Zweierlei Maß: Der Ethikrat war vorsichtiger als die Frau, die Verfassungsrichterin werden sollte

Im selben Winter 2021 beantworteten der Deutsche Ethikrat und die spätere Verfassungsrichter-Kandidatin Brosius-Gersdorf dieselbe Frage zur Impfpflicht – mit bemerkenswert unterschiedlicher Zurückhaltung.

Zweierlei Maß: Der Ethikrat war vorsichtiger als die Frau, die Verfassungsrichterin werden sollte
Photo by Philippe Oursel / Unsplash

Zweierlei Maß: Der Ethikrat war vorsichtiger als die Frau, die Verfassungsrichterin werden sollte

Am 7. August 2025 zog Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurück. Zuvor hatte der Bundestag die Wahl am 11. Juli 2025 kurzfristig von der Tagesordnung genommen, nachdem sich Teile der Unionsfraktion quergestellt hatten. Als einer der Gründe wurden ihre Äußerungen zur Impfpflicht aus der Pandemiezeit genannt.

Was in der öffentlichen Debatte selten auftaucht: Es gibt aus genau jenem Winter 2021/22 ein Dokument, mit dem man diese Positionen direkt vergleichen kann – die eigenen Ad-hoc-Empfehlungen des Deutschen Ethikrats. Beide Texte entstanden im selben politischen Moment. Beide beantworten dieselbe Frage. Und beide kommen zu einem bemerkenswert unterschiedlichen Ergebnis.

Damals: Zwei Texte, ein Winter

Im November 2021 veröffentlichten Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (Universität Potsdam) und ihr Ehemann Prof. Dr. Hubertus Gersdorf (Universität Leipzig) eine gemeinsame Stellungnahme mit dem Titel "Allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19-Virus verstößt nicht gegen die Verfassung". Ihre zentralen Aussagen:

  • Es bestehe möglicherweise sogar eine "verfassungsrechtliche Pflicht" des Staates, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen.
  • 2G, 2G+ und Lockdowns seien "nicht ausreichend" – eine Impfpflicht sei zur "nachhaltigen, anhaltenden Bewältigung der Pandemie erforderlich".
  • Die Freiheit der Ungeimpften müsse zurückstehen: "Nach unserer Verfassung endet die Freiheit des Einzelnen dort, wo die Freiheit anderer beginnt."
  • Als Sanktionen kämen neben Bußgeldern insbesondere eine "1G-Regel" sowie der Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Betracht – Letzteres, weil die Verletzung einer gesetzlichen Impfpflicht ein Fall "verschuldeter Arbeitsunfähigkeit" sei.¹

Fast zeitgleich befasste sich der Deutsche Ethikrat mit derselben Frage – auf ausdrückliche Bitte der Bundesregierung und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 2. Dezember 2021. Der Ablauf:

  • 4. Februar 2021: Der Ethikrat lehnt eine Impfpflicht noch ab – die Voraussetzungen seien nicht erfüllt.²
  • 11. November 2021: Der Rat empfiehlt, eine berufsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte mit Kontakt zu vulnerablen Gruppen ernsthaft zu prüfen.³
  • 22. Dezember 2021: Eine Mehrheit von 20 der 24 anwesenden Ratsmitglieder spricht sich für eine Ausweitung der Impfpflicht aus – bei vier Gegenstimmen. Sieben Mitglieder plädieren für eine auf Risikogruppen beschränkte Regelung.⁴

Gegenüberstellung: Wo der Ethikrat zurückhaltender blieb

Auf den ersten Blick wirken beide Texte wie Variationen desselben Arguments: Schutzpflicht des Staates, drohende Überlastung des Gesundheitssystems, das Böckenförde-Zitat von der Freiheit, die dort endet, wo die Freiheit anderer beginnt. Das ist kein Zufall – beide reagierten auf dieselbe politische Lage im selben Monat.

