Zwei Forscher. Zwei Wege. Eine Frage.
Einer impfte sich selbst und bat um Zulassung. Der andere eröffnete ein neues Kapitel der Medizingeschichte. Eine Gegenüberstellung.
Einer impfte sich selbst, maß die Antikörper und bat um Zulassung. Der andere eröffnete ein neues Kapitel der Medizingeschichte. Welcher der beiden handelte nach dem Buch — und welches Buch galt eigentlich?
Es ist Frühjahr 2020. Das Virus ist neu, die Welt hält den Atem an, und zwei Ärzte in Deutschland arbeiten an einer Antwort. Beide sind erfahren, beide meinen es ernst, und beide glauben, einen Weg gefunden zu haben. Hier endet die Gemeinsamkeit.
Was folgt, ist keine Abrechnung und keine Heldengeschichte. Es ist eine Gegenüberstellung — von Ansätzen, von Entscheidungen, von Konsequenzen. Die Quellen liegen offen. Wer die Punkte verbinden möchte, kann es tun.
Wie es begann
26. März 2020. Ein Labormediziner aus Lübeck injiziert sich ein synthetisches Antigen — die Rezeptor-bindende Domäne des Coronavirus-Spike-Proteins, chemisch hergestellt, kein lebender Erreger, keine Gensequenz. Er notiert den Vorgang. Ende April: messbare Antikörper. Die Methode ist klassische Vakzinologie, wie seit Jahrzehnten für Grippe, Tetanus und Hepatitis.
Januar 2020. Das Mainzer Startup BioNTech beginnt mit einem anderen Konzept: mRNA wird direkt in menschliche Körperzellen eingebracht, die dann selbst das Spike-Protein produzieren. Die Technologie ist seit Jahren erforscht, aber noch nie für einen zugelassenen Impfstoff beim Menschen eingesetzt worden. Ein Erstversuch im globalen Maßstab.
Dezember 2020. BioNTech/Pfizer erhält die erste bedingte Marktzulassung — nach neun Monaten Entwicklung. Der Weg von der Laboridee zur Spritze im Arm von Millionen Menschen dauert kürzer als ein Schuljahr.
November 2021. Am Lübecker Flughafen impfen Ärzte Freiwillige mit dem nicht-zugelassenen Antigen-Präparat. Die Polizei löst die Veranstaltung auf. Es folgt eine Strafanzeige. Das Paul-Ehrlich-Institut hatte den Zulassungsantrag nicht bearbeitet.
Mai 2026. Das Landgericht Lübeck spricht den Arzt in zweiter Instanz frei. Die Berufungskammer stellt fest: keine Anhaltspunkte für ein „bedenkliches Arzneimittel“.
Der direkte Vergleich
Beide Ansätze zielten auf dasselbe: Immunschutz gegen SARS-CoV-2. Die technologischen Ausgangspunkte könnten unterschiedlicher kaum sein.
Ansatz A — LubecaVax (Antigen-Impfstoff). Fertig synthetisiertes Protein, das Immunsystem bildet Antikörper. Klassische Vakzinologie, vergleichbar mit Novavax. Lagerung im normalen Kühlschrank bei 2 bis 8 Grad. Der Entwickler impfte sich selbst zuerst, dann Familie und Mitarbeiter. Laut Spiegel TV: 97 Prozent der Geimpften mit hoher Antikörperkonzentration. Volle persönliche Haftung des Entwicklers. Rechtslage 2026: freigesprochen.
Ansatz B — BioNTech/Pfizer (mRNA-Impfstoff). Eine mRNA-Sequenz, Körperzellen produzieren selbst das Spike-Protein. Erstmals beim Menschen für einen Massenimpfstoff eingesetzt. Lagerung bei minus 70 Grad. Bedingte Marktzulassung nach neun Monaten. Vollständige Haftungsfreistellung durch EU-Verträge — Schadensfälle trägt der Steuerzahler.
Was der Forscher sagte
Ich habe das Antigen, das das Virus auszeichnet, isoliert, es mir persönlich injiziert und bin darauf immun gegen diese Krankheit geworden.
