Das Perpetuum Mobile (Teil 1): Die Impf-Pauschale

Warum stimmte fast die gesamte Ärzteschaft zu, auch die ohne finanziellen Vorteil? Ein Blick auf die Vergütungsmechanik von 2021 bis heute.

Das Perpetuum Mobile (Teil 1): Die Impf-Pauschale
KI-generiert

Warum stimmte fast die gesamte Ärzteschaft zu?

Es ist eine der unbequemsten Fragen der Pandemie-Aufarbeitung: Warum gab es innerhalb der deutschen Ärzteschaft kaum organisierten Widerspruch gegen die Impfkampagne — auch nicht von jenen, die an der einzelnen Impfung nichts verdienten? Die einfache Antwort "Bestechung" greift zu kurz und ist nicht belegbar. Die komplizierte Antwort ist interessanter: Es gab kein Bestechungssystem. Es gab ein Vergütungssystem. Und ein Vergütungssystem, einmal eingerichtet, wirkt wie ein Perpetuum Mobile — es läuft weiter, lange nachdem der ursprüngliche Anlass verschwunden ist.

Diese Serie verfolgt das Prinzip von der ersten Spritze bis zur letzten Abrechnung: von der Wiege bis zur Bahre. Teil 1 beginnt dort, wo das Geld beginnt: bei der Pauschale.

Damals: Die Nadel als Einzelposten (2021)

Zu Beginn der Impfkampagne erhielten Ärzte für jede verabreichte Corona-Impfung eine Pauschale von 20 Euro. Sie wurde noch im selben Jahr erhöht.

Ärzte erhielten statt der bisherigen 20 Euro fortan 28 Euro als Vergütung — plus einen Wochenendzuschlag von weiteren 8 Euro, der auch an Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember galt.¹

Was das in der Praxis bedeutete, rechnete die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) selbst vor: Rund 100.000 Arztpraxen beteiligten sich an der Kampagne, mit durchschnittlich 45 Impfungen pro Praxis und Woche. Das ergab mindestens 1.260 Euro zusätzliches Wocheneinkommen — hochgerechnet über 5.000 Euro im Monat, brutto, on top zur regulären Praxisvergütung.²

In den eigens errichteten Impfzentren lag der Stundenlohn für impfende Ärzte bei rund 150 Euro. Eine Achtstundenschicht brachte damit 1.200 Euro brutto am Tag — bei 20 Arbeitstagen im Monat ein Bruttogehalt von 24.000 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt in Deutschland lag zur selben Zeit bei 3.975 Euro.³

Dazu kamen kleinere Positionen, die selten auffallen, aber sich summieren: 6 Euro für die Ausstellung eines Impfzertifikats, 2 Euro für den nachträglichen Eintrag einer bereits andernorts erfolgten Impfung in den Impfausweis.⁴

Diese Zahlen beweisen keine Käuflichkeit. Sie beweisen etwas Nüchterneres: Für die Dauer der Kampagne war die Impfung für viele Praxen ein Wirtschaftsfaktor, nicht bloß ein medizinischer Akt. Ob das die Zustimmungshaltung der Ärzteschaft mitprägte, lässt sich nicht kausal beweisen — aber die schiere Größenordnung der Zahlen macht die Frage legitim.

Heute: Die Nadel als Bedingung (2026)

Was 2021 ein freiwilliger Zusatzverdienst war, ist 2026 zu einer strukturellen Bedingung geworden. Zum 1. Januar 2026 hat die KBV gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband die sogenannte Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen neu geregelt — jenes Grundhonorar, das jede Praxis unabhängig von Einzelleistungen erhält.

Die neue Regel: Praxen, die weniger als zehn Schutzimpfungen pro Quartal durchführen, erhalten einen Abschlag auf ihre Vorhaltepauschale.⁵ Die Impfquote ist damit kein Bonus mehr, den man mitnehmen kann — sie ist ein Kriterium, dessen Nichterfüllung bestraft wird.

