Die SMS, die verschwanden
Teil 1: Wie die EU-Kommissionspräsidentin per Kurznachricht über Milliarden verhandelte – und warum die Beweise bis heute unauffindbar sind.
Die SMS, die verschwanden
Teil 1 der Serie "Die Geschichte der Impfstoffbeschaffung"
Teile dieser Serie: Teil 2: Der Vertrag, den niemand lesen durfte · Teil 3: Chefsache Brüssel · Teil 4: Wer zahlt die Rechnung? · Wer zahlt, wer gewinnt · Wächter ohne Wache: Warp Speed · Warum die falschen Beweise den echten Fragen schaden · Der Vertrag, der schweigen sollte
Ein Gericht in Luxemburg hat es amtlich gemacht: Die Europäische Kommission hat gegen ihre eigenen Transparenzregeln verstoßen. Der Grund: Textnachrichten, die es laut Kommission heute nicht mehr gibt – zwischen ihrer Präsidentin und dem Chef eines Pharmakonzerns, über einen der größten Verträge in der Geschichte der EU.
Damals: Chefsache per Handy
Frühjahr 2021, Höhepunkt der Pandemie. Die EU hinkt beim Impfen hinterher, der Hauptlieferant AstraZeneca kämpft mit Produktionsproblemen. In dieser Lage übernimmt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Verhandlungen mit Pfizer persönlich – nicht über die üblichen Beschaffungskanäle, sondern direkt mit Konzernchef Albert Bourla, teils per Telefon, teils per Kurznachricht.1
Das Ergebnis: ein Vertrag über bis zu 1,8 Milliarden Impfdosen, geschätztes Volumen rund 35 Milliarden Euro.2 Die New York Times beschreibt die Verhandlungsführung später als eine "auffällige Verbindung von politischem Überleben und unternehmerischem Drängen".1
Was in den Nachrichten stand, wollten Journalisten wissen. Noch im selben Jahr stellt der damalige netzpolitik.org-Redakteur Alexander Fanta eine Transparenzanfrage. Die Kommission lehnt ab: Kurznachrichten seien ihrer Natur nach "kurzlebig" und fielen deshalb nicht unter die Dokumentationspflicht.3
Heute: "Wir können die Nachrichten nicht wiederherstellen"
Die New York Times zieht vor Gericht. Anfang 2023 reicht die Zeitung Klage beim Gericht der Europäischen Union ein – mit der zuständigen Journalistin Matina Stevis-Gridneff als Klägerin.4 Es dauert bis zum 14. Mai 2025, bis das Gericht urteilt: Die Kommission habe keine plausible Erklärung dafür geliefert, warum sie die Nachrichten nicht besitze. Ihre Angaben seien im Verfahren "hypothetisch, wechselhaft oder ungenau" gewesen.5
Das Gericht formuliert einen Grundsatz, der über den Einzelfall hinausweist: EU-Institutionen müssen so dokumentieren, dass die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, warum ein angefragtes Dokument nicht mehr existiert – Verschwinden allein ist keine Begründung.6 Die Europäische Ombudsfrau Emily O'Reilly, die die Sache bereits 2022 als "Weckruf" für die Rechenschaftspflicht der EU bezeichnet hatte, sieht sich bestätigt.7
Die Kommission legt gegen das Urteil keine Berufung ein. Stattdessen entwickelt sie eine neue rechtliche Begründung – und bleibt bei ihrer Weigerung.8 Im Sommer 2025 folgt die Antwort, auf die man Jahre gewartet hatte: Die fraglichen Nachrichten seien spätestens seit Juli 2023 nicht mehr vorhanden. Von der Leyens Diensthandy sei mehrfach ausgetauscht worden, ohne dass Daten übertragen wurden; ältere Geräte seien gelöscht und recycelt.8
Fakt bleibt danach: Die Nachrichten zum größten Impfstoffvertrag der EU-Geschichte sind in der Kommission nicht mehr auffindbar – und niemand kann mehr sagen, was in ihnen stand.
