Der Vertrag, den niemand lesen durfte
Teil 2: 71 Milliarden Euro, sechs Verträge, geschwärzte Namen und Klauseln – und ein Gutachter am EuGH, der der Kommission widerspricht.
Der Vertrag, den niemand lesen durfte
Teil 2 der Serie "Die Geschichte der Impfstoffbeschaffung"
Teile dieser Serie: Teil 1: Die SMS, die verschwanden · Teil 3: Chefsache Brüssel · Teil 4: Wer zahlt die Rechnung? · Wer zahlt, wer gewinnt · Wächter ohne Wache: Warp Speed · Warum die falschen Beweise den echten Fragen schaden · Der Vertrag, der schweigen sollte
71 Milliarden Euro, sechs Verträge, eine Frage, die seit fünf Jahren unbeantwortet bleibt: Wer hat im Namen von 450 Millionen Europäern verhandelt – und war er unabhängig? Ein Gutachter am höchsten Gericht der EU sagt jetzt: Das lässt sich mit dem, was die Kommission veröffentlicht hat, gar nicht prüfen.
Damals: Schwärzen als Prinzip
Zwischen 2020 und 2021 schließt die EU-Kommission im Namen der Mitgliedstaaten sechs Vorabkaufverträge mit Pharmaherstellern – darunter Pfizer, AstraZeneca und Moderna – über insgesamt rund 71 Milliarden Euro.1 Verhandelt hat ein kleines Team aus Kommissionsbeamten und nationalen Fachleuten; allein für eine einzige verbindliche Bestellung von über einer Milliarde Dosen wurden 2,7 Milliarden Euro freigegeben.2
Als grüne Europaabgeordnete um Tilly Metz und mehr als 3.000 Bürgerinnen und Bürger 2021 Einsicht in die Vertragsunterlagen verlangen, bekommen sie Dokumente – aber geschwärzt. Zwei Dinge fehlen durchgängig: die Namen der Verhandlungsteilnehmer und die Klauseln zu möglichen Entschädigungszahlungen an die Hersteller.3 Die Kommission begründet das mit dem Schutz personenbezogener Daten und der Geschäftsinteressen der Unternehmen.3 Auch der Stückpreis pro Dosis bleibt in den offiziellen Fassungen geschwärzt – erst über einen Leak der italienischen RAI und über Plattformen wie FragDenStaat wird überhaupt bekannt, in welcher Größenordnung sich die Preise bewegten.4
Heute: Der Gutachter widerspricht
Juli 2024: Das Gericht der Europäischen Union gibt den klagenden Abgeordneten recht. Die Kommission habe nicht belegt, dass die Offenlegung der Verhandlerinnen und Verhandler oder der Entschädigungsklauseln den Unternehmen tatsächlich schaden würde.5 Die Kommission legt Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof ein – im März 2026.5
Am 11. Juni 2026 legt Generalanwalt Athanasios Rantos seine Schlussanträge in den Verfahren C-631/24 P (Kommission/Auken u. a.) und C-632/24 P (Kommission/Courtois u. a.) vor. Seine Empfehlung: Die Rechtsmittel der Kommission zurückweisen, die Urteile der Vorinstanz bestätigen.6 Zur Sache formuliert er zwei klare Sätze. Erstens: Anonymisierte Erklärungen der Verhandler, sie hätten keine Interessenkonflikte, reichen nicht aus, um deren Unabhängigkeit tatsächlich überprüfen zu können.7 Zweitens: Die Kommission habe nicht hinreichend belegt, dass eine Offenlegung der Entschädigungsklauseln die Geschäftsinteressen der Pharmaunternehmen ernsthaft schädigen würde.7
Der Gutachter betont zudem, dass Transparenz bei den Impfstoffverhandlungen ein eigenständiges Ziel von öffentlichem Interesse sei – nicht nur ein Abwägungsposten neben anderen.8 Ein Schlussantrag bindet den Gerichtshof nicht, wird aber in der Praxis häufig übernommen.6 Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.
Dass die Frage nach der Sorgfalt der Verhandlungen berechtigt ist, hatte bereits der Europäische Rechnungshof 2022 dokumentiert: Planungsteams ohne Logistikexperten, keine Absicherung gegen Lieferausfälle, handwerkliche Fehler in den Verhandlungen – und Zweifel der Prüfer, ob die Kommission überhaupt bereit sei, daraus zu lernen.9 Der Rechnungshof monierte außerdem, dass ihm die Kommission keine genaueren Informationen zur konkreten Rolle von der Leyens im Beschaffungsprozess vorgelegt hatte.10 Als der deutsche Europaabgeordnete Friedrich Pürner 2025 verlangte, alle elf Verträge mit den Herstellern vollständig einsehen zu dürfen, lehnte die Kommission ab – mit dem Argument, dies gefährde die "loyale Zusammenarbeit" zwischen Parlament und Kommission.11 Auch die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) bestätigte, wegen des "extrem hohen öffentlichen Interesses" Ermittlungen zum Erwerb der Corona-Impfstoffe zu führen – Details nannte sie bislang nicht.12
Das Muster: Schwärzung als Architektur
Es ist dieselbe Konstruktion wie bei den verschwundenen SMS aus Teil 1 dieser Serie – nur mit einem anderen Werkzeug. Dort verschwanden Nachrichten, weil ein Gerät ausgetauscht wurde. Hier verschwinden Namen und Zahlen hinter schwarzen Balken. In beiden Fällen lautet die Begründung der Kommission: Das, was Prüfung ermöglichen würde, existiert entweder nicht mehr – oder darf aus Gründen des Drittschutzes nicht gezeigt werden.