Das ist der entscheidende Unterschied zwischen Damals und Heute: 2021 zahlte man für jede Impfung extra. 2026 zahlt man für zu wenige Impfungen einen Malus. Der Mechanismus hat sich von der Belohnung zur Bedingung verschoben — vom sichtbaren Bonus zum eingebauten Reflex im Abrechnungssystem.

Das Muster: Warum ein Perpetuum Mobile nie stillsteht

Ein Perpetuum Mobile braucht keine böse Absicht, um sich zu drehen. Es braucht nur ein System, das seine eigene Fortsetzung belohnt — und eines, das Abweichung bestraft. Drei Zahnräder greifen ineinander:

  • Das wirtschaftliche Zahnrad: Pauschalen und Vorhaltehonorare, die an Mindestimpfzahlen gekoppelt sind, unabhängig davon, ob die einzelne Impfung im Einzelfall medizinisch geboten ist.
  • Das institutionelle Zahnrad: STIKO-Empfehlungen, an die sich Ärzte aus Haftungsgründen halten — wer abweicht, trägt das Risiko selbst.
  • Das soziale Zahnrad: Der Druck der eigenen Standesgemeinschaft. Wer öffentlich widerspricht, riskiert nicht nur Kollegenschelte, sondern im Extremfall parlamentarische Bloßstellung.

Ein Beispiel für Letzteres, dokumentiert im Bundestagsprotokoll vom 16. Dezember 2022: Der Datenanalyst Tom Lausen, der KBV-Abrechnungsdaten zu ungewöhnlichen Sterblichkeitssignalen ausgewertet hatte, wurde von Abgeordneten öffentlich als "Datenverfälscher" und "Scharlatan" bezeichnet. Der CDU-Abgeordnete Tino Sorge prägte in diesem Zusammenhang den Begriff "Daten-Salafist".⁶ Unabhängig davon, wie man Lausens Datenanalysen fachlich bewertet — der Vorgang selbst zeigt, welches Risiko öffentlicher Widerspruch gegen die Impfkampagne mit sich brachte. Das ist kein Beweis für eine Verschwörung. Es ist ein Beleg für sozialen Druck, der auch ohne Bestechung wirkt.

Was folgt

Teil 2 dieser Serie nimmt die andere Seite des Perpetuum Mobile in den Blick: die Impfempfehlungen für Säuglinge und Kleinkinder — und die Frage, welche Anreize dort strukturell wirken, lange bevor ein Kind selbst entscheiden könnte.

Hoffnung

Systeme, die wie ein Perpetuum Mobile funktionieren, sind nicht unabänderlich. Anreizstrukturen sind von Menschen gemacht — und können von Menschen korrigiert werden, sobald sie sichtbar und benennbar sind. Genau das ist der erste Schritt: hinsehen, ohne zu unterstellen. Die Zahlen sprechen für sich, auch ohne Verdächtigung.


Fußnoten

  1. Deutsches Arztportal berichtete im November 2021 über die Anhebung der Impfpauschale von 20 auf 28 Euro sowie den zusätzlichen Wochenendzuschlag von 8 Euro.
  2. Business Insider rechnete auf Basis von KBV-Daten (rund 100.000 beteiligte Praxen, 4,5 Millionen Impfungen pro Woche) das durchschnittliche Zusatzeinkommen pro Praxis vor.
  3. Dieselbe Quelle dokumentiert den Stundenlohn von impfenden Ärzten in Impfzentren (rund 150 Euro) im Vergleich zum bundesdeutschen Durchschnittsgehalt.
  4. Die KBV-Vorgaben zur Vergütung der Leistungen nach der Coronavirus-Impfverordnung (Stand Dezember 2024) listen die Einzelpositionen für Zertifikatsausstellung und nachträglichen Eintrag im Impfausweis auf.
  5. Die KBV informierte im August 2025 über die ab 1. Januar 2026 geltende Neuregelung der Vorhaltepauschale, einschließlich des Abschlags bei weniger als zehn Schutzimpfungen pro Quartal.
  6. Tom Lausen dokumentierte die Wortmeldungen der Abgeordneten Wollmann (SPD), Engelhardt (SPD) und Sorge (CDU) aus der Bundestagssitzung vom 16. Dezember 2022 in einer eigenen Stellungnahme.