Diese Woche vor vier Jahren: Zwei Sätze, zwei Richtungen
Am 14. September 2022 sagte die WHO, das Ende der Pandemie sei in Sicht. Zwei Tage später beschloss der Bundesrat Maskenregeln bis April 2023. Beides war offiziell. Erklärt wurde der Widerspruch nie.
In der Woche vom 14. bis 20. September 2022 wurden in Genf und in Berlin zwei Dinge gesagt, die schwer zusammenpassen. Beide waren öffentlich. Beide waren offiziell. Und beide standen wenige Tage auseinander.
Mittwoch, 14. September 2022: Genf
WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus trat vor die Presse und sagte einen Satz, der um die Welt ging: „Wir waren noch nie in einer besseren Position, die Pandemie zu beenden. Wir sind noch nicht dort — aber das Ende ist in Sicht."
Die Grundlage dafür war eine harte Zahl: Die weltweit gemeldeten Todesfälle der Vorwoche lagen so niedrig wie seit März 2020 nicht mehr. Tedros verband die Botschaft mit einem Bild, das zur Vorsicht mahnen sollte: Ein Marathonläufer halte nicht an, wenn er die Ziellinie sehe — er laufe härter. Die Warnung vor neuen Varianten blieb ausdrücklich stehen.
Es war also keine Entwarnung im Sinne von „vorbei". Es war die erste offizielle Aussage der WHO, in der das Ende überhaupt als absehbar beschrieben wurde. Nach zweieinhalb Jahren war das eine Zäsur.
Freitag, 16. September 2022: Berlin
Zwei Tage später, in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause, billigte der Bundesrat das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor COVID-19. Es regelte den Herbst und Winter 2022/23 und galt vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.
Der Kern war ein Zwei-Stufen-Konzept:
- bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen
- FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr
- Testpflichten für Kliniken und Pflegeeinrichtungen
- Ermächtigungen für die Länder, je nach Infektionslage abweichende und ausdrücklich strengere Regeln zu erlassen — etwa Maskenpflicht im Nahverkehr
Zwei Tage nach „das Ende ist in Sicht" beschloss Deutschland also einen gesetzlichen Rahmen, der bis in den April des Folgejahres reichte und den Ländern die Tür für Verschärfungen offenhielt.
Wie passt das zusammen?
Der ehrlichste Befund zuerst: Es kann zusammenpassen. Die WHO spricht über eine globale Lage, der Bundesrat über ein nationales Winterhalbjahr. Eine Regierung, die im September für den Januar plant, muss mit einem Szenario arbeiten, das im September noch nicht entschieden ist. Vorsorge, die erst greift, wenn der Ernstfall da ist, ist keine Vorsorge.
Es gibt aber auch die andere Seite. Der Bundesrat entschied auf Grundlage einer Erwartung — einer schweren Herbst- und Winterwelle. Diese Erwartung wurde damals nicht als Szenario kommuniziert, sondern weitgehend als Faktum. Und niemand in der politischen Kommunikation jener Woche nahm die Mühe auf sich, den offenkundigen Widerspruch zu erklären: Warum galt für Deutschland etwas anderes als für die Welt? Welche Evidenz sprach für die deutsche Einschätzung? Was hätte passieren müssen, damit die Maßnahmen wieder fallen?
Diese dritte Frage ist die wichtigste — und sie wurde am seltensten gestellt.
Was daraus wurde
Die befürchtete Welle blieb in der erwarteten Härte aus. Und die Maßnahmen hielten nicht bis zum gesetzlichen Enddatum: Am 13. Januar 2023 kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an, die Maskenpflicht im Fernverkehr zum 2. Februar 2023 vorzeitig auslaufen zu lassen — gut zwei Monate vor dem 7. April. Seine Begründung: Man müsse „einfach auf mehr Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen".
Bundesverkehrsminister Volker Wissing begrüßte den Schritt mit dem Argument, es sei den Menschen nicht vermittelbar, warum zwischen Nah-, Fern- und Flugverkehr unterschiedliche Regeln gelten sollten. Ein Argument, das im September 2022 bereits genauso gültig gewesen wäre.
Was man daraus lernen kann
Nicht: „Die Maßnahmen waren falsch." Das lässt sich rückblickend leichter behaupten, als es sich damals entscheiden ließ.
Sondern: Wer Vorsorge trifft, schuldet der Öffentlichkeit zwei Dinge. Erstens die Unterscheidung zwischen dem, was man weiß, und dem, was man befürchtet. Zweitens ein Ausstiegskriterium — vorher, nicht hinterher.
Dass die Maskenpflicht im Fernverkehr im Februar 2023 endete und nicht im April, war eine vernünftige Entscheidung. Dass sie mit einem Argument begründet wurde, das bereits fünf Monate zuvor auf dem Tisch lag, ist der Teil, über den man sprechen sollte.