Kritiker, denen man in den vergangenen Jahren gerne die Bühne entzogen hat, hatten genau das schon 2021 vermutet: dass Geheimhaltung hier nicht in erster Linie dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen dient, sondern der Verhinderung jeder nachträglichen Prüfbarkeit. Fünf Jahre später ist aus dieser Vermutung eine Rechtsauffassung des Generalanwalts am höchsten Gericht der EU geworden – nicht weil sich die Kritiker geändert hätten, sondern weil die Aktenlage sie eingeholt hat. Das ist der eigentliche Befund dieser Serie: Nicht Verschwörung erklärt das Muster, sondern die schlichte Wiederholung derselben Reaktion – Zugang verweigern, Begründung nachliefern, notfalls verlieren und trotzdem nicht ändern.
Hoffnung: Wo die Prüfung ankommt
Der Unterschied zwischen 2021 und 2026 ist entscheidend: Damals war die Vermutung ein Verdacht, den man Verschwörungstheorie nennen konnte. Heute ist sie ein Schlussantrag am Europäischen Gerichtshof, gestützt auf ein rechtskräftiges Urteil der Vorinstanz. Der Rechtsstaat braucht dafür Zeit – fünf Jahre, in diesem Fall –, aber er kommt an. Ein Gutachter, der der Kommission fachlich nahesteht, sagt ihr ungeschminkt: Anonymisierung ersetzt keine Kontrolle.
Sollte der Gerichtshof der Empfehlung folgen, wäre das ein Präzedenzfall weit über Impfstoffverträge hinaus: für jede künftige EU-Beschaffung, bei der Regierungen im Namen von Bürgerinnen und Bürgern verhandeln, ohne dass diese die Bedingungen kennen dürfen. Der Rechnungshof, das Gericht und nun der Generalanwalt sprechen dieselbe Sprache – die Sprache der Nachprüfbarkeit. Das ist kein Grund zur Genugtuung, aber einer zur Hoffnung: Die Institutionen, die diese Verträge kontrollieren sollen, tun es – am Ende, aber sie tun es.
Quellen
- Pravda DE / RT DE, 12. Juni 2026 – Übersicht über die sechs Vorabkaufverträge 2020/21 und deren Gesamtvolumen von 71 Mrd. Euro. ↩
- Deutsches Ärzteblatt, 11. Juni 2026 – Mitteilung des EU-Gerichts zur Freigabe von 2,7 Mrd. Euro für eine verbindliche Bestellung von über einer Milliarde Impfdosen. ↩
- Berliner Zeitung, Juni 2026 – Rekonstruktion der 2021 verlangten und nur teilweise gewährten Akteneinsicht durch grüne Europaabgeordnete und Bürger. ↩↩
- TKP.at, 29. April 2025 – Bericht zu geschwärzten Preisangaben in offiziellen Vertragsfassungen sowie zu Leaks (RAI Italia) und Veröffentlichungen über FragDenStaat. ↩
- Transition News, Juni 2026 – Darstellung des EuG-Urteils vom Juli 2024 und des im März 2026 eingelegten Rechtsmittels der Kommission. ↩↩
- beck-aktuell, 11.06.2026 – Schlussanträge des Generalanwalts Athanasios Rantos in den Rechtssachen C-631/24 P und C-632/24 P. ↩↩
- Deutsches Ärzteblatt / L'essentiel, 11. Juni 2026 – Wortlaut der zentralen Argumente des Generalanwalts zu Interessenkonflikten und Entschädigungsklauseln. ↩↩
- Berliner Zeitung, Juni 2026 – Einordnung der Transparenz der Impfstoffverhandlungen als eigenständiges Ziel von öffentlichem Interesse laut Generalanwalt. ↩
- Handelsblatt, 13. September 2022 – Bericht des Europäischen Rechnungshofs zu Planungs- und Verhandlungsmängeln bei der EU-Impfstoffbeschaffung. ↩
- TKP.at, 29. April 2025 – Kritik des Rechnungshofs an fehlenden Informationen der Kommission zur Rolle von der Leyens im Beschaffungsprozess. ↩
- TKP.at, 29. April 2025 – Ablehnung des Akteneinsichtsgesuchs von MdEP Friedrich Pürner durch die Kommission unter Verweis auf die "loyale Zusammenarbeit". ↩
- Legal Tribune Online – Bestätigung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO), wegen hohen öffentlichen Interesses zu Impfstoffkäufen zu ermitteln. ↩