Wächter ohne Wache: Wie zwei Kontinente ihre Impfstoffverträge vor der Öffentlichkeit verschlossen
EU und USA versprachen Transparenz bei der Impfstoffbeschaffung. Vier Jahre später müssen Gerichte auf beiden Kontinenten sie erst dazu zwingen.
Wächter ohne Wache: Wie zwei Kontinente ihre Impfstoffverträge vor der Öffentlichkeit verschlossen
Damals versprachen Regierungen in Washington und Brüssel Aufklärung. Heute, mehr als vier Jahre später, müssen Gerichte ihnen das erst abringen — Klausel für Klausel, Kontinent für Kontinent.
Teile dieser Serie: Teil 1: Die SMS, die verschwanden · Teil 2: Der Vertrag, den niemand lesen durfte · Teil 3: Chefsache Brüssel · Teil 4: Wer zahlt die Rechnung? · Wer zahlt, wer gewinnt · Warum die falschen Beweise den echten Fragen schaden · Der Vertrag, der schweigen sollte
Damals: Das Versprechen
Als die EU-Kommission 2020 begann, im Namen aller 27 Mitgliedstaaten Impfstoffverträge im Volumen von Milliarden Euro auszuhandeln, forderten Europaabgeordnete und Bürger noch im selben Jahr Einsicht. Ihre Begründung war denkbar einfach: Wer mit öffentlichem Geld einkauft, schuldet der Öffentlichkeit auch öffentliche Information.(1)
Die Kommission reagierte — mit geschwärzten PDFs. Im ersten freigegebenen Vertrag mit CureVac blieben laut einem Bericht des Europaabgeordneten Pascal Canfin unter anderem der Preis, zwei ganze Absätze zur Haftung und die Produktionsstandorte unlesbar.(2) Der Rechnungshof der EU hielt später trocken fest, in vier von elf geprüften Verträgen sei ausdrücklich festgehalten, dass der Hersteller für verspätete Lieferungen gar nicht haftet.(3)
Auf der anderen Seite des Atlantiks lief es strukturell nicht anders. Die US-Regierung wickelte die großen Impfstoff-Deals unter "Operation Warp Speed" zunächst über einen zwischengeschalteten Verteidigungsdienstleister ab — eine Konstruktion, die es nach Recherchen von NPR erlaubte, die eigentlichen Verträge mit den Herstellern außerhalb des offiziellen Vergaberechts und damit auch außerhalb des Informationsfreiheitsgesetzes (FOIA) zu halten.(4) Eine Anwältin der Organisation Knowledge Ecology International brachte das Problem auf den Punkt: Genau jene Schutzklauseln, die in gewöhnlichen Regierungsverträgen "gewöhnliche Amerikaner" vor Preistreiberei schützen, fehlten in diesen Vereinbarungen.(5)
Zwei Regierungen, zwei Kontinente — derselbe Reflex: Tempo vor Transparenz.
Heute: Die Gerichte holen es nach
Was damals als Ausnahmezustand galt, beschäftigt heute, mitten im Jahr 2026, noch immer die Gerichte.
