Zweierlei Maß: Wer zweifeln darf – und wer dafür von der Wahl fliegt
Dieselbe Ministerin, die 2022 die STIKO überging, lässt heute einen Abgeordneten wegen kritischer Fragen an eine Fachbehörde von der Wahl ausschließen.
Zweierlei Maß: Wer zweifeln darf – und wer dafür von der Wahl fliegt
Zwei Amtsträgerinnen. Zwei Verfahren, die eigentlich zusammengehören: die Frage, wie ein Rechtsstaat mit Zweifeln an offiziellen Empfehlungen umgeht. Nur dass die Antwort davon abzuhängen scheint, wer zweifelt.
Damals: Die Ministerin und die STIKO
Mai 2022. Niedersachsens damalige Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) berichtet öffentlich, wie ihr Haus mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) umgegangen ist. Die STIKO hatte zu diesem Zeitpunkt eine generelle Impfempfehlung für alle Jugendlichen noch nicht ausgesprochen. Behrens' Lösung: Man einigte sich mit 33 von 50 niedersächsischen Impfzentren darauf, Jugendliche auch ohne STIKO-Votum zu impfen (1).
Auf Kritik von Ärzten angesprochen, blieb sie dabei: Das sei "trotz der Kritik" richtig gewesen (1). Eine Fachbehörde des Bundes wird also von einer Landesministerin bewusst umgangen – und das gilt als politisch unproblematisch, ja sogar als Ausweis von Entschlossenheit.
Heute: Der Abgeordnete und der Verfassungsschutz
Juli 2026. Dieselbe Daniela Behrens, inzwischen niedersächsische Innenministerin, sitzt an einer ganz anderen Schaltstelle. Ihr Ministerium gibt dem Kreiswahlausschuss Friesland die Empfehlung, den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert von der Landratswahl auszuschließen (2). Der Ausschuss folgt am 21. Juli mit 5:1 Stimmen (2).
Zur Begründung zählt das Innenministerium unter anderem ein "ethnopluralistisches Weltbild", islamfeindliche Tendenzen und eine als NS-verharmlosend gewertete Äußerung Sicherts (3). Diese Vorwürfe stehen für sich und haben mit Corona nichts zu tun – das sei hier klar festgehalten. Interessant ist etwas anderes: Sichert war zuvor jahrelang genau in der Rolle, in der Behrens 2022 selbst stand – als jemand, der eine offizielle Fachempfehlung in Frage stellte.
Der Zweifel, der nicht zählte
Im April 2023 fragte Sichert als gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion die Bundesregierung, ob eine Reanalyse der Zulassungsstudien durch den Arzneimittelsicherheits-Experten Prof. Peter Doshi bei der reguären Zulassung der Corona-Impfstoffe berücksichtigt worden sei (4). Die Antwort der Bundesregierung: Man wisse es nicht – obwohl das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das am Zulassungsprozess beteiligt ist, dem Gesundheitsministerium untersteht (4).
Das ist keine Verschwörungserzählung, sondern eine dokumentierte Bundestagsanfrage mit einer dokumentierten Antwort. Eine Behörde, die selbst zugibt, eine relevante Datenlage nicht zu kennen, ist ein legitimer Anknüpfungspunkt für parlamentarische Kontrolle – unabhängig davon, wer die Frage stellt.
Zweifel ist erlaubt – innerhalb der Familie
Dass Zweifel an offiziellen Daten nicht per se ein Zeichen von Radikalität ist, zeigt ein Blick ins PEI selbst. Vor dem Thüringer Untersuchungsausschuss erklärte der langjährige PEI-Präsident Prof. Klaus Cichutek im Juni 2026, er könne keine Dunkelziffer bei nicht gemeldeten Verdachtsfällen erkennen (5). Vier Jahre zuvor, in der 102. Sitzung der STIKO im Juni 2022, hatte eine leitende Wissenschaftlerin des PEI selbst genau auf dieses Problem hingewiesen: das Underreporting unerwünschter Arzneimittelwirkungen (5).
Zwei Fachleute derselben Institution, unterschiedliche Einschätzung derselben Frage – und niemand nennt das hier ein "verfassungsfeindliches Weltbild". Es ist einfach wissenschaftlicher Dissens. Nur außerhalb des PEI, bei einem gewählten Abgeordneten, wird aus dem gleichen Zweifel plötzlich ein Sicherheitsrisiko für die Demokratie.
Was das nicht bedeutet
Dieser Artikel ist keine Verteidigung der übrigen politischen Positionen Sicherts, und er ist auch kein Urteil über die Frage, ob AfD-Landesverbände zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtet werden – das ist eine eigene, ernstzunehmende juristische Debatte, die an anderer Stelle geführt werden muss. Es geht hier um einen einzigen, klar abgrenzbaren Punkt: Dieselbe politische Klasse, die 2022 den Alleingang gegen eine Fachbehörde als beherzt feierte, behandelt 2026 den kritischen Blick auf eine andere Fachbehörde als Beleg für Verfassungsfeindlichkeit.
Die Hoffnung
Der eigentliche Fortschritt liegt nicht darin, dass eine Seite am Ende Recht behält, sondern darin, dass Widersprüche wie dieser überhaupt sichtbar werden – dank Untersuchungsausschüssen, dank Kleiner Anfragen, dank Journalisten und Bürgern, die nachfragen. Ein Rechtsstaat, der Zweifel konsequent an der Sache misst und nicht daran, wer sie äußert, ist stärker, nicht schwächer. Genau dafür lohnt es sich, weiter genau hinzuschauen.
Quellen
- NDR, 25.05.2022: Bericht über die Aussage der damaligen niedersächsischen Gesundheitsministerin Daniela Behrens zur Impfpraxis in 33 von 50 Impfzentren ohne STIKO-Votum.
- Berliner Zeitung, 22.07.2026: Bericht über den Ausschluss von Martin Sichert von der Landratswahl Friesland durch den Kreiswahlausschuss.
- NIUS, 22.07.2026: Bericht über die vom niedersächsischen Innenministerium genannten Gründe für Zweifel an der Verfassungstreue Sicherts.
- AfD-Fraktion im Bundestag, Pressemitteilung vom 28.04.2023: Martin Sicherts Kleine Anfrage zur Berücksichtigung der Doshi-Reanalyse bei der Impfstoffzulassung und die Antwort der Bundesregierung.
- Protokoll der 102. Sitzung der Ständigen Impfkommission (STIKO), 08.06.2022, und Aussage von Prof. Klaus Cichutek vor dem Thüringer Untersuchungsausschuss, 30.06.2026.