Weiße Folter: Ein Begriff, seine Grenzen — und eine Wirkung, die bleibt
Der Rechtsbegriff Folter ist eng gefasst — zu Recht. Aber die Wirkung von Isolation kennt diese Grenze nicht. Teil 1 einer Reihe.
Weiße Folter: Ein Begriff, seine Grenzen — und eine Wirkung, die bleibt
Teil 1 einer zweiteiligen Reihe. Teil 2: "Das Diagramm des Zwangs" über Bidermans Chart of Coercion.
Damals: Vier weiße Wände
194 Tage saß die deutsch-iranische Architektin Nahid Taghavi in Isolationshaft im Evin-Gefängnis in Teheran. Keine Schläge, keine sichtbaren Verletzungen — nur Einsamkeit, Verhöre, psychische Qual. In Iran hat diese Methode einen eigenen Namen: "weiße Folter".1 Amnesty International beschreibt sie so: vier weiße Wände, kein natürliches Licht, kein Ton, kein menschlicher Kontakt — eine Methode, die auf die Psyche zielt und keine äußeren Spuren hinterlässt. Nach einigen Monaten, so die Beobachtung der Organisation, gestehen viele Betroffene fast jedes Verbrechen, nur um der Isolation zu entkommen.2
Der Begriff bezeichnet damit keine einzelne Technik, sondern eine Kategorie: psychische Foltermethoden ohne augenscheinliche körperliche Verletzung — dazu zählen neben sensorischer Deprivation auch Schlafentzug, Scheinhinrichtungen, Lärmfolter und erzwungene Stresspositionen.3 Sensorische Deprivation selbst ist wissenschaftlich gut untersucht: Wird ein Mensch unfreiwillig vollständig von Außenreizen abgeschnitten, kommt es innerhalb kurzer Zeit zu Angstzuständen und Halluzinationen.4
Die Rechtslage: Warum der Begriff eine enge Tür hat
Die UN-Antifolterkonvention verlangt für den Rechtsbegriff "Folter" vier Elemente gleichzeitig:
- Vorsatz und Zweck — die gezielte Zufügung von Leid zur Bestrafung, zum Geständnis-Erzwingen, zur Einschüchterung oder Diskriminierung.
- Individuelle Zielrichtung — eine bestimmte Person in Gewahrsam, nicht eine Bevölkerungsgruppe.
- Haftkontext — eine Zwangssituation unter staatlicher Kontrolle wie Gefängnis oder Verhörzimmer.
- Konkrete Täterschaft — ein identifizierbarer Vernehmer oder Wärter, der die Maßnahme vollzieht.
Alle vier Kriterien sind eng gefasst — bewusst, denn der Begriff soll nicht verwässert werden. Genau das macht ihn "factchecker-resistent" in beide Richtungen: Er lässt sich nicht leichtfertig auf Situationen anwenden, die ihn nicht erfüllen, aber er lässt sich auch nicht wegdiskutieren, wo er zutrifft.
Die Gegenprobe: Pandemiemaßnahmen erfüllen die Kriterien nicht
Kontaktbeschränkungen, Ausgangsregelungen oder Besuchsverbote während der Pandemie waren in ihrer offiziellen Begründung auf Infektionsschutz der Allgemeinheit gerichtet, nicht auf das gezielte Zufügen von Leid an einer bestimmten Person. Sie richteten sich an die Bevölkerung insgesamt, nicht an Einzelne in Gewahrsam. Der eigene Wohnraum oder ein Pflegeheimzimmer sind, auch unter Ausgangsbeschränkungen, rechtlich kein Haftkontext. Und es gab keinen einzelnen Täter, der die Maßnahme am "Opfer" vollzog, sondern eine diffuse Verordnungslage mit Gerichtsweg, Parlamentsbeteiligung und öffentlicher Debatte — Strukturen, die es in echter Folterhaft per Definition nicht gibt.
Wer also behauptet, Pandemiemaßnahmen seien im Rechtssinne Folter gewesen, überdehnt den Begriff — und macht sich damit angreifbar, obwohl an der zugrundeliegenden Beobachtung oft etwas dran ist.
Wo die Wirkungsanalogie trotzdem trägt
Denn die vier Kriterien sind eine Frage der Absicht und des Rahmens — nicht der Wirkung. Und bei der Wirkung wird es interessant.
