wer so schnell zurückzahlte, müsse von Anfang an gewusst haben, dass ihm das Geld nicht zustand. Rund 5.200 Menschen erhielten daraufhin ein Schreiben des LKA Berlin.6 Darunter, wie der Berufsverband Bildender Künstler dokumentiert, auch Künstlerinnen und Künstler, die ihre Honorareinbußen zu Beginn der Pandemie schlicht nicht verlässlich einschätzen konnten.6
Seite zwei: die tatsächlichen Betrüger. Die gab es zweifellos auch, und zwar organisiert. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2021 vier Jahre und drei Monate Haft für einen Täter, der sieben Anträge für nicht existierende Gewerbe unter falschen Personalien gestellt hatte.8 In Hamburg verurteilte ein Gericht den Kopf einer Betrugsbande zu zehn Jahren Haft.9 Diese Fälle sind real, dokumentiert und zu Recht geahndet – niemand bestreitet das.
Das Problem liegt woanders: Das System konnte am Ende beides nicht unterscheiden. Es traf denselben Verdacht auf den Kunstschaffenden, der aus Vorsicht zu viel zurücküberwies, und auf die Bande, die mit erfundenen Firmen systematisch abkassierte. Beide gerieten formal in dieselbe Ermittlungsmasse.
Das Muster: Kontrolle nach unten, Nachsicht nach oben
Während einzelne Solo-Selbstständige wegen weniger tausend Euro strafrechtlich verfolgt wurden, zeigt ein zweiter Bericht des Bundesrechnungshofs – diesmal zum Bundesgesundheitsministerium – ein spiegelverkehrtes Bild. Von rund 100 Milliarden Euro, die das Ministerium zwischen 2020 und 2023 an Corona-Geldern ausgab, hat der Rechnungshof bislang 62,5 Milliarden Euro geprüft.10 Das Ergebnis: knapp 18 Milliarden Euro überhöhte Pauschalen an private Teststationen, 4,4 Milliarden Euro für Pflegeheim-Tests, beides ohne Belegpflicht ausgezahlt.10 Beim "Pflege-Rettungsschirm" – 7,3 Milliarden Euro – wurde nur bei jedem zehnten Antrag überhaupt ein Nachweis verlangt.10 Hinzu kommen 18,6 Milliarden Euro Freihaltepauschalen an Kliniken, bei denen die Prüfer eine "Überkompensation" feststellten, sowie 7,2 Milliarden Euro für eine "massive Überbeschaffung weit über Bedarf" bei Masken.10 Apotheken erhielten für die Maskenverteilung eine Vergütung, die fast viermal so hoch lag wie der Einkaufspreis der Masken selbst.10
Die Bundestagsabgeordnete Paula Piechotta kommentierte den Bericht so: Das Ministerium habe beim Einsatz von Milliarden Steuergeldern "die Zügel der Kontrolle bewusst schlaff geführt".11 Der Zeitraum der Prüfung umfasst die Amtszeiten von Jens Spahn und Karl Lauterbach als Bundesgesundheitsminister.11
Das ist die eigentliche Pointe dieser Geschichte. Es geht nicht darum, ob Kontrolle in einer Krise möglich war – der Rechnungshof selbst hält fest, dass repräsentative Stichproben von Anfang an machbar gewesen wären.1 Es geht darum, auf welcher Ebene diese Kontrolle am Ende tatsächlich stattfand: penibel bei denjenigen, die 9.000 oder 15.000 Euro beantragten und oft binnen Tagen mit Ermittlungsverfahren konfrontiert wurden – und praktisch nicht vorhanden bei den Ministerien selbst, die im zweistelligen Milliardenbereich ohne Belege wirtschafteten.
Hoffnung
Diese Geschichte ist trotzdem kein Grund zur Resignation. Sie zeigt vor allem eines: Die Kontrollmechanismen des Rechtsstaats funktionieren – nur mit Verspätung. Der Bundesrechnungshof hat seine Berichte veröffentlicht, unabhängige Gerichte haben in immer mehr Fällen rechtswidrige Rückforderungsbescheide kassiert und den Betroffenen recht gegeben,3 und Abgeordnete verschiedener Fraktionen fordern inzwischen offen eine lückenlose parlamentarische Aufarbeitung.11 Das ist genau das, was eine Demokratie können muss: nicht fehlerfrei sein, sondern fähig zur nachträglichen Korrektur. Wer heute Akteneinsicht verlangt, Rechnungshofberichte liest und Widerspruch gegen einen Rückforderungsbescheid einlegt, nutzt genau die Werkzeuge, die dieses System – trotz allem – bereitstellt.
Quellen
- Bundesrechnungshof, Bericht zur Schlussrechnung der Corona-Soforthilfen (2024) – Prüfbericht mit Kritik an fehlendem Überblick des BMWK über Rückforderungspotenzial. ↩↩↩↩↩↩
- Berufsverband Bildender Künstler Berlin, Dokumentation zum Antragsverfahren der Soforthilfe II, Juni 2021. ↩
- The European, Bericht zu Gerichtsentscheidungen gegen Rückforderungsbescheide, Mai 2025. ↩↩↩
- ADVANT Beiten, Rechtsanalyse zu Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen mit bundesweiten Ermittlungszahlen, Februar 2025. ↩
- Land Berlin, Pressemitteilung der Polizei Berlin zur Zwischenbilanz der Ermittlungsgruppe Corona, August 2023. ↩
- Berufsverband Bildender Künstler Berlin (bbk berlin), Stellungnahme zu Ermittlungsverfahren gegen freiwillige Rückzahler der Soforthilfe II, Juni 2021. ↩↩↩
- Berliner Zeitung / taz, zitiert nach bbk-berlin-Dokumentation zur Rückzahlungsaufforderung der Investitionsbank Berlin, April/Mai 2020. ↩
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 4. Mai 2021, Az. 6 StR 137/21. ↩
- Gerichtsurteil Hamburg zu organisierter Bande, zitiert nach Kanzleianalyse strafrechtsiegen.de. ↩
- Bundesrechnungshof, Bewertung für den Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags zum Bundesgesundheitsministerium, zitiert nach Recherche von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR, 2024. ↩↩↩↩↩
- correctiv.org, Bericht zur Kritik des Bundesrechnungshofs am Bundesgesundheitsministerium mit Stellungnahme von MdB Paula Piechotta, September 2025. ↩↩↩