Zweierlei Maß: Wenn der Staat sich selbst zu wenig zahlt

Corona-Boni flossen automatisch. Zwölf Jahre verfassungswidrige Unterbezahlung korrigiert der Staat nur auf Widerspruch, Jahr für Jahr, fristgebunden.

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Foto: Katie Moum / Unsplash

Damals: Zwölf Jahre zu wenig gezahlt

Berlin, Besoldungsgruppe A. Zwischen 2008 und 2020 lag die Bezahlung von Landesbeamtinnen und -beamten in rund 95 Prozent der geprüften Gruppen unter dem verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Minimum.1 Das ist keine nachträgliche Vermutung, sondern das Ergebnis eines Verfahrens, das jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht endete – Az. 2 BvL 5/18 u.a.

Zwölf Jahre lang lag ein Teil der Bezüge unter der sogenannten Prekaritätsschwelle. Für eine vierköpfige Familie lag diese Grenze im Jahr 2020 bei 40.420,97 Euro Jahreseinkommen – 80 Prozent des mittleren Äquivalenzeinkommens in Deutschland.1 Unterhalb dieser Linie, so das Gericht, ist keine amtsangemessene Alimentation mehr gegeben. Berlin lag mit weiten Teilen seiner A-Besoldung darunter.

Aufgefallen ist das nicht plötzlich. Gewerkschaften riefen ihre Mitglieder seit Jahren zu jährlichen Widersprüchen auf – eine stille, bürokratische Übung, die kaum öffentliche Aufmerksamkeit fand.2 Wer den Widerspruch versäumte, verlor seinen Anspruch für das jeweilige Jahr unwiederbringlich. Das Prinzip: Nur wer sich meldet, existiert für die Nachzahlung.

Heute: Die Widerspruchsflut

Im September 2025 entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, veröffentlicht am 19. November 2025: Die Berliner A-Besoldung von 2008 bis 2020 war mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig.3 Das Gericht schärfte dabei seine Prüfkriterien – ein neuer Dreischritt aus Mindestbesoldung, Fortschreibungsprüfung und einer eng begrenzten Ausnahmemöglichkeit.4

Die Wirkung reicht weit über Berlin hinaus. Bundesweit sind rund 70 vergleichbare Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig.2 In Nordrhein-Westfalen verdoppelte sich die Zahl der Besoldungswidersprüche binnen eines Jahres: 2024 gingen rund 54.000 ein, 2025 waren es 102.736 – bei rund 282.000 Landesbeamten, davon 160.000 Lehrkräften.5 Das Land stellt die Bescheide vorerst ruhend. Andere Länder legen nach Presseberichten Rückstellungen in Millionenhöhe an, Bayern gibt vorerst Entwarnung.5

Parallel dazu lief in denselben Jahren ein zweiter, deutlich reibungsloserer Zahlungsstrom: Corona-Sonderzahlungen für Bundesbeamte (bis 600 Euro, Dezember 2020), eine einheitliche Sonderzahlung von 1.300 Euro für Landesbeamte (November 2021) und eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (2023/24), gestaffelt ausgezahlt und automatisch – ohne Widerspruch, ohne Frist, ohne Antrag.6 Diese Prämie gab es allerdings nicht nur im öffentlichen Dienst: Nach einer Erhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft erhielten sie rund 53 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland, in tarifgebundenen Betrieben sogar rund 80 Prozent.7

Das Muster

Zwei Verfahren, zwei Maßstäbe. Wenn der Staat zusätzlich zahlen will, geschieht das automatisch, gestaffelt, ohne dass jemand aktiv werden muss. Wenn der Staat über Jahre zu wenig gezahlt hat und das Verfassungsgericht das feststellt, gilt das Gegenteil: Nachzahlung nur für die, die rechtzeitig widersprochen haben – Jahr für Jahr, ohne dass sie zum Zeitpunkt des Widerspruchs wissen konnten, dass ein Gericht ihnen zwölf Jahre später recht geben würde.

Das Bundesverfassungsgericht selbst hat diese Konstruktion bestätigt: Eine rückwirkende Behebung eines später festgestellten Alimentationsdefizits ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn der Anspruch nicht zeitnah geltend gemacht wurde.8 Wer die jährliche Widerspruchspflicht nicht kannte – etwa weil er neu im Dienst war, die Rechtslage nicht verfolgte oder schlicht darauf vertraute, dass sein Dienstherr die Verfassung einhält – geht leer aus. Auch wenn genau dieser Dienstherr zwölf Jahre lang gegen die Verfassung verstoßen hat.

