Der Vertrag, der schweigen sollte

Ein Pharmakonzern verhandelt mit der mächtigsten Beamtin Europas per SMS. Das Ergebnis: ein Vertrag über Milliarden, der zehn Jahre geheim bleiben sollte. Was die Akten heute zeigen.

Der Vertrag, der schweigen sollte

Der Vertrag, der schweigen sollte

Ein Pharmakonzern verhandelt mit der mächtigsten Beamtin Europas. Per SMS. Das Ergebnis: ein Vertrag über Milliarden, der zehn Jahre geheim bleiben sollte. Was die Akten heute zeigen.

Teile dieser Serie: Teil 1: Die SMS, die verschwanden · Teil 2: Der Vertrag, den niemand lesen durfte · Teil 3: Chefsache Brüssel · Teil 4: Wer zahlt die Rechnung? · Wer zahlt, wer gewinnt · Wächter ohne Wache: Warp Speed · Warum die falschen Beweise den echten Fragen schaden

Das Versprechen

November 2020. Die Europäische Kommission verhandelt im Namen von 451 Millionen Bürgern über den größten Impfstoffdeal der EU-Geschichte. Das Versprechen an die Öffentlichkeit: Transparenz, Sorgfalt, ein fairer Deal für alle Mitgliedstaaten.

Am 20. November 2020 unterschreibt EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides das Advance Purchase Agreement mit BioNTech/Pfizer. Die Kommission selbst veröffentlicht später eine Fassung des Vertrags – mit EU-Dokumentnummer SANTE/2020/C3/043 – allerdings an entscheidenden Stellen geschwärzt. Der Stückpreis pro Dosis: zensiert.

Der Vertrag

Was in den geschwärzten Passagen steht, lässt sich an parallel geleakten Verträgen mit anderen Staaten ablesen, die im Kern dieselben Klauseln enthalten wie der EU-Vertrag:

  • Haftung: Der Käufer – also der jeweilige Staat – verpflichtet sich, den Hersteller von sämtlichen Klagen, Schäden und Kosten freizustellen, einschließlich der eigenen Anwaltskosten.
  • Wirksamkeit: Die Vertragsparteien erkennen ausdrücklich an, dass das Produkt trotz aller Bemühungen am Ende nicht erfolgreich sein kann.
  • Lieferung: Verzögerungen begründen keine Haftung des Herstellers und kein Recht des Käufers, Bestellungen zu stornieren.
  • Geheimhaltung: Die Vertragsinhalte sollen zehn Jahre lang vertraulich bleiben – unabhängig davon, ob der Vertrag zwischenzeitlich endet.

Eine Kombination, die in jedem anderen Beschaffungskontext für Aufsehen sorgen würde: Der Käufer trägt das volle Risiko, der Verkäufer schließt jede Gewährleistung aus – und niemand darf zehn Jahre lang darüber sprechen.

Die SMS

Im April 2021 berichtet die New York Times: Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen habe persönlich mit Pfizer-Chef Albert Bourla verhandelt – per Telefon und SMS. Ein Vertragsvolumen, das laut Financial-Times-Recherchen bei rund 21,5 Milliarden Euro liegen soll, ausgehandelt über das private Mobiltelefon der Kommissionspräsidentin.

Der Journalist Alexander Fanta stellt daraufhin eine Transparenzanfrage. Die Kommission antwortet: Man besitze diese Nachrichten nicht. 2021 räumt sie gegenüber der EU-Ombudsfrau Emily O'Reilly zumindest ein, dass der SMS-Austausch stattgefunden habe – die Nachrichten seien aber nicht archiviert worden, weil sie "inhaltlich nicht relevant" gewesen seien.

Eine Verhandlung über Milliarden Euro, deren Inhalt die zuständige Behörde im Nachhinein als irrelevant einstuft.

Das Urteil

Hier hätte die Geschichte enden können – eine Behauptung gegen eine andere. Sie endet aber nicht so.

Am 14. Mai 2025 verkündet das Gericht der Europäischen Union sein Urteil in der Sache T-36/23. Die New York Times und ihre Journalistin Matina Stevi hatten gegen die Auskunftsverweigerung der Kommission geklagt. Das Gericht gibt ihnen recht und hebt die Entscheidung der Kommission auf.

Die Begründung der Richter ist deutlich: Die Behauptung der Kommission, die Nachrichten nicht zu besitzen, sei nicht plausibel. Die Klägerinnen hätten dagegen relevante und übereinstimmende Anhaltspunkte für einen wiederholten Austausch zwischen von der Leyen und Bourla vorgelegt. Die Kommission hätte erklären müssen, welche Suchen sie überhaupt durchgeführt und an welchen Stellen sie gesucht habe – das sei nicht geschehen. Auch sei nicht hinreichend geklärt, ob die Nachrichten gelöscht wurden und falls ja, ob absichtlich.

Ein EU-Gericht stellt damit nicht fest, dass die Kommission gelogen hat. Es stellt fest, dass ihre Erklärung der Wahrheitsfindung nicht standhält – das ist ein Unterschied, der für eine Institution, die sich selbst als Hüterin der Transparenz bezeichnet, schwer genug wiegt.

Die Kommission kündigte an, das Urteil zu prüfen und eine neue, ausführlicher begründete Entscheidung zu treffen. Ob die gesuchten SMS damit jemals öffentlich werden, ist weiterhin offen.

Eine Randnotiz

Es ist nicht das erste Mal, dass um Ursula von der Leyen verschwundene Handydaten eine Rolle spielen. Schon als Bundesverteidigungsministerin wurden 2019 Daten auf einem ihrer Diensthandys gelöscht – das Ministerium begründete dies mit einem "Sicherheitsvorkommnis", im Kontext der sogenannten Berateraffäre um Auftragsvergaben im Ministerium.

Zwei Fälle, ein Muster: entscheidende Kommunikation, die im Nachhinein nicht mehr auffindbar ist. Das allein beweist nichts. Es wirft aber die Frage auf, wie Institutionen mit den Spuren ihrer eigenen Entscheidungen umgehen, wenn niemand genau hinschaut.

Was bleibt

Ein EU-Gericht hat im Mai 2025 bestätigt, dass die Kommission ihre eigenen Transparenzpflichten verletzt hat. Das ist kein Randdetail, sondern ein justizförmig festgestellter Befund. Gleichzeitig zeigt der Fall: Das System ist nicht wehrlos. Eine Zeitung, ein Journalist, ein Gericht – die Mechanismen, die Aufklärung erzwingen können, funktionieren, wenn jemand sie benutzt. Genau das ist die eigentliche Pointe der Geschichte: Nicht Resignation ist angebracht, sondern beharrliches Nachfragen. Die Akte ist offen, nicht geschlossen.

Tags: EU-Kommission, Pfizergate, Ursula von der Leyen, BioNTech-Pfizer-Vertrag, Transparenz, Gericht der Europäischen Union, Impfstoffbeschaffung, New York Times

Quellen (Auswahl, primär): - Gericht der EU, Urteil v. 14.05.2025, Rs. T-36/23 (curia.europa.eu, Pressemitteilung Nr. cp250060en.pdf) - Europäische Kommission: redaktierte Fassung des APA BioNTech/Pfizer, SANTE/2020/C3/043 (ec.europa.eu) - netzpolitik.org, 14.05.2025: "Gerichtsurteil zu Pfizergate: Von der Leyen hat bei der Transparenz geschummelt" - Legal Tribune Online, 14.05.2025: "SMS an Pfizer: Von der Leyen kassiert Schlappe beim EuG"