Das Muster: Wenn Verantwortung so flüchtig wird wie eine SMS
Es ist nicht das erste Mal, dass um von der Leyens Diensthandy prozessiert wird. Bereits als deutsche Verteidigungsministerin hatte sie Beraterverträge im Umfang mehrerer hundert Millionen Euro über ihr privates Handy abgewickelt – unter Umgehung regulärer Vergabeverfahren. Als Ermittler später Zugriff verlangten, waren die Nachrichten gelöscht.1 Das Verteidigungsministerium bestätigte, das Gerät sei "unrechtmäßig" gelöscht worden.9
Das wiederkehrende Muster: Entscheidungen von erheblicher finanzieller und gesundheitspolitischer Tragweite werden auf einem Kanal getroffen, der keine Aktenpflicht kennt. Wenn später nach Rechenschaft gefragt wird, ist der Kanal selbst schon verschwunden. Eine Politikwissenschaftlerin, die gegen EU-Institutionen bereits erfolgreich prozessiert hat, bringt es im Gespräch mit einem Rechercheportal auf den Punkt: Es gehe längst nicht mehr nur um SMS, sondern um die Frage, ob zentrale öffentliche Vereinbarungen überhaupt noch über nachvollziehbare, dem Recht unterworfene Verfahren laufen — oder über private Kanäle, die sich jeder nachträglichen Kontrolle entziehen.10
Hoffnung: Gerichte, die nicht lockerlassen
Die gute Nachricht steckt im Urteil selbst. Ein europäisches Gericht hat unmissverständlich festgehalten, dass auch flüchtige Kommunikation nicht außerhalb öffentlicher Kontrolle steht – und dass sich eine Institution nicht einfach auf das Nichtvorhandensein von Dokumenten berufen darf, ohne dies nachvollziehbar zu erklären.6 Das ist kein folgenloser Satz: Er verpflichtet EU-Behörden künftig, Kurznachrichten mit relevantem Inhalt so zu behandeln wie jedes andere Dokument auch.
Die Ombudsfrau hat aus dem Fall bereits eine grundsätzliche Untersuchung der Archivierungspraxis aller EU-Institutionen gemacht und technische Lösungen zur Erfassung von Kurznachrichten eingefordert.7 Unabhängig davon, wie man zur handelnden Person steht: Es ist ein Gericht, keine Behauptung, das hier für Aufklärung sorgt – und genau das ist der Punkt, an dem Rechtsstaatlichkeit sich beweist. Der Fall zeigt, dass Beharrlichkeit sich auszahlt: Eine einzelne Anfrage aus dem Jahr 2021 hat über den Umweg zweier Gerichtsinstanzen einen Präzedenzfall geschaffen, der die Aktenführung ganzer Institutionen verändern dürfte.
Quellen:
- New York Times, April 2021 – Bericht über die persönliche Verhandlungsführung von der Leyens mit Pfizer-CEO Bourla per Telefon und SMS; Hintergrund zu ihrer früheren Nutzung des Diensthandys als Verteidigungsministerin. ↩↩↩
- Übersicht des Vertragsvolumens (bis zu 1,8 Mrd. Dosen, ca. 35 Mrd. Euro) laut Berichterstattung mehrerer Rechercheportale, u. a. Follow the Money. ↩
- netzpolitik.org, 2025 – Rekonstruktion der ursprünglichen Transparenzanfrage von 2021 und der Ablehnung durch die Kommission mit Verweis auf die "Kurzlebigkeit" von Textnachrichten. ↩
- POLITICO, 13. Februar 2023 – Bericht über die Klageerhebung der New York Times gegen die EU-Kommission. ↩
- Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 14. Mai 2025, Rechtssache T-36/23 – zitiert nach Legal Tribune Online und netzpolitik.org. ↩
- Euractiv DE, 14. Mai 2025 – Zusammenfassung der zentralen Rechtsgrundsätze des Urteils zur Dokumentationspflicht von EU-Institutionen. ↩↩
- Euronews, 14. Mai 2025 – Stellungnahme der Europäischen Ombudsfrau Emily O'Reilly zum Urteil und zur vorausgegangenen Untersuchung. ↩↩
- Euractiv DE, 1. August 2025 – Bericht über das Antwortschreiben der Kommission an die New York Times zur endgültigen Unauffindbarkeit der Nachrichten. ↩↩
- Deutsche Welle, 21. Dezember 2019 – Bericht über die Löschung des Diensthandys von der Leyens als Verteidigungsministerin durch das Ministerium. ↩
- Follow the Money, 11. Mai 2025 – Interview mit der Rechtswissenschaftlerin Päivi Leino-Sandberg zur grundsätzlichen Bedeutung des Falls für EU-Transparenzrecht. ↩