Die Bundestagsdiäten folgen einer dritten Logik: Sie sind seit 2014 automatisch an die Lohnentwicklung gekoppelt, ganz ohne Widerspruchsverfahren.9 2020 verzichteten die Abgeordneten freiwillig auf die reguläre Erhöhung; seither griff der Automatismus wieder, zuletzt mit einem für 2026 vorgesehenen Plus von 497 Euro auf rund 12.330 Euro monatlich – gegen den erklärten Willen von 85 Prozent der Befragten in einer YouGov-Umfrage.10

Drei Zahlungssysteme, drei völlig unterschiedliche Hürden für den, der sein Geld bekommen soll.

Zahlen im Überblick

  • 2008–2020: Berliner A-Besoldung in ~95 % der Gruppen verfassungswidrig zu niedrig
  • Dez. 2020: Corona-Sonderzahlung Bundesbeamte, bis 600 € – automatisch
  • Nov. 2021: Corona-Sonderzahlung Landesbeamte, 1.300 € – automatisch
  • 2023/24: Inflationsausgleichsprämie, 3.000 € gestaffelt – automatisch, aber nicht exklusiv für den öffentlichen Dienst
  • 2025: 102.736 Besoldungswidersprüche allein in NRW (2024: ~54.000)
  • 2026: Diätenerhöhung um 497 € trotz 85 % Ablehnung in Umfragen

Hoffnung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Berliner Beschluss die Prüfkriterien geschärft und damit auch die Blaupause für rund 70 weitere Verfahren geliefert. Das ist zunächst eine gute Nachricht: Der Rechtsstaat korrigiert sich selbst, wenn auch spät. Offen bleibt, ob der Gesetzgeber daraus die naheliegende Konsequenz zieht – eine Alimentation, die von vornherein amtsangemessen ist, statt eine, die nur auf fristgerechten Widerspruch hin nachgebessert wird. Der einfachste Schritt wäre eine automatische Prüf- und Nachzahlungspflicht ohne jährliche Antragsfalle. Bis dahin bleibt die Erkenntnis, dass Transparenz kein Zufallsprodukt ist, sondern eine Frage der Verfahrensgestaltung – und dass diese Frage sich stellen lässt, ohne irgendjemandem Böswilligkeit zu unterstellen.


Fußnoten


  1. Verfassungswidrigkeit der Berliner A-Besoldung 2008–2020 und Prekaritätsschwelle 2020 (40.420,97 € für Vierpersonenhaushalt) – VerfBlog, Analyse zum BVerfG-Beschluss vom 17.09.2025, veröffentlicht 15.12.2025. 
  2. Rund 70 anhängige Parallelverfahren bundesweit; jährliche Widerspruchspraxis der Gewerkschaften – VerfBlog, ebd. 
  3. BVerfG-Beschluss vom 17.09.2025 (veröffentlicht 19.11.2025), Az. 2 BvL 5/18 u.a. – dbb Beamtenbund, Meldung vom 20.11.2025. 
  4. Neuer Dreischritt-Prüfmaßstab (Mindestbesoldung, Fortschreibungsprüfung, Ausnahmemöglichkeit) – ver.di, Meldung vom 26.01.2026. 
  5. Entwicklung der Besoldungswidersprüche in NRW 2022–2025 und Länderreaktionen – news4teachers, Bericht vom 13.02.2026. 
  6. Corona-Sonderzahlungen 2020/2021 und Inflationsausgleichsprämie 2023/24 im öffentlichen Dienst – dbb Beamtenbund / oeffentlicher-dienst-news.de, verschiedene Meldungen 2020–2024. 
  7. Anteil der Beschäftigten mit Inflationsausgleichsprämie (53 % aller Beschäftigten, 80 % der Tarifbeschäftigten) – Institut der deutschen Wirtschaft, zitiert nach Statista. 
  8. Keine rückwirkende Behebungspflicht ohne zeitnahe Geltendmachung – Hochschulverband, Erläuterung vom 09.12.2025. 
  9. Automatische Kopplung der Bundestagsdiäten an die Lohnentwicklung seit 2014 – Das Parlament, Bericht vom 06.06.2025. 
  10. Geplante Diätenerhöhung 2026 um 497 € und YouGov-Umfrage (85 % dagegen) – Tagesspiegel, Bericht vom 16.05.2026.