Im Detail unterscheiden sie sich jedoch deutlich:

Ethikrat (Dez. 2021) Brosius-Gersdorf/Gersdorf (Nov. 2021)
Mehrheitsverhältnis 20:4, mit dokumentierter Minderheitsposition Kein Dissens ausgewiesen
Zwang Körperliche Zwangsimpfung ausdrücklich ausgeschlossen Nicht thematisiert
Gesellschaftlicher Ton Warnung vor "Frontstellungen" zwischen Geimpften und Ungeimpften Nicht thematisiert
Sanktionen Nicht konkretisiert Bußgelder, 1G, Wegfall der Lohnfortzahlung
Verfassungsrechtliche Einordnung "Erhebliche Beeinträchtigung rechtlich und moralisch geschützter Güter" "Vergleichsweise gering"

Der Ethikrat, ein Gremium, das gerade für ethische Abwägung berufen wurde, ließ Widerspruch innerhalb des eigenen Gutachtens zu. Die Stellungnahme der beiden Verfassungsrechtler kam ohne eine solche Gegenposition aus.

Das Muster

Politische Anfragen erzeugen Rechtfertigungstexte – das ist bei einem Ethikrat, der eigens zu diesem Zweck um eine Einschätzung gebeten wurde, so gewollt und Teil seines Auftrags. Bemerkenswert ist etwas anderes: Ausgerechnet das Gremium, dessen Aufgabe die ethische Abwägung ist, blieb vorsichtiger als die Juristin, die später für das höchste deutsche Gericht vorgeschlagen wurde. Und der Ethikrat organisierte Dissens sichtbar – 7 von 24 Mitgliedern positionierten sich öffentlich gegen die Mehrheit. Die Stellungnahme aus Potsdam und Leipzig kam ohne eine solche eingebaute Gegenstimme aus.

Als die CDU/CSU-Fraktion im Sommer 2025 genau diese Position als Ablehnungsgrund anführte, entzündete sich die öffentliche Debatte vor allem an der Frage, ob dies eine Kampagne gegen eine unliebsame Kandidatin war.⁵ Diese Frage lässt sich hier nicht abschließend beantworten. Was sich aber anhand der Primärquellen zeigen lässt: Der inhaltliche Vergleichsmaßstab existierte bereits – im eigenen Haus der deutschen Pandemie-Ethik.

Hoffnung

Dass sich diese beiden Dokumente überhaupt gegenüberstellen lassen, ist selbst ein gutes Zeichen: Beide sind öffentlich einsehbar, beide sind namentlich gezeichnet, beide wurden zu ihrer Zeit kontrovers diskutiert – nicht im Verborgenen beschlossen. Und der Vorgang um die gescheiterte Richterwahl zeigt, dass die alte Kontrollarchitektur noch funktioniert: Der Bundestag musste keine formale Abstimmung verlieren lassen, es reichte die öffentliche Debatte, um eine Neubewertung zu erzwingen. Das ist unbequem für alle Beteiligten – aber es ist genau das, was eine Demokratie von einer Formsache unterscheidet.

Fußnoten

  1. Stellungnahme von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf und Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, "Allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19-Virus verstößt nicht gegen die Verfassung", November 2021, veröffentlicht auf den Seiten der Universität Leipzig (Lehrstuhl Prof. Dr. Gersdorf).
  2. Deutscher Ethikrat, Ad-hoc-Empfehlung "Besondere Regeln für Geimpfte?", Berlin, 4. Februar 2021.
  3. Deutscher Ethikrat, Ad-hoc-Empfehlung "Zur Impfpflicht gegen Covid-19 für Mitarbeitende in besonderer beruflicher Verantwortung", Berlin, 11. November 2021.
  4. Deutscher Ethikrat, Ad-hoc-Empfehlung "Ethische Orientierung zur Frage einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht" sowie Pressemitteilung dazu, 22. Dezember 2021.
  5. Deutscher Bundestag, Dokumentation zur Absetzung der Richterwahl vom 11. Juli 2025, sowie Erklärung von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zum Rückzug ihrer Kandidatur, dokumentiert von Legal Tribune Online, 7. August 2025.