Ab März 2020 verhängten mehrere Bundesländer eigenständig Betretungsverbote für Alten- und Pflegeheime — Nordrhein-Westfalen bereits am 14. März, Niedersachsen am 20. März.5 Ein von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Mainzer Verfassungsrechtlers Friedhelm Hufen kam im November 2020 zu dem Ergebnis, dass die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen "in weiten Teilen" gegen das Grundgesetz verstießen.6 Eine spätere Studie der Berliner Charité im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes dokumentierte, dass während der ersten Welle selbst der Zugang für Hausärzt:innen in jeder dritten Einrichtung eingeschränkt war — bei Psychotherapeut:innen in zwei von drei Heimen.7
Wochenlang kein Besuch, kein Körperkontakt, keine vertrauten Gesichter, ein Zimmer als einziger Radius — für hochbetagte, oft an Demenz erkrankte Menschen war das genau jene Kombination aus Reizentzug und Isolation, die auch die Definition der sensorischen Deprivation beschreibt. Die deutsche Wikipedia zur sensorischen Deprivation verweist inzwischen selbst auf ein Phänomen, das während und nach der Pandemie zunehmend beobachtet und diskutiert wurde: touch starvation, der Berührungshunger als Folge anhaltenden körperlichen Kontaktentzugs.4
Das heißt nicht, dass hier "gefoltert" wurde. Es heißt, dass ein Werkzeug, das ursprünglich zur Beschreibung von Verhörtechniken entwickelt wurde, auch dann diagnostisch brauchbar ist, wenn die Isolation nicht aus Verhörabsicht, sondern aus Vorsicht entstand — und dass diese Unterscheidung (Absicht vs. Wirkung) genau die Stelle ist, an der seriöse Aufarbeitung ansetzen sollte, statt bei der lauten, aber falschen Gleichsetzung "Corona-Maßnahme gleich Folter".
Das Muster
Institutionen, die unter Zeitdruck und mit dem besten Willen handeln, greifen auf dieselben Werkzeuge zurück wie Systeme, die Verhalten gezielt steuern wollen — nicht weil sie das Gleiche wollen, sondern weil Isolation, Reizentzug und Kontrollverlust beim Menschen unabhängig von der Absicht dahinter dieselben psychischen Spuren hinterlassen. Das ist der eigentliche Befund: Die Definition schützt den Rechtsbegriff. Die Physiologie kennt diesen Schutz nicht.
Hoffnung
Wer die Erfahrung von Isolation ernst nehmen will, muss den Rechtsbegriff nicht überdehnen — im Gegenteil, die saubere Trennung macht die eigentliche Erkenntnis erst stark: Auch gut gemeinte, demokratisch beschlossene und juristisch überprüfte Maßnahmen können beim Einzelnen exakt jene Spuren hinterlassen, die man sonst nur aus Foltergefängnissen kennt. Das zu benennen, ohne den größeren Rechtsbegriff zu missbrauchen, ist ein Akt der Genauigkeit — und Genauigkeit ist der erste Schritt zu einer Aufarbeitung, der sich niemand mit Verweis auf Übertreibung entziehen kann.
Quellen
- taz.de, 25.02.2023: Bericht über die 194-tägige Isolationshaft der Deutsch-Iranerin Nahid Taghavi im Evin-Gefängnis. ↩
- Amnesty International Bochum, Ankündigung zur Iran-Filmreihe "Weiße Folter": Beschreibung von sensorischer Deprivation und Isolationshaft als gezielte Foltermethode gegen die Psyche. ↩
- Amnesty International Österreich, Themenseite "Folter: Definition, Gesetzeslage und Schutzmechanismen": Definition psychischer bzw. "weißer" Folter ohne augenscheinliche körperliche Verletzung. ↩
- Wikipedia (deutsch), Artikel "Sensorische Deprivation": wissenschaftliche Einordnung als Foltermethode sowie Verweis auf "touch starvation" als während/nach der COVID-19-Pandemie beobachtetes Phänomen. ↩↩
- Christmann Rechtsanwälte, Rechtsüberblick zu den Betretungsverboten in Alten- und Pflegeheimen in NRW (14.03.2020) und Niedersachsen (20.03.2020). ↩
- Deutsches Ärzteblatt, 11.11.2020: Bericht über das BAGSO-Rechtsgutachten von Prof. Friedhelm Hufen zur Verfassungswidrigkeit der Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen. ↩
- Der Tagesspiegel, 19.11.2022: Bericht zur Charité-Studie im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes über Zugangsbeschränkungen für Ärzt:innen und Therapeut:innen in Pflegeheimen. ↩