Prof. Winfried Stöcker, Interview Tichys Einblick, August 2021
Gegen Covid-19 impft man am besten mit einem ungefährlichen kleinen Protein.
Journal of Vaccines, Immunology and Immunopathology
Methodenhinweis
Ein Protein-Antigenimpfstoff bringt dem Immunsystem direkt ein fertiges Proteünstück — der Körper erkennt es als fremd und bildet Antikörper. Dieses Prinzip ist seit Jahrzehnten im Einsatz: Tetanus, Hepatitis B, Influenza, Novavax.
Ein mRNA-Impfstoff bringt eine genetische Bauanleitung in menschliche Körperzellen ein. Wie viel Protein produziert wird, wo, wie lange und bei welchen Personen — das war zum Zeitpunkt der Zulassung nicht vollständig bekannt. IgA-Antikörper, die primär die Atemwegsschleimhäute schützen, wurden in den Zulassungsstudien nicht gemessen — nur IgG im Blut.
Beides sind legitime wissenschaftliche Ansätze. Die Frage, welcher für eine globale Notfallimpfung sicherer war, wird heute in wissenschaftlichen Fachzeitschriften neu diskutiert.
Was das Gericht feststellte
LG Lübeck, Mai 2026: Das Landgericht hob die Verurteilung auf. Der Impfstoff war nicht zugelassen — das steht außer Frage. Aber: keine Anhaltspunkte für ein „bedenkliches Arzneimittel“. Das Inverkehrbringen im Sinne des Arzneimittelgesetzes war nicht erfüllt.
Der Rechtsstaat ist nicht so schlecht, wie alle sagen.
Der freigesprochene Arzt nach dem Urteil
Die Frage, die das Urteil aufwirft, ist keine juristische: Wenn ein nicht zugelassenes, klassisch hergestelltes Protein-Antigen als nicht bedenklich eingestuft wird — was war dann die Grundlage für die Zulassungsverweigerung, während zeitgleich ein neuartiges Produkt mit Ultrakühlanforderungen und Haftungsfreistellungsvertrag in den Armen von Millionen Menschen landete?
Was die Akten zeigen
Das Paul-Ehrlich-Institut erstattete Strafanzeige gegen den Lübecker Arzt — bevor der Antrag auf Zulassung seines Impfstoffs bearbeitet wurde. Dieselbe Behörde beaufsichtigte gleichzeitig die Notfallzulassung für BioNTech und die Sicherheitsüberwachung der mRNA-Impfstoffe.
Über 70.000 Impfungen mit LubecaVax wurden nach Angaben des Entwicklers verabreicht — überwiegend durch Hausärzte. Schwere Nebenwirkungen: nach aktuellem Stand nicht dokumentiert.
In denselben Jahren meldete das PEI allein für Deutschland Zehntausende Verdachtsfälle schwerer Nebenwirkungen nach den zugelassenen mRNA-Impfstoffen — Daten, die die Behörde zunächst zurückhielt und erst nach Widerspruchsverfahren teilweise veröffentlichte.
Orientierung
Diese Geschichte ist nicht zu Ende. Das Landgericht Lübeck hat einen Freispruch gesprochen — die Staatsanwaltschaft kann noch Revision einlegen. Gleichzeitig arbeiten in Deutschland, Frankreich und den USA Wissenschaftler an der Aufarbeitung: Was haben die Zulassungsdaten tatsächlich gezeigt? Welche Antikörpertypen wurden gemessen — und welche nicht?
Wer diese Fragen stellen möchte, steht nicht allein. Er steht in einer langen Tradition von Ärzten, die zuerst impfen, wen sie in der Pflicht sehen: sich selbst.
Quellen: LG Lübeck Az. 4 Nbs 708 Js 54024/21 (Freispruch Mai 2026) · MDR · Journal of Vaccines, Immunology and Immunopathology · Tichys Einblick August 2021 · Spiegel TV 2021 · Deutsches Ärzteblatt int. 2021; 118: 298–299 · DW-Interview Dezember 2020