Im Juli 2024 gab das Gericht der Europäischen Union (EuG) mehreren klagenden Europaabgeordneten recht: Die Kommission habe nicht ausreichend belegt, dass eine Offenlegung bestimmter Vertragsklauseln den Firmen tatsächlich schaden würde — insbesondere bei den Namen der Verhandlungsteilnehmer und den Haftungsklauseln.(6) Die Kommission legte Rechtsmittel ein. Am 11. Juni 2026 empfahl der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Athanasios Rantos, dieses Rechtsmittel zurückzuweisen. In seinen Schlussanträgen betonte er ein "besonderes öffentliches Interesse" an der Nachvollziehbarkeit der Verhandlungen — anonymisierte Erklärungen zu Interessenkonflikten reichten nicht aus, um die Unparteilichkeit der Verhandlungsführer zu überprüfen.(7)
Es ist nicht die einzige offene Front. Bereits im Mai 2025 hatte dasselbe Gericht die Weigerung der Kommission für nichtig erklärt, die SMS-Korrespondenz zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla herauszugeben — jene Textnachrichten, die im Zentrum der milliardenschweren Bestellung standen.(8)
Auch außerhalb der EU zieht sich das Muster durch. Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht entschied im Februar 2026, dass das Bundesamt für Gesundheit seine Verträge mit Moderna und Novavax offenlegen muss — das Argument der Behörde, dies schade außenpolitischen Interessen, überzeugte die Richter nicht.(9)
In den USA wiederum kamen die weniger geschwärzten Vertragsversionen überhaupt erst zustande, weil Organisationen wie Knowledge Ecology International Behörden verklagten. Ein Moderna-Vertrag etwa wurde erst nach einer entsprechenden Klage in einer weniger zensierten Fassung veröffentlicht.(10)
Das Muster
Wer die Aktenlage auf beiden Kontinenten nebeneinanderlegt, erkennt keine zwei unterschiedlichen Geschichten, sondern eine einzige, zweimal erzählte: Exekutiven bauten unter Zeitdruck Beschaffungsstrukturen, die genau jene Kontroll- und Transparenzmechanismen umgingen, die für gewöhnliche Staatsverträge gelten — sei es durch Verschwiegenheitsklauseln in Brüssel oder durch die Zwischenschaltung eines Vertragspartners in Washington. Korrektur kam in beiden Fällen nicht aus der Politik, sondern erst Jahre später aus dritter Gewalt: von Gerichten, die von Bürgern, Abgeordneten oder Interessengruppen dazu gezwungen werden mussten.
Diese Beobachtung braucht keine Verschwörung, um bedeutsam zu sein. Sie beschreibt ein strukturelles Problem: Wenn Exekutiven in Ausnahmesituationen selbst entscheiden dürfen, was geheim bleibt, ist die einzige verlässliche Kontrollinstanz am Ende die, die am langsamsten arbeitet — die Justiz. Das ist, in nüchternen Worten, das Argument, das auch alternative Medien seit Jahren vorbringen, wenn sie von einer "Blackbox der Pandemiebeschaffung" sprechen. Es bleibt richtig, unabhängig davon, wer es zuerst formuliert hat.
Hoffnung
Die gute Nachricht steht in denselben Urteilen, die die Behörden in Verlegenheit bringen: Das System funktioniert — nur langsamer, als es sollte. Weder in Brüssel noch in Washington noch in Bern konnten Behörden ihre Schwärzungen auf Dauer verteidigen. Unabhängige Gerichte, hartnäckige Abgeordnete und gemeinnützige Organisationen haben, jeder auf seine Weise, das öffentliche Interesse am Ende durchgesetzt. Das ist kein Grund zur Beruhigung — aber ein Beleg dafür, dass Kontrolle in offenen Gesellschaften am Ende funktioniert, wenn Bürger sie einfordern. Genau das lässt sich aus den Dokumenten lernen, für die nächste Krise.
Quellen
- Deutsches Ärzteblatt, "Enttäuschung im EU-Parlament nach erster Einsicht in Impfstoffliefervertrag", 13.01.2021.
- Ebd., Bericht des Europaabgeordneten Pascal Canfin zu den Schwärzungen im CureVac-Vertrag.
- Europäischer Rechnungshof, Sonderbericht "Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen durch die EU", 2022.
- NPR, "Operation Warp Speed COVID-19 Vaccine Contracts Shielded From View", 29.09.2020.
- Ebd., Aussage von Kathryn Ardizzone, Knowledge Ecology International.
- Gericht der Europäischen Union, Urteile vom 17.07.2024 (Rechtssachen zu Auken u.a. sowie Courtois u.a. gegen Kommission).
- Deutsches Ärzteblatt, "COVID-Impfstoffdeals: Gutachten sieht Verstoß der EU-Kommission", 11.06.2026; beck-aktuell, 11.06.2026 (Az. C-631/24 P, C-632/24 P).
- Berliner Zeitung, "Corona-Impfstoffe: EU-Kommission droht Niederlage im Streit um Geheimhaltung", Juni 2026, zu Urteil des EuG vom Mai 2025 im Fall New York Times/Stevi gegen Kommission.
- Bundesverwaltungsgericht St. Gallen, Urteil vom 10.02.2026 zur Offenlegungspflicht des Schweizer BAG.
- Knowledge Ecology International, COVID-19-Vertragsdatenbank (keionline.org/covid-contracts).
Tags: Impfstoffbeschaffung, Transparenz, EU-Kommission, Operation Warp Speed, Wächter ohne Wache, Rechtsstaat