Die vergessene Pflicht

Das Bundesbeamtengesetz verpflichtet jeden Beamten, Bedenken gegen rechtswidrige Anweisungen zu erheben. Wer schweigt, bleibt verantwortlich. In den RKI-Protokollen taucht dieses Wort nicht auf.

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Eine vergessene Pflicht

Im deutschen Beamtenrecht gibt es eine Vorschrift, die selten diskutiert wird. Sie heißt Remonstrationspflicht.

§63 Bundesbeamtengesetz (BBG) und die entsprechenden Landesgesetze verpflichten Beamte, rechtswidrige Dienstanweisungen nicht stillschweigend zu befolgen. Sie müssen schriftlichen Widerspruch einlegen — dokumentiert, aktenkundig, mit Begründung.

Wer das nicht tut und eine rechtswidrige Anweisung ausführt, haftet selbst.

Damals: Schwurbelei

Wer ab 2021 fragte, warum keine Beamten in Gesundheitsbehörden schriftlich gegen politisch beeinflusste Entscheidungen remonstriert hätten — galt als unrealistisch.

Wer darauf bestand, dass die Pflicht zur Remonstration existiert und nicht aufgehoben wurde — galt als Paragraphen-Verdreher.

Heute: Akte

RKI-Protokolle (ab 2024 veröffentlicht): Interne Protokolle des Robert Koch-Instituts, die nach einer Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz teilweise veröffentlicht wurden, dokumentieren Diskussionen zwischen wissenschaftlichen Einschätzungen und politischen Vorgaben. In mehreren Punkten wichen die finalen öffentlichen Aussagen des RKI von internen Bewertungen ab — dokumentiert durch die veröffentlichten Protokolle.

Die Rechtslage: §63 BBG ist eindeutig: Beamte, die eine dienstliche Anordnung für rechtswidrig halten, haben dies dem Vorgesetzten gegenüber unverzüglich geltend zu machen. Bleibt die Anordnung aufrecht, haben sie dies schriftlich festzuhalten. Erst dann sind sie zur Ausführung verpflichtet — und nur dann tragen sie keine persönliche Verantwortung.

Fehlt diese schriftliche Remonstration, entfällt der Haftungsschutz.

Was die Protokolle zeigen: Die RKI-Protokolle enthalten keine dokumentierten Fälle schriftlicher Remonstration gegen politische Vorgaben — soweit aus den veröffentlichten Schwärzungsversionen erkennbar.

Die offene Frage

Die Pflicht zur Remonstration ist kein Vorwurf. Sie ist ein Werkzeug — für Beamte selbst.

Wer nicht remonstriert, obwohl er Zweifel hatte, hat sich des Schutzes begeben, den das Gesetz ihm bietet.

Das ist keine Anklage. Es ist eine Beobachtung mit rechtlicher Grundlage.

Hoffnung

Remonstration ist keine Rebellion. Sie ist Dienst nach Vorschrift — die Vorschrift, die Gewissen und Gesetz verbindet.

Sie kann noch heute eingelegt werden. Rückwirkend ist sie schwieriger — aber der Wille zur Transparenz zählt.